Rückmeldung

Nach der erstmaligen Immatrikulation an der Hochschule müssen Sie sich zur Studienfortsetzung für das zweite und alle folgenden Semester rückmelden.

Wie führe ich die Rückmeldung durch?

Die Rückmeldefrist für das Sommersemester 2024 ist vom 08.01.2024 - 24.01.2024. (Abweichende Frist im Abschlusssemester, siehe unten.)

Bitte überweisen Sie den Rückmeldebetrag in Höhe von 181,00 Euro (Studentenwerksbeitrag 72,00 Euro und RVV-Semesterticket 109,00 Euro) an folgende Bankverbindung:

Empfänger: OTH Regensburg
IBAN zum Kopieren für Onlinebanking: DE90700500002901190315
IBAN zur leichteren händischen Eingabe: DE90 7005 0000 2901 1903 15
BIC: BYLADEMM
Verwendungszweck (nicht Kundenreferenz): Matrikelnummer und Name

Bitte nur Matrikelnummer und Name angeben. Sonst keine weiteren Angaben wie z. B. Semester oder Studiengang! Wenn Sie zusätzliche Angaben machen, können wir Ihre Zahlung nicht zuordnen. Dies kann zur Exmatrikulation wegen Nichtrückmeldung führen! Achten Sie bitte unbedingt darauf!

Bitte kontrollieren Sie im Studierenden-Serviceportal (SSP) nach 5 Werktagen, ob Ihre Überweisung korrekt eingegangen ist und Sie somit rückgemeldet sind.

Ich bin im Abschlusssemester, muss ich mich regulär rückmelden?

  1. Bitte überweisen Sie nicht pro forma im regulären Rückmeldezeitraum.
  2. Ob Sie sich rückmelden müssen, hängt davon ab, bis wann Ihre letzte Prüfungsleistung zum erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums (in der Regel die Abschlussarbeit) im Studierenden-Serviceportal (SSP) elektronisch bekannt gegeben wurde. Bitte beachten Sie, dass allein die elektronische Notenbekanntgabe im Studierenden-Serviceportal (SSP) rechtlich bindend ist! Sie werden von Amts wegen zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem die letzte Prüfungsleistung, die zum erfolgreichen Studienabschluss führt, bekannt gegeben worden ist. In der Regel ist dies die Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit). Das Prüfungsergebnis der Abschlussarbeit wird regelmäßig noch im laufenden Semester festgestellt, wenn die Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung der Abschlussarbeit spätestens zwei Monate vor dem Ende des Semesters (Sommersemester: 30.07. bzw. Wintersemester: 14.01.) erfolgt. Hierzu muss die Bewertung durch die Prüferin oder den Prüfer bis spätestens zum achten Tag vor Semesterende erfolgen. Bitte klären Sie den Abgabezeitpunkt und die Korrekturzeit mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer ab. Eine Exmatrikulation rückwirkend zum vorgehenden Semesterende ist nicht möglich!
  3. Warten Sie bitte die Notenbekanntgabe ab um zu sehen, ob alle Prüfungen bestanden wurden. Siehe Terminplan.
  4. Falls Sie eine Rückmeldung benötigen, können Sie die Überweisung in der Zeit von der Notenbekanntgabe bis zum Semesterende tätigen.
  5. Über das Studierenden-Serviceportal (SSP) können Sie nach 5 Werktagen kontrollieren, ob Ihre Überweisung korrekt eingegangen ist und Sie somit rückgemeldet sind.

Wie erhalte ich eine Rückerstattung?

  • Sollten Sie vor Semesterbeginn exmatrikuliert werden, sich nicht eingeschrieben haben oder die Zulassung zum Studium widerrufen worden sein, erstatten wir die bereits gezahlten Beiträge automatisch. Ein Rückerstattungsantrag ist nicht erforderlich.

    Für den Fall, dass Sie gleichzeitig bei uns und an einer anderen bayerischen Hochschule immatrikuliert sind, ist ein Rückerstattungsantrag beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz bis zum ersten Vorlesungstag des betreffenden Semesters zu stellen.

    Für den Fall einer Rücknahme der Immatrikulation wegen Hochschulwechsels (Zulassung und Immatrikulation in einem zulassungsbeschränkten Studiengang an einer anderen Hochschule binnen eines Monats nach Semesterbeginn), ist ebenfalls ein Rückerstattungsantrag beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz zu stellen. 

    In allen oben genannten Fällen ist die OTH-Regensburg Karte im Referat Zulassung und Organisation der Abteilung Studium abzugeben (Per Post oder Einwurf in den Briefkasten).


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