Versicherungen


Krankenversicherung

Ich möchte mich immatrikulieren (einschreiben). Was muss ich tun?

  • Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und teilen ihr mit, dass Sie sich gerne an der Ostbayerischen Technischen Hochschule (OTH) Regensburg immatrikulieren möchten. Sie müssen nichts weiter tun. Ihre Krankenkasse sendet uns anschließend eine digitale Meldung die wir bestätigen und digital zurücksenden. Anderweitige Mitgliedsbescheinigungen in Papier dürfen wir nicht akzeptieren. Unsere Nummer lautet H0000048.


  • Bitte wenden Sie sich mit Ihren Versicherungsunterlagen an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Bitte teilen Sie der Krankenkasse mit, dass Sie sich gerne an der Ostbayerischen Technischen Hochschule (OTH) Regensburg immatrikulieren und privat versichert bleiben möchten. Sie müssen nichts weiter tun. Diese Krankenkasse sendet uns anschließend eine digitale Meldung über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht. Ihre Mitgliedsbescheinigung über die private Krankenversicherung dürfen wir nicht akzeptieren. Unsere Nummer lautet H0000048.


  • Bitte wenden Sie sich mit Ihren Versicherungsunterlagen an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Bitte teilen Sie der Krankenkasse mit, dass Sie sich gerne an der Ostbayerischen Technischen Hochschule (OTH) Regensburg immatrikulieren möchten. Sie müssen nichts weiter tun. Diese Krankenkasse sendet uns anschließend eine digitale Meldung. Anderweitige Mitgliedsbescheinigungen in Papier dürfen wir nicht akzeptieren. Unsere Nummer lautet H0000048.


Ich studiere bereits an der OTH Regensburg und möchte die Krankenkasse wechseln.

Bitte wenden Sie sich an Ihre neu gewählte Krankenkasse und teilen ihr mit, dass Sie bei uns studieren und die Krankenkasse wechseln möchten. Ihre neu gewählte Krankenkasse sendet uns anschließend eine digitale Meldung die wir bestätigen und digital zurücksenden. Unsere Nummer lautet H0000048.

Unfallversicherung

Sie stehen während des Studiums unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Es gelten auch Unfälle auf einem mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit (§ 8 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB VII).

Bei der Beurteilung des Versicherungsschutzes kommt es darauf an, ob die Tätigkeit dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule zuzurechnen ist. Erforderlich ist stets, dass zwischen der Aus- und Fortbildung an der Hochschule und der Tätigkeit der Studierenden ein wesentlicher innerer Zusammenhang besteht.

Dieser Zusammenhang ist bei Studierenden nur hinsichtlich der studienbezogenen Tätigkeiten gegeben, die in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Hochschule und deren Einrichtungen verrichtet werden. Zu dem Kreis dieser Tätigkeiten gehören neben der unmittelbaren Teilnahme an Hochschulveranstaltungen auch das Aufsuchen anderer Hochschuleinrichtungen, wie Bibliotheken, Seminare und Institute für Studienzwecke oder die Beteiligung an Exkursionen, nicht jedoch die Studien oder Arbeiten in der privaten bzw. häuslichen Sphäre, auch wenn sie als Vorbereitung für Prüfungen erforderlich sind. Entscheidend kommt es immer darauf an, dass die Tätigkeit -wenn sie unter Versicherungsschutz stehen soll- dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule zuzurechnen ist.

Studierende leisten ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum entweder vor, während oder nach Abschluss ihres Studiums ab. Ebenso sind nicht vorgeschriebene Praktika, die im Zusammenhang mit dem Studium aus Zweckmäßigkeitsgründen abgeleistet werden, denkbar. Bei diesen Praktika besteht kein unmittelbarer Einfluss der Hochschule auf die Art und Weise der Durchführung sowie auf den Ablauf. Die Studierenden gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf ein und erfüllen somit die Voraussetzungen für abhängig Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Unerheblich ist für die unfallversicherungsrechtliche Bewertung der Praktika, ob diese in Studien- und Prüfungsordnungen zwingend vorgeschrieben sind oder freiwillig geleistet werden. Zuständig ist der für das Praktikumunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger (§ 133 Abs. 1 SGB VII).

Fragen zu diesen Informationen kann Ihnen nur die Bayerische Landesunfallkasse beantworten. Wir empfehlen hierzu eine E-Mail.

Jeder derartige Unfall ist unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern dem Referat Zulassung und Organisation durch eine Unfallanzeige, bzw. zusätzlich durch einen Wegeunfallfragebogen per E-Mail zu melden.

Haftpflichtversicherung

Für Personen- und Sachschäden, die Sie im Zusammenhang mit dem Studium verursachen (vor allem während der praktischen Studiensemester und bei der Anfertigung der Bachelorarbeit), haften Sie nach den allgemeinen Haftungsgrundsätzen. In der Regel sind Sie während Ihres Studiums weiterhin über die Eltern mitversichert, sofern eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Da Sie aber während des gesamten Studiums, insbesondere in technischen Übungen und Praktika, mit hochwertigen, teils sehr empfindlichen Geräten arbeiten und diese nicht von der Haftpflichtversicherung der Eltern gedeckt sind, empfehlen wir Ihnen, sich über eine erweiterte Haftpflichtversicherung zu informieren. Weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie in diesem Informationsblatt.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Wenn Sie während des Studiums nebenbei nicht arbeiten, müssen Sie nicht in die Rentenversicherung einzahlen. Dies gilt auch für die Zeit des Pflichtpraktikums egal wie hoch der Verdienst ist. Doch wenn Sie nebenbei arbeiten, kann es sein, dass Sie und Ihr Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen müssen. In der Arbeitslosenversicherung sind Sie grundsätzlich versicherungsfrei.

Rentenbescheinigungen

Sie haben bei uns studiert (Alumni) und die Rentenversicherung benötigt von Ihnen eine Bescheinigung über Ihre Studienzeit? Die mit der Exmatrikulation ausgestellte Bescheinigung ist nicht mehr auffindbar? Bitte füllen Sie das Formular V510 aus und senden uns dieses per E-Mail zu. Wir prüfen und ergänzen Ihre Angaben und senden es Ihnen zurück.