Bachelor of Arts (B.A.)

Soziale Arbeit studieren

Macht es Ihnen Freude, mit Menschen zu arbeiten? Möchten Sie Menschen in schwierigen Lebenssituationen und bei psycho-sozialen Problemen unterstützen? Einen Beitrag zu mehr Lebensqualität und sozialer Gerechtigkeit leisten? Dann sind Sie im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit genau richtig!

Info zur Bewerbung

Lerninhalte

Worum geht es im Studiengang Soziale Arbeit?

Der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit bietet eine breite Qualifizierung für die Aufgaben Sozialer Arbeit in heterogenen und multiprofessionell besetzten Arbeitsfeldern. Dies erfolgt sowohl über die Vermittlung eigenständiger wissenschaftlicher Theoriebildung in der Fachdisziplin "Soziale Arbeit", als auch über die Reflexion wissenschaftstheoretischer, forschungsmethodischer und bezugswissenschaftlicher Kontexte mit Blick auf die Bewältigung sozialer Probleme, sozialer Bildung und Erziehung. Darüber hinaus stellen der Praxisbezug sowie die Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen ein zentrales Qualitätsmerkmal des Studiums dar. 

Stärken des Studiengangs

Intensiver Theorie-Praxis-Bezug

Entscheiden Sie sich für ein Studium an unserer Fakultät, profitieren Sie von einem intensiven Theorie-Praxis-Bezug.

Staatliche Anerkennung

Der Studiengang qualifiziert Sie zur staatlich anerkannten Sozialpädagogin bzw. zum staatlich anerkannten Sozialpädagogen. Mit dem Zeugnis wird Ihnen die Staatliche Anerkennung verliehen.

Berufschancen

Welche Karriereaussichten habe ich als Sozialpädagogin bzw. als Sozialpädagoge?

Als Sozialpädagogin bzw. als Sozialpädagoge können Sie sich zwischen zahlreichen Arbeitsfeldern entscheiden. Sie verfügen über ein breit gefächertes Qualifikationsspektrum, Methoden- und Handlungskompetenz und umfassendes Wissen. Mit diesem Studium stehen Ihnen viele Türen offen!

  • Die Berufseinstiegsmöglichkeiten nach dem Bachelorstudium der Sozialen Arbeit sind vielschichtig: Sie entsprechen den zahlreichen Vertiefungsmöglichkeiten im Rahmen des Studiums, z.B.: - Kinder- und Jugendhilfe

    • Gesundheitswesen
    • Hilfe für Menschen mit Behinderung
    • Hilfe für psychisch kranke Menschen
    • Geragogik
    • Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe
    • Soziale Arbeit an Schulen

  • Mit dem Bachelor-Abschluss stehen Ihnen alle Wege zu einer höheren akademischen Laufbahn offen! Informationen zu den einzelnen Studiengängen an der OTH Regensburg finden Sie hier.

    An der Fakultät wird der konsekutive Masterstudiengang Soziale Arbeit – Inklusion angeboten sowie der berufsbegleitende Masterstudiengang Leitung und Kommunikationsmanagement.


Aufbau und Module

Wie ist das Studium aufgebaut?

Das Studium umfasst sieben Semester und ist in drei Studienabschnitte unterteilt. Nachdem Sie die Grundlagen erlernt haben, absolvieren Sie das Praxissemester in sozialpädagogischen Einrichtungen. Im dritten Studienabschnitt vertiefen Sie Ihre Kenntnisse und schließen mit der Bachelorarbeit ab.

  • Im ersten Studienabschnitt werden Sie mit den Grundlagen ausgestattet. Zudem absolvieren Sie ein studienbegleitendes Praktikum, in dem Sie erste Erfahrungen in Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit sammeln können.

    Inhalte sind unter anderem:

    • Soziale Arbeit als Disziplin und Profession
    • Organisationen und Handlungsfelder der Sozialen Arbeit
    • Rechtliche Grundlagen
    • Kultur, Ästhetik, Medien
    • Methoden empirischer Sozialforschung
    • Geistes- und Humanwissenschaften

    Mehr Infos und Details finden Sie in der schematischen Übersicht und im Modulhandbuch im Downloadbereich.


  • Das praktische Studiensemester umfasst 22 Wochen und wird in Arbeitsfeldern und Einrichtungen der Sozialen Arbeit absolviert. Sie haben die Gelegenheit, unter Anleitung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen einen Arbeitsbereich intensiv kennen zu lernen und Ihre sozialpädagogischen Handlungskompetenzen auszubauen.
    Auch ein Auslandspraktikum ist möglich!


  • Im dritten Studienabschnitt vertiefen Sie die bereits gelernten Grundlagen aus dem ersten Studienabschnitt in Verbindung mit den Eindrücken, die Sie in der Praxis gesammelt haben. In dem von Ihnen gewählten Studienschwerpunkt belegen Sie vertiefende Lehrveranstaltungen.

    Inhalte sind unter anderem:

    • Soziologische und politikwissenschaftliche Vertiefung
    • Erziehungs- und bildungswissenschaftliche Vertiefung
    • Gesundheitswissenschaftliche und psychologische Vertiefung
    • Sozialmanagement
    • Kultur und medienpädagogische Projektarbeit
    • Studienschwerpunkte: Zielgruppen und Arbeitsfelder

    Mit der Bachelorarbeit setzen Sie sich mit einer selbst gewählten Fragestellung wissenschaftlich intensiv auseinander.

    Mehr Infos und Details finden Sie in der schematischen Übersicht und im Modulhandbuch im Downloadbereich.


Vertiefung

Welche Schwerpunkte kann ich wählen?

Sie wollen bereits im Studium vertieft in ein Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit einsteigen? Wir bieten Ihnen acht Studienschwerpunkte, zu denen Sie im dritten Studienabschnitt vertiefende Lehrveranstaltungen belegen.
Schauen Sie doch gleich mal rein:

    • Ansätze und Konzepte der Berufsorientierung und Berufsberatung
    • Konzepte der Berufsvorbereitung und des Übergangsmanagements Schule - Beruf
    • Konzepte der Beschäftigungs- und beruflichen Re-Integration
    • Theorien der Berufswahl, des Berufs, der beruflichen Bildung und des Arbeitsmarkts
    • Soziologische, pädagogische und psychologische Grundlagen des Übergangs von Schule zu Beruf, der beruflichen Ausbildung und Erwerbsarbeit
    • Methoden, Arbeits- und Sozialformen von beruflicher Bildung und Beschäftigungsintegration
    • Grundlagen der betrieblichen Sozialarbeit, Personal- und Organisationsentwicklung
    • Institutionenlehre und politische Programme der Berufsvorbereitung und Beschäftigungsintegration
    • Rechtsgrundlagen von beruflicher Bildung und Arbeitsmarkt

    • Ordnungsgrundsätze und Strukturen im Bereich der Erwachsenen- und Weiterbildung
    • Profile von Institutionen und Organisationen der Erwachsenen- und Weiterbildung
    • Theorieansätze der Erwachsenenbildung
    • didaktische Grundpositionen
    • Psychologie des Lehrens und Lernens im Erwachsenenalter
    • rechtliche Grundlagen auf Bundes- und Landesebene
    • Methoden, Arbeits- und Sozialformen
    • Planungs- und Managementhandeln in der Erwachsenen- und Weiterbildung
    • Aspekte Intergenerationeller Pädagogik und deren Umsetzung in intergenerativen Projekten

    • Theorien und Methoden der Kindheitspädagogik
    • Kindheit in sozialpolitischen Kontexten
    • Konzeptions- und Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten
    • Rechtliche Grundlagen von Bildung und Erziehung: Kinderbildungs- und -betreuungsrecht, Migrations- und Leistungserbringungsrecht
    • Entwicklungs- und neurobiologische Grundlagen der Erziehung
    • Bildung und Förderung, Eltern und Bildungspartner, Transitionen

    • Jugendsozialarbeit – Arbeitsfelder und aktuelle Konzepte
    • Jugendarbeit – Arbeitsfelder und aktuelle Konzepte
    • Schulsozialarbeit - Jugendsozialarbeit an Schulen
    • Projektplanung und -umsetzung
    • Psychologie des Jugendalters
    • Soziologie des Jugendalters
    • Familien- und Jugendrecht

    • Methodisches Arbeiten in der Jugend- und Familienhilfe
    • Familiale Not- und Belastungssituationen
    • Entwicklungs- und Familienpsychologie
    • Jugendhilfe- und Familienrecht
    • Konzepte der Eltern- und Familienarbeit
    • Sozialpädagogische Hilfen für Familien

    • Verschiedene Aspekte der Migration und Integration
    • Historische Rahmensetzung
    • Theorien zu internationalen Wanderungsbewegungen
    • Migrationsregime
    • Asyl- und Flüchtlingsdebatte
    • Wirtschaftliche sowie beschäftigungspolitische Themen

    • Theoretische Voraussetzungen (sozialpädagogische, rechtliche, medizinische und psychologische Grundlagen) und methodische Vorgehensweisen zur Teilhabe, Rehabilitation und Inklusion von Menschen mit Behinderungen

    • Theoretische Voraussetzungen (sozialpädagogische, rechtliche, medizinische und psychologische Grundlagen) und methodische Konzepte zur Resozialisierung, Rehabilitation und Inklusion von straffälligen, suchterkrankten und wohnungslosen Menschen

Studium und Organisatorisches

Damit alles rund läuft

Was brauche ich, um mich im Studium zurecht zu finden? Wo und wann finden die Vorlesungen statt? Wann ist Prüfungszeit? Alles, was Sie wissen müssen, finden Sie hier.

  • Der Studiengang Soziale Arbeit wird an der Fakultät Angewandte Sozial- und Gesundheitswissenschaften angeboten.

    Die Lehrveranstaltungen finden an zwei Standorten statt:

    • Campus Seybothstraße/Galgenbergstraße (Seybothstr. 2, 93053 Regensburg)
    • Standort Prüfening (Prüfeninger Str. 58, 93049 Regensburg)

    Der Weg zwischen den Standorten ist zu Fuß, per Fahrrad oder Bus gut möglich.


  • Stundenplanprogramm Web Untis

    Blocktermine siehe Übersicht im Downloadbereich


  • Antragsformulare der OTH Regensburg


  • Der Studiengang ist bis zum 30.09.2030 akkreditiert. Akkreditierungsergebnis


  • Ein Auslandsaufenthalt ist grundsätzlich möglich. Informationen erhalten Sie beim International Office der OTH Regensburg oder der Auslandsbeauftragten der Fakultät.


  • Informationen zum Modulhandbuch, Studienverlauf und Studien- und Prüfungsordnung (SPO) finden Sie im Downloadbereich.


Info zur Bewerbung

1. Bitte registrieren Sie sich im ersten Schritt bei hochschulstart.de.

In unserer Checkliste haben wir alle wichtigen Infos für Sie zusammengefasst.

2. Nach der Registrierung bei Hochschulstart bewerben Sie sich im Bewerbungsportal der OTH Regensburg.

3. Die Bewerbung erfolgt online. Füllen Sie die Online-Bewerbung aus und laden Sie alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen hoch. Dazu zählt mindestens die Hochschulzugangsberechtigung. Falls weitere Unterlagen notwendig sind werden diese im Bewerbungsportal abgefragt.

4. Prüfen Sie regelmäßig Ihren Status in beiden Bewerbungsportalen. Im Bewerbungsportal der OTH Regensburg sehen Sie zusätzlich, ob noch Unterlagen fehlen. Bis zum Ende der Nachreichfrist können Sie diese noch nachreichen. Danach ändert sich Ihr Status wieder.

5. Sie erhalten über das Bewerbungsportal der OTH Regensburg sowie über Hochschulstart automatisch Benachrichtigungen per E-Mail, wenn sich Ihr Bewerbungsstatus ändert. 

 

6. Sind alle Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangen und gültig, nehmen Sie am Vergabeverfahrenfür einen Studienplatz teil. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Bewerbungsfrist um eine Ausschlussfrist handelt. Dies bedeutet, dass Sie nach Ablauf der Frist keine Bewerbung mehr tätigen und somit im aktuellen Bewerbungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können. 

7. Nach Bearbeitung Ihrer Bewerbung erhalten Sie durch das Referat Zulassung und Organisation der OTH Regensburg als Eingangsbestätigung eine E-Mail mit weiteren Informationen.

8. Wie geht es danach weiter? Alle Informationen dazu finden Sie im Bereich Zulassung/Immatrikulation. 

Jetzt bewerben:

1. Schritt: Hochschulstart 2. Schritt: Bewerbungsportal der OTH Regensburg

Für ein Wintersemester:

Bewerbungsfrist erstes Semester: 01.05. - 15.07. Nachreichfrist für Zeugnisse: 27.07.

Bewerbungsfrist höheres Semester: 01.05. - 15.06. (Keine Nachreichfrist)

Für ein Sommersemester:

Bewerbungsfrist erstes Semester: 15.11. - 15.01. Nachreichfrist für Zeugnisse: 20.01.

Bewerbungsfrist höheres Semester: 15.11. - 15.01. (Keine Nachreichfrist)

 

Allgemeine Infos:

Während des Praktikums sollen konkrete Vorstellungen und praktische Kenntnisse vermittelt, d. h. keine Hilfstätigkeiten ausgeübt werden. Es ist in Vollzeit (welche in dem Betrieb / der Einrichtung üblich ist) abzuleisten.

Bei Besuch der FOS/BOS bitte keine Praktikumsunterlagen, Tätigkeitsnachweise etc. beifügen. Das Abschlusszeugnis reicht völlig aus, da hier die Fachrichtung genannt ist.

Praktikumsbestätigungen:

- 1x komplett einreichen und nicht mehrmals Teilbestätigungen
- In allen Praktikumsbestätigungen muss die Wochenanzahl enthalten sein; also nicht nur der Zeitraum
- Sofern das Vorpraktikum nicht in Deutschland abgeleistet wurde, ist ein Nachweis mindestens in englischer Sprache erforderlich

Sie können gerne unsere Praktikumsbestätigung als Hilfsmittel verwenden und diese ausgefüllt dem Betrieb/der Einrichtung zur Unterschrift vorlegen.

Spezielle Infos für diesen Studiengang:

Die Vorpraktikumspflicht entfällt, wenn zur Studienbewerbung das FOS/BOS-Zeugnis mit der Fachrichtung Sozial(wesen) hochgeladen wird. In allen anderen Fällen gelten folgende Infos:

Fälligkeit der Praktikumsbestätigung:

Mit der Studienbewerbung, mit der Immatrikulation, spätestens bis Studienbeginn. Ausnahme: Ableistung ist vor Studienbeginn wegen Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Dienstpflicht, welche im Einzelfall weniger als 6 Wochen vor Beginn der Studienzeit endet, nicht möglich.

Dauer:

6 Wochen

Aufteilung:

Das Vorpraktikum kann auf zwei Zeiträume zu je 3 Wochen und auch auf zwei Praktikumsstellen aufgeteilt werden. Die Unterlagen sind 1x komplett einzureichen, nicht mehrmals mit Teilbestätigungen.

Inhalt:

Es müssen sozialpädagogische Tätigkeiten ausgeführt werden, z. B. in folgenden Einrichtungen und Sozialen Diensten:

Kindergarten, -heim, heilpäd. Einrichtung, Förderschule, Krankenhaus*, Altenheim*, Jugendamt, Agentur für Arbeit*, weltwärts, FSJ, Bundesfreiwilligendienst sowie in den Bereichen Erziehungs- und Familienhilfe, Gesundheitshilfe, Rehabilitation, Resozialisierung, Erwachsenenbildung, Jugendarbeit, Schulsozialarbeit

* Achten Sie bitte bei diesen aufgeführten Einrichtungen auf die sozialpädagogischen Tätigkeiten (nicht pflegerisch oder hauswirtschaftlich)!

Dienstzeitbescheinigungen können nicht anerkannt werden, da hier keine Tätigkeiten aufgeführt sind. Bitte lassen Sie sich diese gesondert bescheinigen.

Ausnahme: Bescheinigungen über das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) werden generell anerkannt.

Nicht anerkannt werden:

Au-Pair- und Kindererziehungszeiten, Tätigkeiten als Pflegekraft im Krankenhaus sowie im Altenheim, Arzthelfer/in, Ehrenämter und administrative Tätigkeiten in sozialen Organisationen wie z. B. Tätigkeiten in der Lehre, im Qualitätsmanagement oder im Büro.

1. Bitte registrieren Sie sich im Bewerbungsportal der OTH Regensburg.

2. Die Bewerbung erfolgt online. Füllen Sie die Online-Bewerbung aus und laden Sie alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen hoch. Wichtiger Bestandteil der Bewerbung sind Ihre Hochschulzugangsberechtigung, Ihr aktuelles Notenblatt des Vorstudiums sowie der Antrag auf Anrechnung. Falls weitere Unterlagen notwendig sind werden diese im Bewerbungsportal abgefragt.

3. Prüfen Sie regelmäßig Ihren Status im Bewerbungsportal. Hier sehen Sie ob noch Unterlagen fehlen. Bis Fristende können Sie diese dann noch nachreichen. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für ein höheres Semester nur zielführend ist, wenn Sie bereits Studienleistungen in einem gleichen oder nah-verwandten Studiengang erfolgreich abgelegt haben. Ist dies nicht der Fall oder bestehen Zweifel für die Anrechnung, bewerben Sie sich bitte (zusätzlich) für ein erstes Studiensemester.

4. Nach Bearbeitung Ihrer Bewerbung erhalten Sie durch das Referat Zulassung und Organisation der OTH Regensburg als Eingangsbestätigung eine E-Mail mit weiteren Informationen.

 

5. Sind alle Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangen und gültig, erhalten Sie nach Prüfung der Unterlagen durch die Prüfungskommission eine E-Mail mit weiteren Informationen. Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Bewerbungsfrist eine Bewerbung nicht mehr möglich ist. 

6. Über die Anrechnung von Studienleistungen und die Einstufung in ein höheres Fachsemester entscheidet die Prüfungskommission. Die Zuordnung richtet sich nach den anrechenbaren Leistungen und nicht nach abgelegten Semestern. Bitte beachten Sie, dass es auch im Zulassungsverfahren für höhere Studiensemester eine Zulassungsbeschränkung geben kann. 

7. Wie geht es danach weiter? Alle Informationen dazu finden Sie im Bereich Zulassung/Immatrikulation.

 

Internationale Studieninteressierte brauchen für die Bewerbung an der OTH Regensburg

  • eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) 
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

HOCHSCHULZUGANGSBERECHTIGUNG
Für eine Bewerbung für einen Bachelorstudiengang wird die Zeugnisanerkennung von ausländischen Vorbildungsnachweisen (Schulabschlusszeugnisse, Studienleistungen) von uni-assist gemacht. Bitte beantragen Sie dort eine sogenannte Vorprüfungsdokumentation = VPD. (Ausnahmen sind Bachelorbewerbungen aus der VR China und aus Vietnam. Für diese ist die jeweilige Akademische Prüfstelle zuständig. Falls das APS-Zertifkat jedoch keine Note enthält, wird ebenfalls eine VPD benötigt. Bei Bewerbungen mit indischen Zeugnissen wird zusätzlich zur VPD ein APS-Zertifikat verlangt.)

 

NACHWEIS VON DEUTSCHKENNTNISSEN
Sie benötigen Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH 2. Den Deutschnachweis müssen Sie entweder bei der Bewerbung oder der bei Immatrikulation im Bewerbungsportal der OTH Regensburg hochladen.
 
Diese Zertifikate werden alternativ zum DSH-2-Zeugnis anerkannt:

  • TestDaF: TDN 4 in allen Prüfungsteilen
  • Studienkolleg: Feststellungsprüfung „Deutsch“
  • DSD-Zeugnis: Stufe II mit C1 in allen Prüfungsteilen
  • Goethe-Zertifikat: C2
  • telc-Zertifikat: telc Deutsch C2, telc Deutsch C1 Hochschule
  • ÖSD-Zeugnis: C2

Lesen Sie bitte alle Texte und, falls vorhanden, verlinkten Dokumente direkt unter Info zur Bewerbung!

 

Mehr Informationen für internationale Studieninteressierte finden Sie auf den Seiten des International Office

Für Studieninteressierte mit einem Meisterzeugnis

Mit einem Meisterzeugnis oder einem gleichgestellten Abschluss können Sie sich uneingeschränkt bewerben und haben keine Fächerbindung, da Sie über einen allgemeinen Hochschulzugang verfügen. Im Bewerbungsportal werden Sie nach der Hochschulzugangsberechtigung gefragt. Bitte geben Sie "Beruflich Qualifizierte Meister" an.

Bei der Bewerbung müssen Sie neben Ihrem vollständigen Abschlusszeugnis inkl. Durchschnittsnote auch einen Nachweis über ein Gespräch mit der Studienfachberatung hochladen. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin. Der Kontakt steht bei jedem Studiengang im Bereich "Kontakt". Den Nachweis erhalten Sie ebenfalls von der Studienfachberatung. Nachweise einer Studienberatung von anderen Hochschulen in Bayern werden bei gleichen oder ähnlichen Studiengängen anerkannt und müssen auch im Bewerbungsportal hochgeladen werden. Sonstige studiengangsspezifische Unterlagen sind im Bewerbungsportal ersichtlich.

In zulassungsbeschränkten (NC) Studiengängen nehmen Sie gemäß Art. 45 BayHSchG am örtlichen Auswahlverfahren innerhalb der 4%-Quote für berufliche Qualifizierte teil.

Insbesondere für die Aufnahme eines technischen bzw. ingenieurwissenschaftlichen Studiums erweist sich der Besuch eines Vorbereitungskurses (u.a. Mathematik) als sinnvoll. Hier bietet die OTH Regensburg passende Vorbereitungsangebote für beruflich Qualifizierte an.

Sollten Sie nicht in Vollzeit, sondern berufsbegleitend – also parallel zu Ihrer Berufstätigkeit – studieren möchten, empfehlen wir Ihnen einen Besuch auf den Seiten des Zentrums für Weiterbildung und Wissensmanagement (ZWW)

Für Studieninteressierte mit einem Berufsabschlusszeugnis

Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung können Sie sich fachgebunden für einen Studienplatz bewerben. Ihre Berufsausbildung und das angestrebte Studium müssen in einem fachlichen Zusammenhang stehen. Im Bewerbungsportal werden Sie nach der Hochschulzugangsberechtigung gefragt. Bitte geben Sie "Beruflich Qualifizierte Gesellen" an.

Bei der Bewerbung müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:

1. Abschlusszeugnis der Berufsausbildung inkl. Durchschnittsnote

2. Abschlusszeugnis der Berufsschule

3. Nachweis einer anschließenden dem Ausbildungsberuf einschlägigen mindestens dreijährigen (mit Aufstiegsstipendium zweijährigen) hauptberuflichen Tätigkeit.

4. Sonstige studiengangsspezifische Unterlagen sind im Bewerbungsportal ersichtlich.

5. Nachweis über ein Gespräch mit der Studienfachberatung. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin. Die Studienfachberatung steht bei jedem Studiengang im Bereich "Kontakt". Den Nachweis erhalten Sie ebenfalls von der Studienfachberatung. Nachweise einer Studienberatung von anderen Hochschulen in Bayern werden bei gleichen oder ähnlichen Studiengängen anerkannt und müssen auch im Bewerbungsportal hochgeladen werden.

Für eine vollständige Zulassung müssen Sie noch ein zweisemestriges Probestudium absolvieren, d. h. die Zulassung erfolgt vorbehaltlich und bedingt. 

In zulassungsbeschränkten (NC) Studiengängen nehmen Sie gemäß Art. 45 BayHSchG am örtlichen Auswahlverfahren innerhalb der 4%-Quote für berufliche Qualifizierte teil.

Insbesondere für die Aufnahme eines technischen bzw. ingenieurwissenschaftlichen Studiums erweist sich der Besuch eines Vorbereitungskurses (u.a. Mathematik) als sinnvoll. Hier bietet die OTH Regensburg passende Vorbereitungsangebote für beruflich Qualifizierte an.

Sollten Sie nicht in Vollzeit, sondern berufsbegleitend – also parallel zu Ihrer Berufstätigkeit – studieren möchten, empfehlen wir Ihnen einen Besuch auf den Seiten des Zentrums für Weiterbildung und Wissensmanagement (ZWW).

Härtefall, Nachteilsausgleich und im öffentlichen Interesse zu fördernde Personen

In zulassungsbeschränkten Studiengängen können Sie Sonderanträge stellen (Infoblatt).

  1. Härtefall
 

Bei Vorliegen eines Härtefalls kann eine sofortige Zulassung außerhalb des Vergabeverfahrens ausgesprochen werden. Bei der Auslegung eines Härtefalls sind strenge Maßstäbe zugrunde zu legen. Die Richtlinien des Zentralen Vergabeverfahrens werden auch für das örtliche Vergabeverfahren angewandt. Für eine Beantragung müssen schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, welche eine Nichtzulassung als unzumutbar erscheinen lassen. Die Gründe müssen Sie nachweisen. Im Falle einer Erkrankung durch ein fachärztliches Gutachten. 

Wenn Sie eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung haben erhalten Sie hier weitere Informationen.

  2. Nachteilsausgleich - Verbesserung der Durchschnittsnote
 

Sollten Sie beim Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung aus sozialen, familiären oder krankheitsbedingten Gründen gehindert gewesen sein, Ihre tatsächliche Leistung zu erbringen, können Sie einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote stellen.  

 Für den Nachweis der Leistungsbeeinträchtigung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Jahreszeugnisse
  • Schulgutachten (Auswertung Ihrer schulischen Leistung vor und nach Eintritt der belastenden Umstände)

Es muss einen Zusammenhang zwischen der erzielten Durchschnittsnote und der Leistungsbeeinträchtigung erwiesen sein.

 

3. Im öffentlichen Interesse zu fördernde Personen

Für Personen im Spitzensport und Teilnehmende an einem Bundeswettbewerb mit Auszeichnung wird eine sog. „Chancenquote“ von 2 % gebildet, die zusätzlich zur normalen Hauptquote zur Anwendung kommt. 

Voraussetzung ist, dass Sie in einem A-, B- oder C-Kader der Bundessportverbände von mindestens einjähriger ununterbrochener Dauer während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung zugehörig waren oder dass Sie an einem Bundeswettbewerb mit Auszeichnung teilgenommen haben. Folgende Nachweise können Sie dazu einreichen:

  • Bescheinigung des Bundessportfachverbandes
  • Bescheinigung des Bundeswettbewerbsinitiators
  • Begründung der Notwendigkeit des Trainings vor Ort
  • Bezeichnung des Schul- oder Jugendwettbewerbs und der Förderung des Bundes- oder Landesministeriums

 

Wenn Sie bis zum Ende des Bewerbungszeitraumes bereits ein Studium in Deutschland abgeschlossen haben, können Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang nur für ein Zweitstudium bewerben. Sie nehmen am örtlichen Auswahlverfahren innerhalb der 2 %-Quote teil. 

Für eine Bewerbung müssen Sie die folgenden Nachweise hochladen: 

1. Abschlusszeugnis des Erststudiums

2. Schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch. Es können nur zwingende berufliche Gründe, wissenschaftliche Gründe, besondere berufliche oder sonstige berufliche Gründe sein. 

3. Hochschulzugangsberechtigung 

4. Sonstige studiengangsspezifische Unterlagen, welche im Bewerbungsportal ersichtlich sind

Die Auswahl erfolgt auf Grundlage einer Messzahl, die aus Ihrer Abschlussnote des Erststudiums und den Gründen für Ihren Zweitstudienwunsch gebildet wird:

  • Abschlussnote ausgezeichnet und sehr gut 4 Punkte
  • Abschlussnote gut und voll befriedigend 3 Punkte
  • Abschlussnote befriedigend 2 Punkte
  • Abschlussnote ausreichend 1 Punkt
  • Abschlussnote nicht nachgewiesen 1 Punkt.
  • Zwingende berufliche Gründe 9 Punkte
  • Wissenschaftliche Gründe 7 bis 11 Punkte
  • Besondere berufliche Gründe 7 Punkte
  • Sonstige berufliche Gründe 4 Punkte
  • Kein Begründungsschreiben 1 Punkt

Für einen zulassungsfreien Studiengang ist kein Begründungsschreiben notwendig.

Wie läuft das Studienplatzvergabeverfahren ab? 

Zunächst müssen wir vonseiten der OTH Regensburg das Bewerbungsende und die Nachreichfrist abwarten und alle eingegangenen Unterlagen überprüfen. 

Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden voraussichtlich für ein Wintersemester ab Ende Juli bis Ende August bzw. für ein Sommersemester ab Ende Januar bis Ende Februar von der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) per E-Mail versendet.

Wenn Sie ein Zulassungsangebot erhalten, müssen Sie dieses unter hochschulstart.de fristgerecht annehmen. Achtung: Manche Koordinierungsregeln führen dazu, dass Hochschulstart für Sie bereits automatisch das Studienangebot angenommen hat. In diesem Fall lautet Ihr Status "Zugelassen" und Sie können sich sofort in unserem Bewerbungsportal online immatrikulieren. Freie Studienplätze in DoSV-Studiengängen werden von der Stiftung für Hochschulzulassung verteilt, bis alle Studienplätze vergeben sind. Ein Losverfahren wird an bayerischen Hochschulen nicht durchgeführt.

Infos zu den Numerus-Clausus-Werten (NC) erhalten Sie auf folgender Übersicht.

Wir können unmöglich vorhersehen, ob Sie einen Studienplatz in einem der Nachrückverfahren erhalten werden, da wir das Bewerberverhalten nicht kennen. Wir bitten von derartigen Anfragen abzusehen!

Wird die Frist zur Studienplatzannahme bzw. für die Immatrikulation nicht eingehalten, muss die Bewerbung vom weiteren Verfahren bzw. von der Immatrikulation ausgeschlossen werden. Beachten Sie deshalb unbedingt die Frist! Falls Sie den Studienplatz wegen Erfüllung eines Dienstes oder aus persönlichen Gründen nicht antreten können/wollen, benötigen wir darüber keine Mitteilung!

Möchten Sie erfahren, wie Studienplätze vergeben werden? Hier erhalten Sie nähere Infos zur Vergabe Studienplätze mit NC.
 

„Wie kann ich mich immatrikulieren (= einschreiben)?

Sobald Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben, können Sie sich fristgerecht online immatrikulieren. Die Immatrikulationsfrist und das weitere Vorgehen wird Ihnen auf dem Antrag auf Immatrikulation mitgeteilt, den Sie als PDF zum Download erhalten, wenn Sie beide Online-Annahmeerklärungen (über hochschulstart.de und HISinOne) vollzogen haben. Achtung: Manche Koordinierungsregeln sorgen dafür, dass Hochschulstart Ihren Studienplatz automatisch für Sie annimmt. Dies erkennen Sie am Status „Zugelassen“. In diesem Fall bitte nur noch in unserem Bewerbungsportal HISinOne annehmen. 
Die Immatrikulation findet voraussichtlich für ein Wintersemester im August bzw. für ein Sommersemester im Februar statt.

Für die Online-Immatrikulation ist folgendes wichtig:

Studentenwerksbeitrag

Die Überweisungsdaten des Studentenwerkbeitrags erhalten Sie mit dem Antrag auf Immatrikulation. Erfahren Sie mehr über die Beitragshöhe.

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind für die Online-Immatrikulation an der Hochschule generell hochzuladen:

  • Unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation mit sonstigen je nach Einzelfall geforderten Unterlagen. Sie erhalten diesen nach der Online-Annahmeerklärung im Bewerbungsportal der OTH Regensburg.
  • Unterschriebene Einwilligungserklärung zum Datenschutz (Erhalten Sie mit dem Antrag auf Immatrikulation)
  • Gültiger Personalausweis/Pass in Kopie 
  • Digitale Meldung der Krankenkasse (M10), siehe nachfolgende Hinweise "Ich möchte mich immatrikulieren (einschreiben). Was muss ich tun?"

Ich möchte mich immatrikulieren (einschreiben). Was muss ich tun?

  • Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und teilen ihr mit, dass Sie sich gerne an der Ostbayerischen Technischen Hochschule (OTH) Regensburg immatrikulieren möchten. Sie müssen nichts weiter tun. Ihre Krankenkasse sendet uns anschließend eine digitale Meldung die wir bestätigen und digital zurücksenden. Anderweitige Mitgliedsbescheinigungen in Papier dürfen wir nicht akzeptieren. Unsere Nummer lautet H0000048.


  • Bitte wenden Sie sich mit Ihren Versicherungsunterlagen an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Bitte teilen Sie der Krankenkasse mit, dass Sie sich gerne an der Ostbayerischen Technischen Hochschule (OTH) Regensburg immatrikulieren und privat versichert bleiben möchten. Sie müssen nichts weiter tun. Diese Krankenkasse sendet uns anschließend eine digitale Meldung über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht. Ihre Mitgliedsbescheinigung über die private Krankenversicherung dürfen wir nicht akzeptieren. Unsere Nummer lautet H0000048.


  • Bitte wenden Sie sich mit Ihren Versicherungsunterlagen an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Bitte teilen Sie der Krankenkasse mit, dass Sie sich gerne an der Ostbayerischen Technischen Hochschule (OTH) Regensburg immatrikulieren möchten. Sie müssen nichts weiter tun. Diese Krankenkasse sendet uns anschließend eine digitale Meldung. Anderweitige Mitgliedsbescheinigungen in Papier dürfen wir nicht akzeptieren. Unsere Nummer lautet H0000048.


Das sagen unsere Studierenden

Junger MannJunger Mann

"Ich habe vor allem die Freiheiten geschätzt, die der Bachelorstudiengang bietet. Studiengang und Fachbereich sind groß, was viele Wahlmöglichkeiten mit sich bringt - man kann ein individuelles Studium absolvieren und seinen eigenen Weg finden."

Kilian Troidl
Absolvent