Arbeiten neben dem Studium

Für viele Studierende ist eine Nebentätigkeit während des Studiums oder in den Semesterferien notwendig, um sich den Lebensunterhalt zu sichern. Der DAAD hat auf seinen Seiten alle wichtigen Informationen zum studentischen Nebenjob zusammengefasst.

Was Sie wissen sollten

  • Studierende aus EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz dürfen in der Regel wie deutsche Studierende in einem Neben­job arbeiten:

    • während des Semesters: 20 Stunden pro Woche
    • in den Semesterferien: Vollzeit

    Beachten Sie bitte, dass Sie sich bei einer deutschen Krankenversicherung anmelden müssen, wenn Sie einen Nebenjob ausüben. Ihre Heimatversicherung reicht dann nicht mehr aus.

    Studierende aus Nicht-EU-Ländern bekommen im Normalfall keine Arbeits­erlaubnis und dürfen nur maximal 140 ganze Tage oder 280 halbe Tage im Jahr arbeitserlaubnisfrei arbeiten (siehe Stempel im Pass). Wer mehr als 140 ganze Tage bzw. 280 halbe Tage in einem Job arbeiten will, der keine studentische Nebentätigkeit ist, muss sich das von der Ausländerbe­hörde genehmigen lassen!

    Bei rechtlichen Fragen zu Nebenjobs wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk.


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