Semesterkurs-Anmeldung für OTH-Studieninteressierte für einen studienvorbereitenden Deutschkurs im Wintersemester 2025/2026
Kursinformationen
Das studienvorbereitende Ausbildungsprogramm bietet eine hochschulspezifische Fremdsprachenausbildung auf den Niveaustufen B2 und B2+/C1. Ziel des Kursprogramms ist das Erreichen der sprachlichen Studierfähigkeit, nachgewiesen durch die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH). Die Kurseinstufung nimmt das ZSK vor. Sie ist abhängig von dem eingereichten Sprachnachweis.
- Anmeldeschluss: 8. August 2025
- Kursdauer: 15. Oktober 2025 bis 22. Januar 2026
- Unterrichtszeiten: in etwa Mo, Mi, Fr 8.30–11.45 Uhr; Di, Do 10.15–13.45 Uhr
- Gesamtstundenzahl: ca. 250 Unterrichtsstunden
- Kosten: 530 € (hinzu kommen etwaige Prüfungsgebühren sowie Kosten für die eingesetzten Lehrwerke)
- Voraussetzung: mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1+ nach GER (Informationen zu den akzeptierten Nachweisen finden Sie auf der Seite des ZSK unter "Einstufung")
Zahlungsinformationen
Damit Ihre Anmeldung gültig und verbindlich wird, überweisen Sie bitte 530 € auf folgendes Konto:
Empfänger: Universität Regensburg
Geldinstitut: Bayerische Landesbank München
IBAN: DE42 7005 0000 0001 2792 76
BIC: BYLADEMM
Verwendungszweck: ZSK/DaF/2025-DSH-SK-2, Name, Vorname
Laden Sie unten im Anmeldeformular bitte einen Beleg hoch, der die Zahlung nachweist oder schicken Sie diesen nachträglich per Mail an anmeldung_df(at)oth-regensburg.de. Eventuell anfallende Überweisungs- bzw. Bankgebühren tragen die Kursteilnehmenden.
Für Geflüchtete kann die Kursgebühr übernommen werden, wenn im Anmeldeformular eine Kopie des Aufenthaltstitels hochgeladen wird, aus dem der Geflüchtetenstatus hervorgeht. In diesem Fall ist keine Zahlung der 530 € notwendig.
Falls Sie die Anmeldung stornieren möchten, gilt Folgendes:
- Bis 10 Werktage vor Kursbeginn: Der gezahlte Kostenbeitrag wird abzüglich einer Verwaltungspauschale in Höhe von 10 % zurückerstattet.
- Weniger als 10 Tage vor Kursbeginn: 50 % des Kostenbeitrags werden zurückerstattet.
- Späterer Rücktritt: Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kostenbeitrags.