Vor dem Studium

Internationale Studieninteressierte brauchen für die Bewerbung an der OTH Regensburg

  • eine Hochschulzugangsberechtigung = HZB (siehe Zeugnisanerkennung)
  • ausreichende Deutschkenntnisse (Ausnahmen siehe "Englischsprachige Studiengänge"; diese erfordern keinen Deutschnachweis)
  • Für die Bewerbung

    wird die Zeugnisanerkennung von ausländischen Vorbildungsnachweisen (Schulabschlusszeugnisse, Studienleistungen bzw. Bachelorzeugnis) von uni-assist benötigt. Sie müssen dort eine sogenannte Vorprüfungsdokumentation = VPD beantragen. (Ausnahmen sind Bachelorbewerbungen aus der VR China und aus Vietnam. Für diese ist die jeweilige Akademische Prüfstelle – siehe unten – zuständig. Bei Bewerbungen mit indischen Zeugnissen wird zusätzlich zur VPD ein APS-Zertifikat verlangt.) Details entnehmen Sie bitte den Websites der einzelnen Studiengänge.

    Für die Bewerbung für alle anderen Masterstudiengänge ist eine Anerkennung über uni-assist nicht notwendig. Reichen Sie bitte Ihre ausländischen Zeugnisse in deutscher oder englischer Übersetzung ein. Jeder Masterstudiengang hat seine spezifischen Zulassungsvoraussetzungen. Genaue Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf der jeweiligen Studiengangseite.

    Falls Sie bereits ein Studienkolleg besucht und die Feststellungsprüfung abgelegt haben, benötigen Sie keine VPD mehr von uni-assist.

     

    VPD von uni-assist (Bachelor, MEM und MEB)

    Bedenken Sie bitte, dass die Bearbeitungszeit 4 bis 6 Wochen dauern kann, manchmal auch länger. In unserem Infoblatt zur Beantragung der VPD ist das Wichtigste in wenigen Schritten zusammengefasst.

    Informationen zur Einstufung Ihrer Zeugnisse finden Sie in der Zulassungsdatenbank des DAAD und im Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen.

    Wenn Ihre VPD bescheinigt, dass Sie direkt für ein Studium qualifiziert sind, ist die VPD Ihre Hochschulzugangsberechtigung = HZB. Sie können sich damit an der OTH Regensburg für einen Studienplatz bewerben. Beachten Sie dabei bitte die Bewerbungsfrist!

     

    Akademische Prüfstelle (APS)

    Studienbewerber für Bachelorstudiengänge aus der VR China und aus Vietnam müssen ihr APS-Zertifikat inkl. Gesamtdurchschnittsnote und Fächerverbindung von der Akademischen Prüfstelle (APS) der jeweiligen deutschen Botschaft fristgerecht im Bewerbungsportal der OTH Regensburg hochladen. Wenn das APS-Zertifikat keine Note enthält, muss eine VPD eingereicht werden.

    Studienbewerber aus Indien benötigen zusätzlich zur VPD ein APS-Zertifikat. Die genauen Fristen entnehmen Sie bitte den Studiengangseiten.

     

    Studienkolleg / Feststellungsprüfung

    Wenn in Ihrer VPD steht, dass Sie nicht direkt für ein Studium an der Hochschule, sondern für ein Studienkolleg qualifiziert sind, müssen Sie zunächst die Feststellungsprüfung (FSP) an einem Studienkolleg ablegen. In zwei Semestern (1 Jahr) werden die Studienbewerber vom Studienkolleg auf die FSP vorbereitet. Anfang Februar und Ende Juli findet eine Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik statt.

    Sie müssen sich bitte mit Ihrer VPD selbst bei einem Studienkolleg anmelden. In Bayern ist das Studienkolleg Coburg für die Fachhochschulen bzw. die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften zuständig.

    Mit dem FSP-Zeugnis (zusammen mit Ihrem ausländischen Schulabschlusszeugnis) können Sie sich für einen Studienplatz an der OTH Regensburg bewerben.

    Mit dem Abschluss an einem Studienkolleg werden gleichzeitig die nötigen Deutschkenntnisse nachgewiesen.


  • Deutsch ist in den meisten Studiengängen die grundlegende Unterrichtssprache, auch bei Studiengängen mit englischen Namen. Daher müssen Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, für die Einschreibung an der OTH Regensburg deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.

    Ausnahmen sind Studiengänge, die auf Englisch studiert werden können. Sie finden auf dieser Website weiter unten eine Liste dieser Studiengänge unter dem Stichwort Englischsprachige Studiengänge.

    Übersicht: Deutschnachweis und alle an der OTH Regensburg anerkannten Zertifikate

    Genaue Informationen zu den Anforderungen finden Sie auf der jeweiligen Studiengangseite.

    Den Deutschnachweis müssen Sie je nach Studiengang entweder bei der Bewerbung oder der Imma­trikulation im Portal hochladen.

    Internationale OTH-Studienbewerber haben die Möglichkeit, am ZSK der Universität Regensburg die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) und andere Deutsch-Prüfungen abzulegen.

    Falls Ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichen, können Sie einen studienvorbereitenden Deutschkurs be­legen.


  • Falls Ihre Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen, könnte ein studienvorbereitender Deutschkurs interessant für Sie sein. Die OTH Regensburg arbeitet hier mit dem „Zentrum für Sprache und Kommunikation“ (ZSK) an der Universität Regensburg zusammen. Das ZSK stellt ein Kursangebot ab dem Niveau B2 bereit. Die Semesterkurse sind kostenpflichtig (530 € pro Semester).

    Die Anmeldung für die Semesterkurse erfolgt für OTH-Studieninteressierte über das International Office der OTH Regensburg.

    Das brauchen Sie:

    • VPD von uni-assist (Zeugnisanerkennung) mit direktem Hochschulzugang oder Zulassung zu einem Masterstudiengang an der OTH Regensburg
    • Sprachnachweis über Deutschkenntnisse, mind. gutes B1 (Goethe, telc, TestDaF, ÖSD bzw. onSET mit mind. 70 Punkten)
    • ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
    • Zahlungsnachweis über die bezahlte Kursgebühr in Höhe von 530 € (bei Geflüchteten genügt in der Regel eine Ausweiskopie) - Kontoverbindung siehe Anmeldeformular

    Schicken Sie für die Teilnahme im Wintersemester 2024/2025 die Unterlagen bitte bis 9. August 2024 per Mail an anmeldung_df(at)oth-regensburg.de.

    Die Kurse dauern von 16. Oktober 2024 bis 23. Januar 2025.

    Wenn Sie alle Dokumente vollständig eingereicht haben, bekommen Sie eine formlose Anmeldebestätigung per Mail mit Informationen zur Immatri­ku­la­tion und dem weiteren Vorgehen. Bitte beachten Sie, dass jedes Semester eine Semestergebühr zu bezahlen ist (181 € im SoSe 2024). Sie beinhaltet ein Semesterticket.

    Falls Sie ein formales Schreiben für die Visumsbeantragung benötigen, geben Sie bitte Be­scheid. Es kann jedoch erst ausgestellt werden, wenn die Anmeldeunterlagen vollständig sind. Bei manchen Ländern (z.B. dem Iran) wird für die Visumsbeantragung zusätzlich eine Zulassung benötigt. Nur in diesem Fall müssen Sie sich - nur für das Visum - schon jetzt zusätzlich für einen Studienplatz bewerben. Bei den meisten Ländern genügt aber eine Bestätigung über die Deutschkursteilnahme. Das heißt, dass Sie sich bitte noch NICHT über das Online-Bewerbungsportal für Ihren gewünschten Studiengang bewerben.

    Neben den Kursen am ZSK bietet zum Beispiel auch die Volkshochschule Regensburg sowie einige Sprachschulen geeignete kostenpflichtige Deutschkurse an. Auf der Website der Bundesregierung finden Sie im Portal für Fachkräfte aus dem Ausland viele Onlineangebote zum Deutschlernen.


  • Die OTH Regensburg bietet diese englischsprachigen Studiengänge an:

    Nähere Informationen finden Sie auf der jeweiligen Studiengangseite.

    Für Nicht-EU-Studierende fällt in den englischsprachigen Studiengängen eine Servicegebührin Höhe von 500 € pro Semester an. Folgen Sie bitte dem Link für detaillierte Informationen.


  • Online-Bewerbung

    Für Ihre Bewerbung für einen Studienplatz an der OTH Regensburg nutzen Sie bitte im Bewerbungszeitraum das Online-Bewerbungsportal. Sie müssen den Online-Antrag komplett ausfüllen und alle erforderlichen Unterlagen im Portal als PDF hochladen. Den Link zum Portal und alle Detailinfos wie Fristen und Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf der Studiengangseite unter Info zur Bewerbung. (Auf die Seite Ihres Wunschstudiengangs kommen Sie über die Suche in der Studiengangübersicht.) Dort finden Sie auch die Nachreichfristen für das Zeugnis der bestandenen Feststellungsprüfung und die VPD (bei Bachelorbewerbungen).

    Nach Absendung Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Bestätigung können Sie für die Beantragung Ihres Visums verwenden. Die Bearbeitung eines Visumsantrags kann mehrere Monate dauern! Bitte informieren Sie sich bereits vor der Bewerbung über die  Visabedingungen in Ihrem Land! Während des Bewerbungsverfahrens können wir leider keine bedingte Zulassung ausstellen.

    Eine Bewerbung für mehrere Studiengänge ist möglich.

    Für Details zu den Inhalten der Studiengänge und dem Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung. Die Ansprechpartner finden Sie auf der jeweiligen Studiengangseite.

    Wenn Sie sich Studienleistungen anerkennen lassen und sich in ein höheres Fachsemester bewerben möchten, bewerben Sie sich bitte unbedingt zusätzlich auch für das 1. Fachsemester.

    Im Bewerbungsportal können Sie unter Ihrem Status nachsehen, wie der Stand des Zulassungsverfahrens ist.

    Bei Fragen zu Ihren Bewerbungsunterlagen wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Bewerbernummer an die zuständigen Ansprechpersonen aus dem Referat Zulassung und Organisation.
     

    Vergabe der Studienplätze bei NC-Studiengängen

    Manche Bachelorstudiengänge sind zulassungsbeschränkt (NC-Studiengänge), das heißt, die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt aufgrund der Note in der Hochschulzugangsberechtigung (HZB).

    Für diese Bewerbergruppe findet bei NC-Studiengängen eine Ausländerquote Anwendung:

    • Ausländische oder staatenlose Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (kurz EWR) sind und die außerdem
    • ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben.

    EWR-Staatsangehörige und Bildungsinländer werden zulassungsrechtlich den Deutschen gleichgestellt.

    Die Staatsangehörigkeit ist zulassungsrelevant. Sofern zwei Staatsangehörigkeiten vorhanden sind und die Quote für ausländische Studienbewerber angestrebt wird, darf nur die nichtdeutsche angegeben werden!

    Für die Zulassung in der Ausländerquote sind 5 % der Studienplätze vorbehalten. Die Bewerber werden nur nach dem Grad der Qualifikation ausgewählt, Wartezeit wird nicht angerechnet. Anträge auf Anerkennung eines Härtefalles können nicht gestellt werden.

    Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden in der Regel für ein Wintersemester ab Ende Juli bis Ende August bzw. für ein Sommersemester ab Ende Januar bis Ende Februar von der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) per E-Mail versendet.

     

    Immatrikulation

    Bei erfolgreicher Bewerbung bekommen Sie einen Zulas­sungsbescheid. Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben und sich an der OTH Regensburg immatrikulieren möchten, müssen Sie zunächst den Studienplatz annehmen und dann einen Antrag auf Immatrikulation stellen, indem Sie alle im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen innerhalb der angegebenen Frist hochladen. Nachdem Ihr Antrag auf Immatrikulation bearbeitet wurde, erhalten Sie einige Bescheide und (wenn Sie eine Postadresse in Deutschland angegeben haben) auch Ihren Studierendenausweis per Post. Wenn Sie keine Adresse in Deutschland angegeben haben, können Sie den Studierendenausweis nach Ihrer Ankunft im Referat Zulassung und Organisation abholen.  

    Für zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC-Studiengänge) müssen Sie den Studienplatz sowohl auf hochschulstart.de als auch im Bewerbungsportal der OTH Regensburg annehmen. Bitte beachten Sie die Fristen! Wenn Sie den Studienplatz nicht innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist annehmen, verlieren Sie ihn.

    Wenn Ihr Studiengang keinen NC hat, müssen Sie den Studienplatz nur im Bewerbungsportal der OTH annehmen.

    Die Zulassungsbescheide sind nur für ein Semester gültig und die Zulassung oder Einschreibung kann nicht verschoben werden. Wenn Sie also Ihr Studium nicht in dem Semester aufnehmen können, für das Sie eine Zulassung erhalten haben (z. B. aufgrund von Visumsproblemen), müssen Sie sich erneut bewerben.

    Bitte lesen Sie alle E-Mails der Abteilung Studium! Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das International Office

    Die Einschreibung an der Hochschule gilt nur für das erste Semester. Für jedes weitere Semester müssen Sie sich rückmelden und erneut die Semestergebühr bezahlen.

     

    Fehlender Deutschnachweis

    Sollten Sie einen Studienplatz bekommen, den Deutschnachweis aber nicht rechtzeitig haben, können Sie sich in der Regel für das gleiche Semester noch zu einem studienvorbereitenden Deutschkurs ummelden. Sie können Ihren Studienplatz aber nicht aufheben oder ins nächste Semester verschieben, sondern müssen sich zu gegebener Zeit erneut bewerben.


  • Alle Studierenden im Fachstudium können sich wenige Tage nach der Immatrikulation die Login-Daten = Benutzerkennung für den persönlichen RZ-Account (RZ = Rechenzentrum) aus dem Online-Portal herunterladen.

    Alle Teilnehmendem im studienvorbereitenden Deutschkurs müssen sich bitte an den Infostand des Rechenzentrums wenden.

    Mit den Login-Daten haben Sie Zugang auf die IT-Dienst der Hochschule. Dazu zählen

    • PC-Arbeitsplätze in den CIP-Pools
    • Ihr persönliches E-Mail-Konto
    • Ihr persönlicher Speicherplatz auf dem Netzlaufwerk (G:\)
    • Zugang zum Netzwerk (VPN, WLAN) und die E-Learning-Plattform

    Melden Sie sich am besten gleich für unseren ELO-Kurs Infos für internationale Studierendean!

    Jeder Account hat außerdem ein virtuelles Konto, das man an den Validierern aufladen kann. Voraussetzung dafür ist, dass vorher Geld auf die OTH-Regensburg-Karte gebucht wurde. Dieses Konto benötigt man zum Drucken in den CIP-Pools.

    Bitte informieren Sie sich über die angebotenen Services des Rechenzentrums für Studierende. Bei Fragen und Problemen lesen Sie bitte im Supportwiki nach oder wenden Sie sich an den Infostand.


  • Auf den Seiten des Auswärtigen Amts finden Sie Informationen zum Thema Visum. Einige wichtige Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
     

    Einreise ohne Visum

    Ein Visumverfahren zur Einreise in das Bundesgebiet ist nicht nötig für EU-Bür­ger und Bürger aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Israel, den USA, Kanada, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland, Andorra, Honduras, Monaco, San Marino, Brasilien und El Salvador.
     

    Studierendenvisum

    Studierende aus Nicht-EU-Ländern (Ausnahmen sind Island, Liechtenstein, Nor­wegen, die Schweiz, Israel, die USA, Kanada, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland, Andorra, Honduras, Monaco, San Marino, Brasilien und El Salvador) müssen vor der Einreise in die Bundesrepublik ein sogenanntes Studierendenvisum bean­tragen. Dieses Visum ist bei der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepu­blik im Heimat- oder momentanen Aufenthaltsland zu beantragen und wird auch von dieser erteilt.

    Die Bearbeitung eines Visumsantrags kann mehrere Monate dauern! Bitte informieren Sie sich bereits vor der Bewerbung über die  Visabedingungen in Ihrem Land!

    Der Zulassungsbescheid ist die Grundlage für die Beantragung eines Studie­rendenvisums. Bitte beantragen Sie die Einreise für den Zeitpunkt, an dem Sie laut Zulassungsbescheid an der Hochschule erscheinen müssen. Neben dem Zu­lassungsbescheid werden für das Visumverfahren von der deutschen Auslands­vertretung noch weitere Unterlagen verlangt, z. B. ein Finanzierungsnachweis und der Nachweis einer Krankenversicherung. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung, welche Dokumente Sie vorlegen müssen.

    Wenn Sie während Ihres Studiums den Studiengang wechseln wollen, müssen Sie die Ausländerbehörde frühzeitig darüber informieren. An­sonsten ist Ihr Aufenthalt illegal!
     

    Studienbewerbervisum

    Wenn Sie zur Vorbereitung Ihres Studienaufenthalts Deutschkurse an Sprach­schulen in Deutschland besuchen wollen, also zur Beantragung des Visums noch keinen Zulassungsbescheid einer Universität vorlegen können, haben Sie die Möglichkeit, ein Einreisevisum als Studienbewerber:in zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland nach den genauen Voraussetzungen (Anmeldebestätigung einer Sprachschule, Nachweis der Hochschulreife, Nachweis der Finanzierung etc.)!

    Reisen Sie auf keinen Fall als Tourist:in oder Besucher:in ein! Ein Touristenvisum kann, sobald Sie nach Deutschland eingereist sind, grundsätzlich nicht mehr in ein Studierendenvisum umgewandelt werden.
     

    Bescheinigung des Aufenthaltsrechts / Aufenthaltserlaubnis

    EU-Bürger sowie Bürger von Island, Liechtenstein und Norwegen müssen sich bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten beim Bürgerzentrum der Stadt anmelden. Sie müssen dort eine Bescheinigung über ihr gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht = Freizügigkeitsbescheinigung beantragen.

    Erforderlich sind hierfür:

    • Aufenthaltsanzeige für EU-Staatsangehörige und der EWR-Staaten sowie deren Familienangehörige
    • gültiger Reisepass
    • biometrisches Passfoto

    Nicht-EU-Bürger müssen sich nach ihrer Ankunft in Regensburg inner­halb einer Woche beim Bürgerzentrum der Stadt Regensburg anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis für Studieren­de wird erst nach der Einschreibung erteilt.

    Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind folgende Unterlagen nötig:

    • Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
    • gültiger Reisepass mit Einreisevisum
    • Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
    • Bescheinigung der Krankenkasse
    • biometrisches Passfoto
    • Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (934 € pro Monat)
    • Geld für Gebühren
       

    Beachten Sie bitte die Meldepflicht!

    Innerhalb einer Woche nach Bezug eines Zimmers oder einer Wohnung muss man sich im Bürgerzentrum in der Abteilung für Ausländerangelegenhei­ten mit der neuen Adresse anmelden.


  • Alle Studierenden müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungs­schutz verfügen. Nur mit einer gültigen Krankenversicherung kann man sich an der Hochschule einschreiben oder rückmelden.

    Ausländische Krankenversicherungen oder private Versicherungen, bei denen ein Höchstbetrag vereinbart ist, können im Regelfall nicht anerkannt werden.

    Studierende aus Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkom­men haben (alle EU-Länder, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen nur die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder einen entsprechen­den Nachweis ihrer Versicherung im Heimatland.

    Mit Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, der Türkei und Tunesien gibt es ein eingeschränktes Versicherungsabkommen, das nur den absoluten Notfall abdeckt. In diesem Fall ist es empfehlenswert, eine deutsche Krankenversicherung abzuschließen.

    Alle anderen Studierenden müssen eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Studierende, die älter als 30 Jahre sind, können nicht zum Stu­dententarif versichert werden. Sie müssen eine private Krankenversicherung abschließen.

    Sehr zu empfehlen ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, die für viele Schäden aufkommt, die der bzw. die Versicherte schuldhaft verursacht.



Ansprechpersonen

Dr. Andrea Nuißl: international-applicants(at)oth-regensburg.de

Für den Master Electrical and Microsystems Engineering (MEM): mastermem(at)oth-regensburg.de

Offene Sprechstunde:
Donnerstag 9-11 Uhr in D 217
entfällt am 23. Mai 2024