Leben in Regensburg

  • Regensburg ist eine lebendige Universitätsstadt mit über 30.000 Studierenden. Das hat zur Folge, dass der Wohnungsmarkt sehr angespannt ist. Die Suche nach einem Zimmer liegt in der eigenen Verantwortlichkeit der Studieren­den! Es wird empfohlen, mit der Suche so früh wie möglich zu beginnen, da viele Zimmer schon frühzeitig vergeben werden!

     

    Studentenwohnheime und Privater Wohnungsmarkt

    Internationale OTH-Studierende können sich über das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz für ein Zimmer in einem Studenten­wohnheim bewerben. Außerdem gibt es Wohnheime, bei denen Sie sich direkt bewerben können.  

    Voraussetzung für einen Studentenwohnheimplatz ist eine gültige Immatrikulationsbescheinigung.
    Bemühen Sie sich bitte frühzeitig um ein Wohnheimzimmer und beachten Sie die Bewerbungsfristen der einzelnen Wohnheime!

    Die OTH Regensburg verfügt über keine eigenen Wohnheime. Das International Office der OTH Regensburg darf aber eine sehr begrenzte Anzahl von Wohnheimzimmern von anderen Firmen verwalten, um sie an unsere Austauschstudierenden zu vergeben. Wenn ein paar Austauschstudierende nicht nach Regensburg kommen können, kann das International Office diese Zimmer auch für eine begrenzte Zeit an internationale degree-seeking Studierende vergeben. Um sich über das International Office auf die Warteliste für noch freie Zimmer zu setzen, füllen Sie bitte das Bewerbungsformular aus und schicken es per E-Mail an housing-international(at)oth-regensburg.de (Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer in der E-Mail anzugeben):

    • Bewerbungsformular für die Warteliste (Dies ist nur die Bewerbung für die Warteliste! Die offizielle Bewerbung für ein Wohnheimzimmer finden Sie auf den Webseiten des jeweiligen Studentenwohnheims.)

    Nutzen Sie für die Suche auf dem freien Wohnungsmarkt auch

    • die Angebote in der Tageszeitung,
    • Aushänge an den „Schwarzen Brettern“ von Hochschule und Universität,
    • Internetbörsen und
    • Social Media.

    Sollten Sie nicht direkt in der Stadt Regensburg ein Zimmer finden, können Sie auch etwas außerhalb suchen und mit dem Studierendenausweis, welcher ein gültiges Ticket für den Nahverkehr beinhaltet, zur OTH Regensburg pendeln. Für einen kurzfristigen Aufenthalt bieten sich Hostels, Jugendherbergen und Hotels an.

    Viele nützliche Infos, Adressen und Links finden Sie in unsererÜbersicht zum Thema Wohnen.


  • Wenn Sie während Ihres Studiums den Studiengang wechseln wollen, müssen Sie die Ausländerbehörde frühzeitig darüber informieren. Ansonsten ist Ihr Aufenthalt illegal!

    Anmeldung am Wohnort

    Innerhalb einer Woche nach Bezug eines Zimmers oder einer Wohnung muss man sich im Bürgerzentrum (Abteilung für Ausländerangelegenheiten) mit der neuen Adresse anmelden! Bei Auszug aus dem Zimmer und Wegzug ins Ausland, muss die Wohnung auch wieder abgemeldet werden. Sollten Sie innerhalb Ihres Wohnortes in eine andere Wohnung umziehen, müssen Sie sich ummelden.

    Die Meldepflicht muss unbedingt beachtet werden!

    Aufenthaltsanzeiger / Bescheinigung des Aufenthaltsrechts (EU-Bürger*innen)

    EU-Bürger*innen sowie Bürger*innen von Island, Liechtenstein und Norwegen müssen sich bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten beim Bürgerzentrum der Stadt anmelden. Sie müssen dort eine Bescheinigung über ihr gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht = Freizügigkeitsbescheinigung beantragen.

    Erforderlich sind hierfür:

    • Aufenthaltsanzeige für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der EWR-Staaten sowie deren Familienangehörige
    • gültiger Reisepass/Personalausweis

    Reisen Sie auf keinen Fall als Tourist*in oder Besucher*in ein! Ein Touristenvisum kann, sobald Sie nach Deutschland eingereist sind, grundsätzlich nicht mehr in ein Studierendenvisum umgewandelt werden.

    Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts.

    Beantragung Aufenthaltstitel / Aufenthaltserlaubnis (Nicht-EU-Bürger*innen)

    Nicht-EU-Bürger*innen müssen sich nach ihrer Ankunft in Regensburg innerhalb einer Woche beim Bürgerzentrum der Stadt Regensburg anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis für Studierende wird erst nach der Einschreibung erteilt.

    Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind folgende Unterlagen nötig:

    • Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (zu finden im Formularcenter des Bürgerzentrums Regensburg)
    • gültiger Reisepass mit Einreisevisum
    • Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
    • Bescheinigung der Krankenkasse
    • biometrisches Passfoto
    • Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (Finanzierungsnachweis - Informationen DAAD)
    • Geld für Gebühren (circa 110 €)

    Kontakt für den Wohnort Regensburg:

    Bürgerzentrum der Stadt Regensburg – Abteilung Ausländerangelegenheiten
    Maximilianstraße 26, 93047 Regensburg
    Tel. 0941 / 507-2777
    E-Mail: auslaenderangelegenheiten(at)regensburg.de

    Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Ausländerbehörde!


  • Für das tägliche Leben während Ihres Aufenthalts in Regensburg müssen Sie mindestens 800 bis 900 € pro Monat einkalkulieren.

    Auf den Seiten des DAAD finden Sie mehr Informationen zu Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten in Deutschland.


  • Für viele Studierende ist eine Nebentätigkeit während des Studiums oder in den Semesterferien notwendig, um sich den Lebensunterhalt zu sichern.

    Studierende aus EU-Ländern dürfen in der Regel wie deutsche Studierende in einem Neben­job arbeiten:

    • während des Semesters: 20 Stunden pro Woche
    • in den Semesterferien: Vollzeit

    Studierende aus Nicht-EU-Ländern bekommen im Normalfall keine Arbeits­erlaubnis und dürfen nur maximal 120 ganze Tage oder 240 halbe Tage im Jahr arbeitserlaubnisfrei arbeiten (siehe Stempel im Pass). Wer mehr als 120 ganze Tage bzw. 240 halbe Tage in einem Job arbeiten will, der keine studentische Nebentätigkeit ist, muss sich das von der Ausländerbe­hörde genehmigen lassen!

    Bei rechtlichen Fragen zu Nebenjobs wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk.

    Wo finde ich Nebenjobs?

    Zeitarbeitsfirmen vermitteln ebenfalls studentische Nebenjobs.


  • OTH-Studierene können das gesamte Sportangebot der Universität Regensburg nutzen.

    In Regensburg gibt es außerdem zahlreiche Sportvereine und viele weitere Vereine.


  • Krankheits- und Notfälle

    • Polizei: 110 (ohne Vorwahl, auch vom Handy)
    • Feuerwehr / Rettungsdienst / Notarzt: 112 (ohne Vorwahl, auch vom Handy): nur bei akuten, lebensbedrohlichen Notlagen wie Feuer, Unfall, Krankheit, wenn Sie nicht mehr selbst zum Arzt gehen können
    • Ärztlicher Bereitschaftsdienst (wenn Sie am Wochenende, an Feiertagen oder nachts medizinische Hilfe brauchen)
      • Raum Regensburg 01805 / 19 12 12
      • Bundesweit 116 117
    • Notaufnahme des Universitätsklinikums 0941 / 944-2310
      (bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen; täglich 24 Stunden geöffnet; Ad­resse: Franz-Josef-Strauß-Allee 11, Bus: Linie 6, Richtung Klinikum)
    • Ärztliche Notfallpraxis Krankenhaus Barmherzige Brüder: 0941 / 3690 (wenn Beschwerden außerhalb der üblichen Sprechzeiten auftreten, steht Ihnen ein Allgemeinarzt zur Verfügung; Adresse: Prüfeninger Str. 86, Bus: Linie 1, Richtung Prüfening)
    • Zahnärztlicher Notdienst / Universitätsklinikum: 0941 / 944-0 (wenn Sie am Wochenende, an Feiertagen oder nachts einen Zahnarzt brauchen)
    • Frauennotruf: 0941 / 24171 (Beratungsstelle für Frauen und Mädchen mit sexualisierten Gewalterfahrungen)
    • Telefonseelsorge: 0800 / 1 11 01 11 oder 1 11 02 22

    Krankentransport

    Ein Krankentransport wird in der Regel von der Krankenkasse nur bezahlt, wenn er ärztlich verordnet wird. Er ist für Personen gedacht, die wegen der Schwere ihrer Erkrankung kein Taxi nehmen können. Bei privaten Krankenversicherungen muss man prüfen, ob diese Leistung in der Police ent­halten ist. Ist diese Leistung nicht enthalten, wird die private Krankenversiche­rung die Kosten wahrscheinlich nicht übernehmen. Ein Krankentransport kostet im Durchschnitt etwa 600 €!

    Was brauche ich beim Arzt oder im Krankenhaus?

    Studierende, die eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) besitzen, müssen diese beim Arzt oder im Krankenhaus vorlegen.

    Studierende aus dem nicht-europäischen Raum, die eine private oder gesetz­liche Krankenversicherung für Deutschland haben, müssen die jeweilige Versi­cherungskarte vorlegen.


  • Personen, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können, haben die Möglichkeit eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Dazu wird ein Antrag auf Beratungshilfe benötigt. Sie müssen Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen und alle notwendigen Unterlagen einreichen.

    Der Antrag auf Beratungshilfe kann persönlich beim Amtsgericht Regensburg abgegeben werden oder Sie senden ihn an: 

    Amtsgericht Regensburg
    Bürgerservice Justiz
    Augustenstr. 3
    93049 Regensburg
    Tel. 0941 / 2003-360

    Nach Bewilligung des Antrags können Sie dann bei einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin Ihrer Wahl einen Termin vereinbaren. Bitte informieren Sie ihn/sie vorher, dass Sie über die Beratungshilfe kommen. Für die Beratung wird eine Grundgebühr von 10 € verlangt.

    Auch der Verbraucherservice Bayern bietet eine kostengünstige Beratung
    (10–20 €) zu verschiedenen Themen an (z. B. Verbraucherrecht, Versicherung, Finanzen usw.). Auf ihrer Homepage gibt es Musterbriefe, die als Vorlagen für Beschwerdeschreiben verwendet werden können.

    Verbraucherservice Bayern - Beratungsstelle Regensburg
    Frauenbergl 4
    93047 Regensburg
    E-Mail: regensburg(at)verbraucherservice-bayern.de



ELO-Kurs

Weitere wichtige und hilfreiche Informationen finden Sie in unserem ELO-Kurs Infos für internationale Studierende (Zugang nur für immatrikulierte Studierende mit RZ-Account).