Wenn Sie während Ihres Studiums den Studiengang wechseln wollen, müssen Sie die Ausländerbehörde frühzeitig darüber informieren. Ansonsten ist Ihr Aufenthalt illegal!
Anmeldung am Wohnort
Innerhalb einer Woche nach Bezug eines Zimmers oder einer Wohnung muss man sich im Bürgerzentrum (Abteilung für Ausländerangelegenheiten) mit der neuen Adresse anmelden! Bei Auszug aus dem Zimmer und Wegzug ins Ausland, muss die Wohnung auch wieder abgemeldet werden. Sollten Sie innerhalb Ihres Wohnortes in eine andere Wohnung umziehen, müssen Sie sich ummelden.
Die Meldepflicht muss unbedingt beachtet werden!
Aufenthaltsanzeiger / Bescheinigung des Aufenthaltsrechts (EU-Bürger*innen)
EU-Bürger*innen sowie Bürger*innen von Island, Liechtenstein und Norwegen müssen sich bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten beim Bürgerzentrum der Stadt anmelden. Sie müssen dort eine Bescheinigung über ihr gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht = Freizügigkeitsbescheinigung beantragen.
Erforderlich sind hierfür:
- Aufenthaltsanzeige für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der EWR-Staaten sowie deren Familienangehörige
- gültiger Reisepass/Personalausweis
Reisen Sie auf keinen Fall als Tourist*in oder Besucher*in ein! Ein Touristenvisum kann, sobald Sie nach Deutschland eingereist sind, grundsätzlich nicht mehr in ein Studierendenvisum umgewandelt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts.
Beantragung Aufenthaltstitel / Aufenthaltserlaubnis (Nicht-EU-Bürger*innen)
Nicht-EU-Bürger*innen müssen sich nach ihrer Ankunft in Regensburg innerhalb einer Woche beim Bürgerzentrum der Stadt Regensburg anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis für Studierende wird erst nach der Einschreibung erteilt.
Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind folgende Unterlagen nötig:
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (zu finden im Formularcenter des Bürgerzentrums Regensburg)
- gültiger Reisepass mit Einreisevisum
- Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
- Bescheinigung der Krankenkasse
- biometrisches Passfoto
- Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (Finanzierungsnachweis - Informationen DAAD)
- Geld für Gebühren (circa 110 €)
Kontakt für den Wohnort Regensburg:
Bürgerzentrum der Stadt Regensburg – Abteilung Ausländerangelegenheiten
Maximilianstraße 26, 93047 Regensburg
Tel. 0941 / 507-2777
E-Mail: auslaenderangelegenheiten(at)regensburg.de
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Ausländerbehörde!