Vor der Anreise

Visum

Ein Visum ist eine offizielle Einreiseerlaubnis, die von der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland ausgestellt wird. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Visabestimmungen für Ihr Land auf den Seiten des Auswärtigen Amts oder des DAAD.

Vorweg: Wir haben keinen Einfluss auf Ihr Visumsverfahren und können hierzu keine direkte Unterstützung anbieten. Als Studienbewerber der OTH Regenburg können Sie aber die Web-App VisaFlow kostenlos nutzen. Sie bietet Ihnen eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung für den gesamten Visumsprozess. Ihren kostenlosen Zugang können Sie mit dem Code „OTHREGENSBURG25“ aktivieren.

Einige wichtige Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

 

Was Sie wissen sollten

  • Für Aufenthalte über drei Monate sind Ausländer grundsätzlich visumspflichtig. Hiervon ausgenommen sind Unionsbürger, EWR-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz. Genaue Informationen zur Visumspflicht und den Ausnahmen davon finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.


  • Ihr Visum zum Studium und zur Suche eines Studienplatzes können Sie online im Auslandsportal des Auswärtigen Amtes oder vor Ort bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepu­blik beantragen.

    Die Bearbeitung eines Visumsantrags kann mehrere Monate dauern! Bitte informieren Sie sich bereits vor der Bewerbung über die  Visabedingungen in Ihrem Land!

    Der Zulassungsbescheid ist die Grundlage für die Beantragung eines Studie­rendenvisums.

    Falls Sie vor dem Studium einen studienvorbereitenden Deutschkurs besuchen möchten, genügt in den meisten Fällen ein offizielles Schreiben der Hochschule.

    Bitte beantragen Sie die Einreise für den Zeitpunkt, an dem Sie laut Zulassungsbescheid bzw. laut Anmeldebestätigung (beim studienvorbereitenden Deutschkurs) an der Hochschule erscheinen müssen.

    Neben dem Zu­lassungsbescheid werden für das Visumverfahren von der deutschen Auslands­vertretung noch weitere Unterlagen verlangt, z. B. ein Finanzierungsnachweis und der Nachweis einer Krankenversicherung. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung, welche Dokumente Sie vorlegen müssen.

    Reisen Sie auf keinen Fall als Tourist oder Besucher ein! Ein Touristenvisum kann, sobald Sie nach Deutschland eingereist sind, grundsätzlich nicht mehr in ein Studierendenvisum umgewandelt werden.


  • Nach Ihrer Ankunft in Regensburg müssen Sie sich bei der Ausländerbehörde anmelden.  


Quicklinks


Vor der Anreise: Alles im Blick