Beihilfe für internationale Studierende
Eine Beihilfe für internationale Studierende kann ab dem 3. Lehrplansemester (Bachelor) bzw. ab dem 2. Lehrplansemester (Master) beantragt werden. Die Förderung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen im Einzelfall und nach Verfügbarkeit der Mittel. Finanziert wird die Beihilfe durch die staatlichen bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Sie kann jedes Semester beantragt werden.
Voraussetzungen:
- keine Förderung durch BAföG
- nachweisbare finanzielle Notlage
- erkennbare Studienerfolge
Bewerbungsfristen: 15.04. (Sommersemester) und 31.10. (Wintersemester)
Hier finden Sie das Antragsformular.
Kontakt: Sarah Ostermeier, international-students(at)oth-regensburg.de
Büchergeld (Oskar-Karl-Forster-Stipendium)
Frühestens ab dem 2. Semester kann man sich im Rahmen des Oskar-Karl-Forster-Stipendiums für Büchergeld bewerben. Es handelt sich um eine einmalige Unterstützung zur Beschaffung von Büchern oder sonstigen Lernmitteln.
Stipendien
Für Studierende gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten. Auf den Seiten des Career Service der OTH Regensburg finden Sie weiterführende Informationen zu Stipendienprogrammen.
Kontakt: careerservices(at)oth-regensburg.de
BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bietet eine günstige Möglichkeit, ein Erststudium zu finanzieren. Innerhalb der Regelstudienzeit wird es zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gewährt, d.h. eine Hälfte wird geschenkt. Internationale Studierende erhalten nur in sehr eingeschränkten Fällen BAföG.
Sie sollten sich in jedem Fall im Amt für Ausbildungsförderung beraten lassen.
Universität Regensburg
Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz - Amt für Ausbildungsförderung
Albertus-Magnus-Str. 4
93053 Regensburg
regensburg(at)bafoeg-bayern.de
Notfall-Fonds der DAAD-Stiftung
Der Notfall-Fonds der DAAD-Stiftung fördert Studierende, wenn ein plötzliches Schadensereignis oder ein unerwarteter Schicksalsschlag eintritt, der die erfolgreiche Fortführung des Studiums gefährdet. Die Notlage darf nicht selbstverschuldet sein, und es müssen alle anderen Lösungsmöglichkeiten (z.B. Stipendien, finanzielle Unterstützung durch die Universität, Beistand von Familien und Freunden, studentische Jobs, sonstige persönliche Optionen, Studentenkredite, Sonstiges) ausgeschöpft sein.