Vor dem Studium
Jetzt bewerben!
In unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung führen wir Sie exemplarisch durch das Bewerbungsportal.
Vor der Bewerbung
Internationale Studieninteressierte brauchen für die Bewerbung an der OTH Regensburg
- eine Hochschulzugangsberechtigung = HZB (siehe Zeugnisanerkennung)
- ausreichende Deutschkenntnisse (Ausnahmen siehe "Englischsprachige Studiengänge")
In unserer Studiengangübersicht können Sie gezielt nach Ihrem gewünschten Studiengang suchen. Jeder Studiengang hat seine eigene Website mit Informationen zu Studieninhalten, Fristen, Ansprechpartnern und vor allem zur Bewerbung. Auf jeder Studiengangseite finden Sie den Bereich „Info zur Bewerbung“. Lesen Sie bitte alle Hinweise direkt darunter, um die spezifischen Zugangsvoraussetzung zu erfahren.
Hier auf dieser Seite finden Sie im weiteren Verlauf allgemeine Informationen.
Downloads
-
Die Notwendigkeiten der Zeugnisanerkennung hängen von dem Studiengang ab, für den Sie sich bewerben möchten.
Uni-assist mach die Zeugnisanerkennung von ausländischen Vorbildungsnachweisen (Schulabschlusszeugnisse, Studienleistungen bzw. Bachelorzeugnis) für die Bewerbung
- für alle Bachelorstudiengänge,
- für den Masterstudiengang Informatik (MIN)
und für die englischsprachigen Masterstudiengänge
- Electrical and Microsystems Engineering (MEM)
- International Management (MEB)
- Mathematics for Business and Industry (MBI).
Für die Bewerbung für alle anderen Masterstudiengänge ist eine Anerkennung über uni-assist nicht notwendig. Jeder Masterstudiengang hat seine spezifischen Zulassungsvoraussetzungen. Genaue Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf der jeweiligen Studiengangseite.
Falls Sie bereits ein Studienkolleg besucht und die Feststellungsprüfung abgelegt haben, benötigen Sie keine VPD mehr von uni-assist.
Bewerber mit einem International Baccalaureate (IB) oder einem AbiBac benötigen keine VPD und wenden sich bei Fragen bitte an zulassung@oth-regensburg.de.
Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assistFür die oben genannten Studiengänge müssen internationale Bewerber bei uni-assist eine sogenannte Vorprüfungsdokumentation = VPD beantragen. (Ausnahmen sind Bachelorbewerbungen aus der VR China und aus Vietnam. Für diese ist die jeweilige Akademische Prüfstelle – siehe unten – zuständig. Bei Bewerbungen mit indischen Zeugnissen wird für die Beantragung der VPD sowohl für Bachelor- als auch für Masterbewerbungen ein APS-Zertifikat verlangt.)
Bedenken Sie bitte, dass die Bearbeitungszeit 4 bis 6 Wochen dauert, manchmal auch länger. In unserem Infoblatt zur Beantragung der VPD ist das Wichtigste in wenigen Schritten zusammengefasst. Machen Sie vorab einen Hochschulzugangscheck bei uni-assist, um Informationen zur Einstufung Ihrer Zeugnisse zu bekommen.
Wenn Ihre VPD bescheinigt, dass Sie direkt für ein Studium qualifiziert sind, ist die VPD Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Sie können sich damit an der OTH Regensburg für einen Studienplatz bewerben. Beachten Sie dabei bitte die Bewerbungsfrist!
Falls uni-assist eine VPD für das Studienkolleg ausstellt, können Sie sich damit noch nicht an der OTH Regensburg bewerben. In diesem Fall müssen Sie vor dem Studium ein Vorbereitungsjahr auf einem Studienkolleg machen (siehe unten bei „Studienkolleg / Feststellungsprüfung (FSP)“).
VPD für eine andere Hochschule
Falls Sie bereits eine VPD für eine andere Hochschule haben, muss im Einzelfall geprüft werden, ob sie akzeptiert werden kann. Ausschlaggebend ist, was in Ihrer VPD unter „Bewertung“ steht.
- Sie benötigen einen direkten Hochschulzugang.
- Eine mögliche Fächerbindung muss zum Wunschstudiengang passen.
- Es darf keine regionale Einschränkung bestehen, die eine Bewerbung in Bayern ausschließt.
Bewerben Sie sich in diesem Fall bitte frühzeitig und laden Sie die VPD hoch. Sobald Ihre Bewerbungsunterlagen geprüft wurden, sehen Sie im Portal an der Statusanzeige und der Anzeige fehlender Unterlagen, ob die VPD akzeptiert wurde. Vorab können wir leider keine verbindliche Auskunft geben.
Akademische Prüfstelle (APS)Studienbewerber für Bachelorstudiengänge aus der VR China und aus Vietnam müssen ihr APS-Zertifikat inkl. Gesamtdurchschnittsnote und Fächerverbindung von der Akademischen Prüfstelle (APS) der jeweiligen deutschen Botschaft fristgerecht im Bewerbungsportal der OTH Regensburg hochladen. Wenn das APS-Zertifikat keine Note enthält, muss eine VPD eingereicht werden.
Studienbewerber aus Indien benötigen für die Beantragung der VPD ein APS-Zertifikat. Wenn Studienleistungen in der VPD anerkannt werden sollen, müssen diese auch im APS-Zertifikat geprüft sein.
International Baccalaureate (IB)Das International Baccalaureate Diploma (IB-Diploma) wird als Hochschulzugangsqualifikation anerkannt, wenn die Bedingungen des „Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986“ in der jeweils gültigen Fassung erfüllt werden. Je nachdem, wann die Prüfung abgelegt wurde und welche Fächer gewählt wurden, kann bei der Erfüllung der von der Richtlinie vorgesehenen Kriterien entweder ein direkter allgemeiner Hochschulzugang oder ein fachgebundener Hochschulzugang festgestellt werden. Mehr Details zu der anwendbaren Richtlinie beim IB-Diploma finden Sie auf der Webseite des DAAD.
Wenn Sie ein IB-Diploma haben, müssen Sie keine VPD von uni-assist beantragen, sondern können das IB-Diploma als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) hochladen. Falls Sie die Abschlussprüfungen abgelegt, aber das finale Zeugnis noch nicht erhalten haben, können Sie sich auch mit einem vorläufigen Zeugnis bewerben und Ihre Schule bitten, Ihren Abschluss im IB-Portal für die OTH Regensburg zur Verifizierung freizuschalten. Bei Rückfragen zum IB Diploma wenden Sie sich bitte an zulassung(at)oth-regensburg.de.
Studienkolleg / Feststellungsprüfung (FSP)Wenn in Ihrer VPD steht, dass Sie nicht direkt für ein Studium an der Hochschule, sondern für ein Studienkolleg qualifiziert sind, müssen Sie zunächst die Feststellungsprüfung (FSP) an einem Studienkolleg ablegen. In zwei Semestern (1 Jahr) werden die Studienbewerber vom Studienkolleg auf die FSP vorbereitet. Anfang Februar und Ende Juli findet eine Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik statt. Bitte beachten Sie, dass die Unterrichtssprache an allen Studienkollegs Deutsch ist!
Sie müssen sich bitte mit Ihrer VPD selbst bei einem Studienkolleg anmelden. Im Internet finden Sie allgemeine Informationen zu Studienkollegs sowie eine Liste aller Studienkollegs in Deutschland. In Bayern ist das Studienkolleg Coburg für die Fachhochschulen bzw. die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften zuständig.
Mit dem Zeugnis der Feststellungsprüfung (FSP) können Sie sich nach dem Abschluss des Studienkollegs für einen Studienplatz an der OTH Regensburg bewerben. Hierfür müssen Sie Ihr FSP-Zeugnis zusammen mit Ihrem übersetzten ausländischen Schulabschlusszeugnis als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) einreichen.
Mit dem FSP-Zeugnis werden gleichzeitig die nötigen Deutschkenntnisse nachgewiesen. Es wird kein weiteres Deutschzertifikat benötigt.
Hinweis zum deutschen NotensystemDas deutsche Notensystem geht von 1,0 (beste Note) bis 4,0 (niedrigste ausreichende Note).
- 1,0 – 1,2 Mit Auszeichnung bestanden
- 1,3 – 1,5 Sehr gut bestanden
- 1,6 – 2,5 Gut bestanden
- 2,6 – 3,5 Befriedigend bestanden
- 3,6 – 4,0 Bestanden
Noten aus anderen Systemen werden mithilfe der modifizierten bayerischen Formel umgerechnet. Im Internet stehen mehrere Online-Rechner zur Verfügung, mit denen Sie Ihre Note ganz einfach umrechnen und vorab prüfen können, ob Sie unsere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
-
Deutschsprachige Studiengänge
Deutsch ist in den meisten Studiengängen die grundlegende Unterrichtssprache, auch bei vielen Studiengängen mit englischen Namen. Daher müssen Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, für die Einschreibung an der OTH Regensburg deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Das erforderliche Niveau hängt vom Studiengang ab und liegt bei DSH 1, 2 oder 3. Den Deutschnachweis müssen Sie je nach Studiengang entweder bei der Bewerbung oder bei der Immatrikulation im Portal hochladen.
Genaue Informationen zu den Anforderungen und Fristen finden Sie auf der jeweiligen Studiengangseite. In unserer Studiengangübersicht können Sie gezielt nach Ihrem gewünschten Studiengang suchen.
Keinen zuätzlichen Deutschnachweis brauchen Bewerber
- die einen Schulabschluss haben, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht
- die bereits einen Bachelorabschluss von einer deutschen Hochschule in einem deutschsprachigen Studiengang haben (Bachelorzeugnis = Deutschnachweis).
Internationale OTH-Studienbewerber haben die Möglichkeit, am ZSK der Universität Regensburg die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) und andere Deutsch-Prüfungen abzulegen.
Falls Ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichen, können Sie einen studienvorbereitenden Deutschkurs belegen. Informationen dazu finden Sie hier auf dieser Seite weiter unten unter dem Stichwort „Studienvorbereitende Deutschkurse“.
Englischsprachige StudiengängeBei Studiengängen mit Englisch als Unterrichtssprache werden entweder keine Deutschkenntnisse oder aber Kenntnisse auf dem Niveau A2 verlangt. Auch hierzu bekommen Sie auf der jeweiligen Studiengangseite detaillierte Informationen. Sie finden auf dieser Website weiter unten eine Liste unter dem Stichwort „Englischsprachige Studiengänge“.
HinweiseDie Angben auf den Websites der Studiengänge beziehen sich ausschließlich auf die Aufnahme eines Studiums an der OTH Regensburg und können nicht auf andere Hochschulen übertragen werden.
Die Nachweise der Deutschkenntnisse, die für die Aufnahme eines Studiums an der OTH Regensburg anerkannt werden, bestimmen sich nach der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) und sind abschließend.
Voraussetzung für den Hochschulzugang an der OTH Regensburg ist der Nachweis der Deutschkenntnisse durch die vier anerkannten Sprachprüfungen DSH, TestDaF, Studienkolleg Feststellungsprüfung „Deutsch“ und DSD/Deutsches Sprachdiplom mit den jeweils für die Studienrichtung erforderlichen Niveaustufen. Diese Zertifikate werden direkt anerkannt, weil sie die für ein Hochschulstudium benötigten Deutschkenntnisse bescheinigen.
Alle anderen Zertifikate, die auf der Studiengangseite genannt werden, gelten als Ersatz. Um die fehlenden Hochschulspezifika auszugleichen, können nach der Rahmenordnung der HRK, die als Ersatz anzuerkennenden Sprachzertifikate nur mit der nächsthöheren Niveaustufe berücksichtigt werden. Daher kann beispielsweise ein Goethe-Zertifikat B2 keine DSH-Prüfung ersetzen, obwohl es dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen zugeordnet ist.
-
Falls Ihre Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen, könnte ein studienvorbereitender Deutschkurs interessant für Sie sein. Die OTH Regensburg arbeitet hier mit dem „Zentrum für Sprache und Kommunikation“ (ZSK) an der Universität Regensburg zusammen. Das ZSK stellt ein Kursangebot ab dem Niveau B2 bereit. Die Semesterkurse sind kostenpflichtig (530 € pro Semester) und finden in der Regel von Montag bis Freitag am Vormittag in Präsenz statt.
Die Anmeldung für die Semesterkurse erfolgt für OTH-Studieninteressierte über das International Office der OTH Regensburg.
Sie brauchen:
- VPD von uni-assist (Zeugnisanerkennung) mit direktem Hochschulzugang oder Zulassung zu einem Masterstudiengang an der OTH Regensburg. Beantragen Sie bitte Ihre VPD rechtzeitig! Die Bearbeitung bei uni-assist kann 4-6 Wochen dauern.
- Sprachnachweis über Deutschkenntnisse, mind. gutes B1 (Goethe, telc, TestDaF, ÖSD bzw. onSET mit mind. 70 Punkten)
- Zahlungsnachweis über die bezahlte Kursgebühr in Höhe von 530 € (bei Geflüchteten genügt in der Regel eine Ausweiskopie)
Die Kurse im Wintersemester gehen von 15. Oktober 2025 bis 22. Januar 2026.
Für die Teilnahme im Wintersemester 2025/2026 nutzen Sie bitte bis 8. August 2025 unser Anmeldeformular.
Wenn Sie alle Dokumente vollständig eingereicht haben, bekommen Sie eine formlose Anmeldebestätigung per Mail mit Informationen zur Immatrikulation und dem weiteren Vorgehen. Bitte beachten Sie, dass jedes Semester eine Semestergebühr zu bezahlen ist (198 € im SoSe 2025). Sie beinhaltet ein Semesterticket.
Falls Sie ein formales Schreiben für die Visumsbeantragung benötigen, geben Sie bitte Bescheid. Es kann jedoch erst ausgestellt werden, wenn die Anmeldeunterlagen vollständig sind. Bei manchen Ländern (z.B. dem Iran) wird für die Visumsbeantragung zusätzlich eine Zulassung benötigt. Nur in diesem Fall müssen Sie sich – nur für das Visum – schon jetzt zusätzlich für einen Studienplatz bewerben. Bei den meisten Ländern genügt aber eine Bestätigung über die Deutschkursteilnahme. Das heißt, dass Sie sich bitte noch NICHT über das Online-Bewerbungsportal für Ihren gewünschten Studiengang bewerben.
Bitte lesen Sie alle Informationen zu den Themen „Visum“ und „Zimmersuche“ weiter unten auf dieser Seite. Informationen zur Studienfinanzierung finden Sie auf der Seite Im Studium. Bitte beachten Sie, dass Sie sich in der Regel erst ab dem 3. Fachsemester für ein Stipendium bewerben können.
Neben den Kursen am ZSK bietet zum Beispiel auch die Volkshochschule Regensburg sowie einige Sprachschulen geeignete kostenpflichtige Deutschkurse an. Auf der Website der Bundesregierung finden Sie im Portal für Fachkräfte aus dem Ausland viele Onlineangebote zum Deutschlernen.
-
Die OTH Regensburg bietet diese englischsprachigen Studiengänge an:
- B.Sc. International Computer Science (ICS)
- B.Eng. International Mechanical Engineering (IME) (A2-Deutschkenntnisse erforderlich)
- B. Eng. International Electrical Engineering (IEE) (A2-Deutschkenntnisse erforderlich)
- M.A. International Management (MEB) (keine Servicegebühr)
- M.Eng. Electrical and Microsystems Engineering (MEM)
- M.Sc. Mathematics for Business and Industry (MBI)
Nähere Informationen finden Sie auf der jeweiligen Studiengangseite. Es werden nur die Englischnachweise akzeptiert, die dort aufgelistet sind.
Für Nicht-EU-Studierende fällt in den englischsprachigen Studiengängen (mit Ausnahme des Masters International Management) eine Servicegebührin Höhe von 500 € pro Semester an. Folgen Sie bitte dem Link für detaillierte Informationen.
-
Online-Bewerbungsportal
Für Ihre Bewerbung für einen Studienplatz an der OTH Regensburg nutzen Sie bitte im Bewerbungszeitraum das Online-Bewerbungsportal. Sie müssen den Online-Antrag komplett ausfüllen und alle erforderlichen Unterlagen im Portal als PDF hochladen. Manche Dokumente können nachgereicht werden, aber nur dann, wenn die Bewerbung fristgerecht eingegangen ist.
Den Link zum Portal und alle Detailinfos zu Fristen und Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf der Studiengangseite unter Info zur Bewerbung. (Auf die Seite Ihres Wunschstudiengangs kommen Sie über die Suche in der Studiengangübersicht.) Dort finden Sie auch die Nachreichfristen für Zeugnisse, wie z.B. das Zeugnis der bestandenen Feststellungsprüfung und die VPD (bei Bachelorbewerbungen). Laden Sie nachzureichende Dokumente über das Portal hoch. Nach der Frist ist keine Einreichung mehr möglich!
Ein Motivationsschreiben ist für eine Bachelor-Bewerbung nicht erforderlich.
Ziehen Sie Ihre Bewerbung nach Bewerbungsschluss auf keinen Fall zurück, um Dokumente zu ergänzen und sie erneut abzuschicken. Denn eine erneute Abgabe nach Ablauf der Frist ist nicht mehr möglich! Nutzen Sie stattdessen die Nachlademöglichkeit im Portal.
Nach Absendung Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Bestätigung können Sie für die Beantragung Ihres Visums verwenden. Die Bearbeitung eines Visumsantrags kann mehrere Monate dauern! Bitte informieren Sie sich bereits vor der Bewerbung über die Visabedingungen in Ihrem Land! Während des Bewerbungsverfahrens können wir leider keine bedingte Zulassung ausstellen.
Eine Bewerbung für mehrere Studiengänge ist möglich.
Für Details zu den Inhalten der Studiengänge und dem Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung. Die Ansprechpartner finden Sie auf der jeweiligen Studiengangseite.
Status Ihrer Bewerbung
Im Bewerbungsportal können Sie unter Ihrem Status nachsehen, wie der Stand Ihrer Bewerbung ist. Der Status „Gültig“ bedeutet nicht, dass Sie eine Zulassung bekommen, sondern dass Sie am Studienplatzvergabeverfahren teilnehmen. Solange Ihre Bewerbung den Status „In Vorbereitung“ hat, ist die Bewerbung nicht bei uns eingegangen. Bitte überprüfen Sie, ob Sie alle erforderlichen Informationen eingegeben haben.
-
Bewerbungen in ein höheres Fachsemester sind nur dann erfolgreich, wenn das bereits absolvierte Kursprogramm mit dem der OTH übereinstimmt. Vergleichen Sie bitte Ihre Kurse mit dem Modulhandbuch Ihres gewünschten Studiengangs. Das Modulhandbuch finden Sie auf der jeweiligen Studiengangseite im Download-Bereich. Lesen Sie bitte außerdem bei der „Info zur Bewerbung“ den Text beim Button „Höheres Semester“.
Sie benötigen Nachweise mit Noten für die Kurse, die Sie anerkennen lassen möchten. Diese werden geprüft, nachdem Sie Ihre Bewerbung abgeschickt haben. Im Vorfeld können wir Ihnen leider keine verbindliche Auskunft dazu geben, ob Sie in ein höheres Semester eingestuft werden können. Daher empfehlen wir, dass Sie sich parallel zum höheren auch für das erste Semester bewerben (falls das möglich ist). Wenn Sie nur einen Studienplatz für das erste Semester bekommen, können Sie womöglich trotzdem einzelne Kurse anerkennen lassen.
-
Zulassungsfreie BachelorStudiengänge
Manche Bachelorstudiengänge sind zulassungsfrei, das heißt, dass alle Bewerber, die fristgerecht alle notwendigen Unterlagen einreichen, einen Studienplatz bekommen.
Eine Ausnahme sind zulassungsfreie Bachelorstudiengänge mit Eignungsprüfung.
BachelorStudiengänge mit NC (zulassungsbeschränkt)
Manche Bachelorstudiengänge sind zulassungsbeschränkt (NC-Studiengänge), das heißt, es gibt mehr Bewerber als Studienplätze. Die Auswahl der Bewerber erfolgt aufgrund der Note in der Hochschulzugangsberechtigung (HZB). (Wartezeit wird nicht angerechnet. Anträge auf Anerkennung eines Härtefalles können nicht gestellt werden.) Die Grenznote, bis zu der zugelassen wird, kann immer erst im Nachhinein bestimmt werden.
Bei NC-Studiengängen gibt es eine Ausländerquote (5 % der Plätze) für
- ausländische oder staatenlose Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (kurz EWR) sind und die außerdem
- ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben.
Die Staatsangehörigkeit ist zulassungsrelevant. Sofern zwei Staatsangehörigkeiten vorhanden sind und die Quote für ausländische Studienbewerber angestrebt wird, darf nur die nichtdeutsche angegeben werden!
EWR-Staatsangehörige und Bildungsinländer werden zulassungsrechtlich den Deutschen gleichgestellt. Dies gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber mit einem IB-Diplom.
Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden in der Regel für ein Wintersemester ab Ende Juli bis Ende August bzw. für ein Sommersemester ab Ende Januar bis Ende Februar von der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) per E-Mail versendet.
-
Eine Anmerkung vorab: Wir haben keinen Einfluss auf das Visumserfahren und können daher diesbezüglich leider keine Unterstützung anbieten.
Umfassende Informationen zum Thema Visum sowie die Möglichkeit, einen Onlineantrag zu stellen, finden Sie im Auslandsportal des Auswärtigen Amtes. Auch der DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) bietet umfangreiche Informationen.
Einreise ohne VisumEin Visumverfahren zur Einreise in das Bundesgebiet ist nicht nötig für EU-Bürger und Bürger aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Israel, den USA, Kanada, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland, Andorra, Honduras, Monaco, San Marino, Brasilien und El Salvador.
EU-Bürger sowie Bürger von Island, Liechtenstein und Norwegen müssen sich bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten beim Bürgerzentrum der Stadt anmelden (siehe Button „Bescheinigung des Aufenthaltsrechts“)
Einreise mit StudierendenvisumStudierende aus Nicht-EU-Ländern (Ausnahmen sind Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Israel, die USA, Kanada, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland, Andorra, Honduras, Monaco, San Marino, Brasilien und El Salvador) müssen vor der Einreise in die Bundesrepublik ein sogenanntes Studierendenvisum beantragen. Dieses Visum ist bei der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik im Heimat- oder momentanen Aufenthaltsland zu beantragen und wird auch von dieser erteilt.
Die Bearbeitung eines Visumsantrags kann mehrere Monate dauern! Bitte informieren Sie sich bereits vor der Bewerbung über die Visabedingungen in Ihrem Land!
Der Zulassungsbescheid ist die Grundlage für die Beantragung eines Studierendenvisums, falls Sie einen studienvorbereitenden Deutschkurs besuchen möchten, genügt unter Umständen ein offizielles Schreiben der Hochschule. Bitte beantragen Sie die Einreise für den Zeitpunkt, an dem Sie laut Zulassungsbescheid an der Hochschule erscheinen müssen. Neben dem Zulassungsbescheid werden für das Visumverfahren von der deutschen Auslandsvertretung noch weitere Unterlagen verlangt, z. B. ein Finanzierungsnachweis und der Nachweis einer Krankenversicherung. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung, welche Dokumente Sie vorlegen müssen.
Wenn Sie während Ihres Studiums den Studiengang wechseln wollen, müssen Sie die Ausländerbehörde frühzeitig darüber informieren. Ansonsten ist Ihr Aufenthalt illegal!
Reisen Sie auf keinen Fall als Tourist oder Besucher ein! Ein Touristenvisum kann, sobald Sie nach Deutschland eingereist sind, grundsätzlich nicht mehr in ein Studierendenvisum umgewandelt werden.
Bescheinigung des Aufenthaltsrechts / AufenthaltserlaubnisEU-Bürger sowie Bürger von Island, Liechtenstein und Norwegen müssen sich bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten beim Bürgerzentrum der Stadt anmelden. Sie müssen dort eine Bescheinigung über ihr gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht = Freizügigkeitsbescheinigung beantragen.
Erforderlich sind hierfür:
- Aufenthaltsanzeige für EU-Staatsangehörige und der EWR-Staaten sowie deren Familienangehörige
- gültiger Reisepass
- biometrisches Passfoto
Nicht-EU-Bürger müssen sich nach ihrer Ankunft in Regensburg innerhalb einer Woche beim Bürgerzentrum der Stadt Regensburg anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis für Studierende wird erst nach der Einschreibung erteilt.
Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind folgende Unterlagen nötig:
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
- gültiger Reisepass mit Einreisevisum
- Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
- Bescheinigung der Krankenkasse
- biometrisches Passfoto
- Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (992 € pro Monat)
- Geld für Gebühren
Beachten Sie bitte die Meldepflicht!
Innerhalb einer Woche nach Bezug eines Zimmers oder einer Wohnung muss man sich im Bürgerzentrum in der Abteilung für Ausländerangelegenheiten mit der neuen Adresse anmelden.
Nach der Zulassung
-
Bei erfolgreicher Bewerbung bekommen Sie einen Zulassungsbescheid. Um sich zu immatrikulieren müssen Sie zunächst den Studienplatz annehmen und dann einen Antrag auf Immatrikulation stellen. Der gesamte Immatrikulationsprozess ist digitalisiert. Sie müssen nicht persönlich an der Hochschule erscheinen und sie brauchen keine Originale oder beglaubigte Kopien. Laden Sie alle im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen innerhalb der angegebenen Frist im Bewerbungsportal hoch.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC-Studiengänge) müssen Sie den Studienplatz sowohl auf hochschulstart.de als auch im Bewerbungsportal der OTH Regensburg annehmen. Wenn Ihr Studiengang keinen NC hat, müssen Sie den Studienplatz nur im Bewerbungsportal der OTH annehmen. Bitte beachten Sie die Fristen! Wenn Sie den Studienplatz nicht innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist annehmen, verlieren Sie ihn.
Nachdem Ihr Antrag auf Immatrikulation bearbeitet wurde, erhalten Sie einige Bescheide und (wenn Sie eine Postadresse in Deutschland angegeben haben) auch Ihren Studierendenausweis per Post. Wenn Sie keine Adresse in Deutschland angegeben haben, können Sie den Studierendenausweis nach Ihrer Ankunft im Referat Zulassung und Organisation abholen.
Die Zulassungsbescheide sind nur für ein Semester gültig und die Zulassung oder Einschreibung kann nicht verschoben werden. Wenn Sie also Ihr Studium nicht in dem Semester aufnehmen können, für das Sie eine Zulassung erhalten haben (z. B. aufgrund von Visumsproblemen), müssen Sie sich erneut bewerben.
Sie können Ihre Einschreibung bis 4 Wochen nach Semesterstart stornieren und die Semestergebühr rückerstattet bekommen.
Die Einschreibung an der Hochschule gilt nur für das erste Semester. Für jedes weitere Semester müssen Sie sich rückmelden und erneut die Semestergebühr bezahlen.
Die Immatrikulationsbescheinigung können Sie sich ab 1. September bzw. 1. März aus dem Studierendenportal herunterladen (siehe auch „Computerzugang / RZ-Login-Daten“).
Bei Fragen zu Ihrer Immatrikulation wenden Sie sich bitte per Mail an das Referat Zulassung und Organisation. Geben Sie bitte Ihren vollen Namen und Ihre Matrikel- bzw. Bewerbernummer an sowie den Studiengang, für den Sie sich beworben haben.
Fehlender Deutschnachweis
Sollten Sie einen Studienplatz bekommen, den Deutschnachweis aber nicht rechtzeitig haben, können Sie sich in der Regel für das gleiche Semester unter anmeldung_df(at)oth-regensburg.de noch zu einem studienvorbereitenden Deutschkurs ummelden. Sie können Ihren Studienplatz aber nicht aufheben oder ins nächste Semester verschieben, sondern müssen sich zu gegebener Zeit erneut bewerben.
-
Alle Studierenden müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Nur mit einer gültigen Krankenversicherung kann man sich an der Hochschule einschreiben oder rückmelden.
Ausländische Krankenversicherungen oder private Versicherungen, bei denen ein Höchstbetrag vereinbart ist, können im Regelfall nicht anerkannt werden.
Studierende aus Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben (alle EU-Länder, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen nur die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder einen entsprechenden Nachweis ihrer Versicherung im Heimatland. Bedenken Sie aber, dass Sie Ihre Versicherungsdaten an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse übermitteln und eine Befreiung von der deutschen Versicherungspflicht beantragen müssen. Die Krankenkasse bestätigt der OTH Regensburg dann, dass Ihre Versicherung in Deutschland gültig ist. Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer Ihrer Immatrikulation.
Mit Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, der Türkei und Tunesien gibt es ein eingeschränktes Versicherungsabkommen, das nur den absoluten Notfall abdeckt. In diesem Fall ist es empfehlenswert, eine deutsche Krankenversicherung abzuschließen.
Alle anderen Studierenden müssen eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen.
Studierenden unter 30 Jahren empfehlen wir ausdrücklich eine gesetzliche Krankenversicherung für Studierende. Sie deckt die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Präventionsmaßnahmen und Rehabilitation ab. Sie sichert auch den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Für Ihren Visumantrag müssen Sie einen Versicherungsnachweis erbringen, daher können Ihnen die Anbieter von Sperrkonten Versicherungsgesellschaften empfehlen. Bitte wählen Sie Ihre Krankenkasse sorgfältig aus, denn Sie können frühestens nach einem Jahr zu einer anderen Gesellschaft wechseln. Für die gesetzliche Krankenversicherung müssen Sie zunächst eine Unterkunft finden, ein Bankkonto eröffnen und sich bei der Stadt anmelden. Bis dahin sollten Sie über eine Reiseversicherung abgesichert sein. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Aktivierung Ihrer Versicherung die Beiträge ab dem ersten Tag des Versicherungsschutzes (also spätestens ab dem ersten Tag des Semesters) zahlen müssen, nicht ab dem Tag Ihrer Ankunft in Deutschland.
Studierende unter 30 Jahren können sich auch privat versichern, wenn sie dies wünschen. Allerdings ist die private Versicherung in der Regel entweder teurer als die gesetzliche Versicherung oder, wenn sie billiger ist, bietet sie in der Regel nicht den gleichen Versicherungsschutz. Wenn Sie sich einmal für eine private Versicherung entschieden haben, können Sie während der gesamten Dauer Ihrer Einschreibung nicht mehr in die gesetzliche Versicherung zurückkehren.
Studierende, die älter als 30 Jahre sind, können nicht zum Studententarif versichert werden. Sie müssen eine private Krankenversicherung abschließen. Privatverischerte müssen ebenfalls einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung stellen, indem sie einen Versicherungsnachweis an eine gesetzliche Krankenkasse schicken.
Sie müssen während der gesamten Dauer Ihres Studiums (auch in den Semesterferien oder während Ihres Auslandsaufenthalts) den Versicherungsschutz aufrechterhalten. Wenn Sie Ihre Beiträge nicht mehr zahlen, wird die Versicherungsgesellschaft uns benachrichtigen und wir werden Sie exmatrikulieren (was bedeutet, dass Sie Ihr Studentenvisum verlieren könnten). Wenn Sie ohne Krakenversicherung eine medizinische Behandlung benötigen, können die Kosten schnell explodieren.
Hier finden Sie weitere Informationen:
- DAAD: Informationen zu Gesundheitswesen und Krankenversicherung in Deutschland
- Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz: Informationen zur Krankenversicherung für internationale Studierende
- Abteilung Studium der OTH Regensburg: Informationen zum Thema Versicherungen
Anmerkung: Sehr zu empfehlen ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, die für viele Schäden aufkommt, die der bzw. die Versicherte schuldhaft verursacht.
-
Das IT-Zentrum (ITZ) ist Ihr zentraler Ansprechpartner für alle IT-Fragen, Benutzerkennungen und Zugangsdaten.
Für fast alle Plattformen, die Sie regelmäßig nutzen werden (ELO, SSP und Webmail), sind die Anmeldedaten gleich und werden als OTH-Kennung bezeichnet. Sie werden vom ITZ nach der Immatrikulation automatisch erstellt. Ihre OTH-Kennung unterscheidet sich von Ihren Bewerber-Login-Daten. Ihre Bewerber-Kennung wird nach Semesterbeginn gelöscht, daher sollten Sie so schnell wie möglich auf Ihr Studenten-Kennungskonto zugreifen und nur noch dieses verwenden.
Wie bekommen Sie Ihre OTH-Kennung?
Die OTH-Kennung muss über das Studierenden-Service-Portal (SSP) abgerufen werden. Sie wird nicht per E-Mail verschickt! Jeder Studierende (Ausnahme sind Teilnhemende der studievorbereitenden Deutschkurse) kann seine OTH-Kennung einige Tage nach der Immatrikulation aus dem Online-Portal herunterladen. Um die OTH-Kennung zu erhalten, müssen Sie sich mit Ihren Bewerber-Login-Daten in Ihr Bewerberkonto einloggen. Unter „Mein Studium / Studienservice / Bescheinigungen“ finden Sie eine passwortgeschützte Datei, die Sie durch erneute Eingabe Ihrer Bewerber-Login-Daten öffnen können. Dort finden Sie Ihre neuen Zugangsdaten in Form von drei Buchstaben (Kombination aus Vor- und Nachname) und fünf Zahlen (Beispiel: Mustermann, Max → mum12345) sowie ein Passwort. Dies ist Ihre OTH-Kennung, Ihre studentischen Zugangsdaten für alle studienbezogenen Onlinedienste.
Nachdem Sie Ihre Daten erhalten haben, können Sie sich als Bewerber ab- und als Student am gleichen Portal wieder anmelden. Das Passwort sollten Sie nach dem ersten Einloggen ändern.
Alle Teilnehmenden in studienvorbereitenden Deutschkursen müssen sich bitte an den Infostand des Rechenzentrums wenden.
Mit der OTH-Kennung haben Sie Zugang auf die IT-Dienste der Hochschule. Dazu zählen
- PC-Arbeitsplätze in den CIP-Pools
- Ihr persönliches E-Mail-Konto
- Ihr persönlicher Speicherplatz auf dem Netzlaufwerk (G:\)
- Zugang zum Netzwerk (VPN, WLAN) und die E-Learning-Plattform
Melden Sie sich am besten gleich für unseren ELO-Kurs Infos für internationale Studierendean!
Jeder Account hat außerdem ein virtuelles Konto, das man an den Validierern aufladen kann. Voraussetzung dafür ist, dass vorher Geld auf die OTH-Regensburg-Karte gebucht wurde. Dieses Konto benötigt man zum Drucken in den CIP-Pools.
Bitte informieren Sie sich über die angebotenen Services des Rechenzentrums für Studierende. Bei Fragen und Problemen lesen Sie bitte im Supportwiki nach oder wenden Sie sich an den Infostand.
-
Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag von 201 € (Stand: WiSe 2025/2026) ist von allen Studierenden pro Semester zu entrichten. Im Semesterbeitrag sind das RVV-Semesterticket und der Beitrag für das Studierendenwerk enthalten. Für das erste Semester wird der Beitrag bei der Immatrikulation fällig. Für die folgenden Semester ist die Zahlung vor den jeweiligen Rückmeldefristenfällig, die auf unserer Website veröffentlicht sind.
Servicegebühr
Für Studierende aus Nicht-EU-Ländern erhebt die OTH Regensburg bei den meisten englischsprachigen Studiengängen eine Servicegebührvon 500 €. Diese Gebühr wird jedes Semester zusätzlich zum regulären Semesterbeitrag erhoben und ist bei der Immatrikulation oder Rückmeldung zu bezahlen. Sie dient dem Ausbau der Serviceleistungen, die für die Betreuung und Integration von internationalen Studierenden in englischsprachigen Studiengängen an der OTH Regensburg notwendig sind.
Sperrkonto
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, müssen Sie bei der Beantragung eines Studienvisums einen Nachweis über Ihre finanziellen Mittel vorlegen. Dieser dient als Garantie dafür, dass Sie sich das Studium in Deutschland leisten können. Derzeit (Stand: 1. Januar 2025) müssen Sie nachweisen, dass Ihnen monatlich 992 Euro zur Verfügung stehen. Weitere Informationen zum Speerkonto finden Sie auf der Website des DAAD.
Lebenshaltungskosten
Aufgrund der schwierigen Wohnraumsituation in Regensburg werden Sie wahrscheinlich mehr als Ihr Sperrkonto-Guthaben benötigen, um Ihr Zimmer, Ihre Verpflegung und Ihren täglichen Bedarf zu bezahlen. Es gibt nur wenige subventionierte Zimmer in Studentenwohnheimen. Internationale Studierende werden nicht bevorzugt behandelt und die Zimmer werden auf der Grundlage einer Warteliste vergeben. Als neuer Studierender finden Sie möglicherweise kein Zimmer in einem Wohnheim, sodass Sie entsprechend mit Ihrem verfügbaren Geld haushalten müssen.
Für das tägliche Leben während Ihres Aufenthalts in Regensburg müssen Sie mindestens 1.000 bis 1.200 € pro Monat einkalkulieren.
-
-
Kostenart
Semesterbeitrag
-
Fälligkeit
jedes Semester
-
Summe (Stand: Wintersemester 2025/2026)
201 € (Änderungen möglich)
-
Kostenart
-
-
Kostenart
Servicegebühr für Nicht-EU-Studierende in englischsprachigen Studiengängen
-
Fälligkeit
jedes Semester
-
Summe (Stand: Wintersemester 2025/2026)
500 €
-
Kostenart
-
-
Kostenart
Krankenversicherung (betrifft nur Studierende aus Nicht-EU-Ländern und aus Ländern, die kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben)
-
Fälligkeit
jedes Semester (während des gesamten Zeitraums, in dem man eingeschrieben ist)
-
Summe (Stand: Wintersemester 2025/2026)
150 € (abhängig vom Versicherungsanbieter)
-
Kostenart
-
-
Kostenart
Kaution
-
Fälligkeit
einmalig vor dem Einzug, wird nach dem Auszug rückerstattet, wenn der Wohnraum in Ordnung ist
-
Summe (Stand: Wintersemester 2025/2026)
2-3 Kaltmieten (Miete ohne Nebenkosten)
-
Kostenart
-
-
Kostenart
Miete (für ein Wohnheimzimmer)
-
Fälligkeit
monatlich
-
Summe (Stand: Wintersemester 2025/2026)
300-510 €
-
Kostenart
-
-
Kostenart
Miete (für eine Wohngemeinschaft)
-
Fälligkeit
monatlich
-
Summe (Stand: Wintersemester 2025/2026)
350-600 €
-
Kostenart
-
-
Kostenart
Miete (für ein Appartment)
-
Fälligkeit
monatlich
-
Summe (Stand: Wintersemester 2025/2026)
500-900 €
-
Kostenart
-
-
Kostenart
Rundfunkbeitrag
-
Fälligkeit
monatlich (pro Wohnung)
-
Summe (Stand: Wintersemester 2025/2026)
19 €
-
Kostenart
-
-
Kostenart
Lebensmittel
-
Fälligkeit
monatlich
-
Summe (Stand: Wintersemester 2025/2026)
300-400 €
-
Kostenart
-
-
Kostenart
Internet / Telefon
-
Fälligkeit
monatlich
-
Summe (Stand: Wintersemester 2025/2026)
25-30 €
-
Kostenart
-
-
Kostenart
Essen in der Mensa
-
Summe (Stand: Wintersemester 2025/2026)
3-7 € pro Gericht
-
Kostenart
-
-
Kostenart
Essen im Restaurant
-
Summe (Stand: Wintersemester 2025/2026)
15-25 € pro Gericht
-
Kostenart
Kostenart
Fälligkeit
Summe (Stand: Wintersemester 2025/2026)
Semesterbeitrag
jedes Semester
201 € (Änderungen möglich)
Servicegebühr für Nicht-EU-Studierende in englischsprachigen Studiengängen
jedes Semester
500 €
Krankenversicherung (betrifft nur Studierende aus Nicht-EU-Ländern und aus Ländern, die kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben)
jedes Semester (während des gesamten Zeitraums, in dem man eingeschrieben ist)
150 € (abhängig vom Versicherungsanbieter)
Kaution
einmalig vor dem Einzug, wird nach dem Auszug rückerstattet, wenn der Wohnraum in Ordnung ist
2-3 Kaltmieten (Miete ohne Nebenkosten)
Miete (für ein Wohnheimzimmer)
monatlich
300-510 €
Miete (für eine Wohngemeinschaft)
monatlich
350-600 €
Miete (für ein Appartment)
monatlich
500-900 €
Rundfunkbeitrag
monatlich (pro Wohnung)
19 €
Lebensmittel
monatlich
300-400 €
Internet / Telefon
monatlich
25-30 €
Essen in der Mensa
3-7 € pro Gericht
Essen im Restaurant
15-25 € pro Gericht
Auf den Seiten des DAAD finden Sie detaillierteInformationen zu Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten in Deutschland.
Das Deutsche Studierendenwerk gibt in einem YouTube-Video Antworten auf die Frage: Wie finanziere ich mein Studium in Deutschland?
-
-
Regensburg ist eine lebendige Universitätsstadt mit über 30.000 Studierenden. Das hat zur Folge, dass der Wohnungsmarkt sehr angespannt ist. Die Suche nach einem Zimmer liegt in der eigenen Verantwortlichkeit der Studierenden! Es wird empfohlen, mit der Suche so früh wie möglich zu beginnen. Bitte lesen Sie alle Information und Tipps zum Thema Wohnen!
-
Für die Studienvorbereitung und zu Studienbeginn gibt es kaum Stipendien, weil in der Regel ein Nachweis von Studienleistungen verlangt wird. Eine Förderung ist daher meist erst ab dem 3. Fachsemester möglich. Informieren Sie sich gerne auf unserer Website Im Studium zum Thema „Studienfinanzierung, Stipendien und finanzielle Unterstützung“.
-
Die OTH Regensburg setzt sich aktiv dafür ein, dass Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder psychischen Beeinträchtigungen erfolgreich ihr Studium gestalten und absolvieren können. Schon im Vorfeld eines Studiums ist eine Beratung sinnvoll. Bitte sprechen Sie mit uns, wir unterstützen Sie gerne! Informationen finden Sie auf den Seiten der Allgemeinen Studienberatung.
Studienstart
-
Wir freuen uns, Sie schon sehr bald persönlich an der OTH Regensburg begrüßen zu dürfen! Damit Sie Ihr Studium reibungslos beginnen können, lesen Sie bitte alle Informationen zum Studienstart. Auf der Seite Im Studium des International Office finden Sie Informationen speziell für internationale Studierende, zum Beispiel zu den Themen „Kontakt zu anderen Studierenden“, „Sport an der Hochschule“ und „Studienfinanzierung“.
Ansprechpersonen
Dr. Andrea Nuißl: international-applicants(at)oth-regensburg.de
Für den Master Electrical and Microsystems Engineering (MEM): mastermem(at)oth-regensburg.de
Offene Sprechstunde:
Montag 9-11 Uhr in D 217