Vor der Anreise
Krankenversicherung
Für die Einschreibung an einer Hochschule benötigen Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Sie müssen während der gesamten Dauer Ihres Studiums (auch in den Semesterferien oder während Ihres Auslandsaufenthalts) den Versicherungsschutz aufrechterhalten. Wenn Sie Ihre Beiträge nicht mehr zahlen, wird die Versicherungsgesellschaft uns benachrichtigen und Sie werden exmatrikuliert. Das bedeutet, dass Sie Ihr Visum ungültig wird, weil es an den Zweck des Studiums gekoppelt ist.
Ausländische oder private Krankenversicherungen mit Maximaldeckungssumme können in der Regel nicht anerkannt werden.
Die Pflicht zur Krankenversicherung schützt die Studierenden. Denn wenn Sie ohne Krankenversicherung eine medizinische Behandlung benötigen, können die Kosten schnell explodieren.
Sehr zu empfehlen ist außerdem der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, die für viele Schäden aufkommt, die der bzw. die Versicherte schuldhaft verursacht.