Notfall und Krankheit

Im Krankheits- oder Notfall ist schnelle Hilfe goldwert. Daher haben wir für Sie die wichtigsten Adressen und Informationen zusammengefasst.

Was Sie wissen sollten

    • Polizei: 110 (ohne Vorwahl, auch vom Handy)
    • Feuerwehr / Rettungsdienst / Notarzt: 112 (ohne Vorwahl, auch vom Handy): nur bei akuten, lebensbedrohlichen Notlagen wie Feuer, Unfall, Krankheit, wenn Sie nicht mehr selbst zum Arzt gehen können
    • Ärztlicher Bereitschaftsdienst (wenn Sie am Wochenende, an Feiertagen oder nachts medizinische Hilfe brauchen)
      • Raum Regensburg 01805 / 19 12 12
      • Bundesweit 116 117
    • Notaufnahme des Universitätsklinikums 0941 / 944-2310
      (bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen; täglich 24 Stunden geöffnet; Ad­resse: Franz-Josef-Strauß-Allee 11, Bus: Linie 6, Richtung Klinikum)
    • Ärztliche Notfallpraxis Krankenhaus Barmherzige Brüder: 0941 / 3690 (wenn Beschwerden außerhalb der üblichen Sprechzeiten auftreten, steht Ihnen ein Allgemeinarzt zur Verfügung; Adresse: Prüfeninger Str. 86, Bus: Linie 1, Richtung Prüfening)
    • Zahnärztlicher Notdienst / Universitätsklinikum: 0941 / 944-0 (wenn Sie am Wochenende, an Feiertagen oder nachts einen Zahnarzt brauchen)
    • Frauennotruf: 0941 / 24171 (Beratungsstelle für Frauen und Mädchen mit sexualisierten Gewalterfahrungen)
    • Telefonseelsorge: 0800 / 1 11 01 11 oder 1 11 02 22 (nur Gespräche auf Deutsch; zum internationalen Angebot der TelefonSeelsorge)

    Bitte beachten Sie:
    Ein Krankentransport wird in der Regel von der Krankenkasse nur bezahlt, wenn er ärztlich verordnet wird. Er ist für Personen gedacht, die wegen der Schwere ihrer Erkrankung kein Taxi nehmen können. Bei privaten Krankenversicherungen muss man prüfen, ob diese Leistung in der Police ent­halten ist. Ist diese Leistung nicht enthalten, wird die private Krankenversiche­rung die Kosten wahrscheinlich nicht übernehmen. Ein Krankentransport kostet im Durchschnitt etwa 600 €!


  • Studierende, die eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) besitzen, müssen diese beim Arzt oder im Krankenhaus vorlegen.

    Studierende aus dem nicht-europäischen Raum, die eine private oder gesetz­liche Krankenversicherung für Deutschland haben, müssen die jeweilige Versi­cherungskarte vorlegen.



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