Vor der Anreise

Krankenversicherung

Für die Einschreibung an einer Hochschule benötigen Sie eine Krankenversicherung. 

Sie müssen während der gesamten Dauer Ihres Studiums (auch in den Semesterferien oder während Ihres Auslandsaufenthalts) Ihre Beiträge bezahlen. 

Wählen Sie Ihre Krankenversicherung sorgfältig aus! Die billigste Lösung ist sicher nicht die beste.

Was passiert, wenn Sie Ihre Beiträge nicht bezahlen?

  • Ihr Versicherungsschutz endet
  • die Versicherungsgesellschaft benachrichtigt uns
  • Sie werden exmatrikuliert 
  • Ihr Visum wird ungültig, weil es an den Zweck des Studiums gekoppelt ist

Ausländische oder private Krankenversicherungen mit Maximaldeckungssumme werden in der Regel nicht akzeptiert.

Die Pflicht zur Krankenversicherung schützt die Studierenden. Denn wenn Sie ohne Krankenversicherung eine medizinische Behandlung benötigen, können die Kosten schnell explodieren.

Sehr zu empfehlen ist außerdem der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Sie kommt für viele Schäden auf, die der bzw. die Versicherte schuldhaft verursacht.

Was Sie wissen sollten

  • Alle EU-Länder sowie Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz haben mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkom­men. 

    Studierende aus diesen Ländern benötigen 

    • entweder die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) 
    • oder einen entsprechen­den Nachweis ihrer Versicherung im Heimatland.

    Sie müssen Ihre Versicherungsdaten an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse übermitteln und eine Befreiung von der deutschen Versicherungspflicht beantragen. Die Krankenkasse bestätigt der OTH Regensburg dann, dass Ihre Versicherung in Deutschland gültig ist. Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer Ihrer Immatrikulation.

    Mit Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, der Türkei und Tunesien gibt es ein eingeschränktes Versicherungsabkommen, das nur Notfälle und akute Erkrankungen abdeckt, Vorsorgeuntersuchungen müssen im Heimatland gemacht werden. Informieren Sie sich bitte unbedingt bei der Versicherung in Ihrem Heimatland, welche Leistungen genau abgedeckt sind!


  • Alle Studierenden, deren Herkunftsland kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat, müssen eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Dabei können Sie zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Lesen Sie bitte die für Ihr Alter passenden weiterführenden Informationen hier im Anschluss.


  • Studierenden unter 30 Jahren empfehlen wir ausdrücklich eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV). 

    Sie deckt die Kosten für

    • ärztliche Behandlungen
    • Medikamente
    • Krankenhausaufenthalte
    • Präventionsmaßnahmen
    • Rehabilitation
    • sichert den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

    Für Ihren Visumsantrag müssen Sie einen Versicherungsnachweis erbringen. Daher können Ihnen die Anbieter von Sperrkonten Versicherungsgesellschaften empfehlen.

    Bitte wählen Sie Ihre Krankenkasse sorgfältig aus! Sie können frühestens nach einem Jahr zu einer anderen Gesellschaft wechseln.

    Für die gesetzliche Krankenversicherung müssen Sie zunächst

    • eine Unterkunft finden
    • ein Bankkonto eröffnen  
    • sich bei der Stadt anmelden.

    Bis dahin sollten Sie über eine Reiseversicherung abgesichert sein.

    Bitte beachten Sie: Sie müssen nach der Aktivierung Ihrer Versicherung die Beiträge ab dem ersten Tag des Versicherungsschutzes (also spätestens ab dem ersten Tag des Semesters) zahlen müssen, nicht ab dem Tag Ihrer Ankunft in Deutschland.

    Studierende unter 30 Jahren können sich auch privat versichern, wenn sie dies wünschen. Allerdings ist die private Krankenversicherung (PKV) in der Regel entweder teurer oder sie hat einen geringeren Versicherungsschutz.

    Wenn Sie sich einmal für eine private Krankenversicherung entschieden haben, können Sie während der gesamten Dauer Ihrer Einschreibung nicht mehr in die gesetzliche Versicherung zurückkehren!

     

    Hier das Wichtigste im Vergleich:

      • Immatrikulation

      • Gesetzliche KV

        anerkannt

      • Private KV

        nur anerkannt, wenn der gewählte Tarif Mindestanforderungen erfüllt

      • Monatskosten

      • Gesetzliche KV

        ca. 140 bis 160 EUR

      • Private KV

        ca. 30 bis 150 EUR - je günstiger, desto weniger Leistungen

      • Versicherungsdauer

      • Gesetzliche KV

        unbegrenzt

      • Private KV

        für Studierende befristet, Verlängerunen können bei neuen Erkrankungen problematisch sein

      • Leistungsumfang

      • Gesetzliche KV

        gesetzlich vorgegeben

      • Private KV

        stark tarifabhängig

      • Gesundheitsprüfung

      • Gesetzliche KV

        nein

      • Private KV

        ja, Falschangaben können Storno oder Leistungsverweigerung zur Folge haben

      • Psychotherapie

      • Gesetzliche KV

        abgedeckt

      • Private KV

        häufig ausgeschlossen

    Gesetzliche KV

    Private KV

    Immatrikulation

    anerkannt

    nur anerkannt, wenn der gewählte Tarif Mindestanforderungen erfüllt

    Monatskosten

    ca. 140 bis 160 EUR

    ca. 30 bis 150 EUR - je günstiger, desto weniger Leistungen

    Versicherungsdauer

    unbegrenzt

    für Studierende befristet, Verlängerunen können bei neuen Erkrankungen problematisch sein

    Leistungsumfang

    gesetzlich vorgegeben

    stark tarifabhängig

    Gesundheitsprüfung

    nein

    ja, Falschangaben können Storno oder Leistungsverweigerung zur Folge haben

    Psychotherapie

    abgedeckt

    häufig ausgeschlossen


  • Studierende, die älter als 30 Jahre sind, müssen eine private Krankenversicherung abschließen. Eine gesetzliche Versicherung zum Studierendentarif ist nur in Ausnahmefällen möglich.

    Privatverischerte müssen ebenfalls einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung stellen, indem sie einen Versicherungsnachweis an eine gesetzliche Krankenkasse schicken.


Quicklinks


Vor der Anreise: Alles im Blick