Vor der Anreise
Krankenversicherung
Alle Studierenden müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Nur mit einer gültigen Krankenversicherung kann man sich an der Hochschule einschreiben oder rückmelden.
Ausländische Krankenversicherungen oder private Versicherungen, bei denen ein Höchstbetrag vereinbart ist, können im Regelfall nicht anerkannt werden.
Sie müssen während der gesamten Dauer Ihres Studiums (auch in den Semesterferien oder während Ihres Auslandsaufenthalts) den Versicherungsschutz aufrechterhalten. Wenn Sie Ihre Beiträge nicht mehr zahlen, wird die Versicherungsgesellschaft uns benachrichtigen und wir werden Sie exmatrikulieren. Das bedeutet, dass Sie Ihr Visum verlieren können, weil das an den Zweck des Studiums gekoppelt ist.
Die Pflicht zur Krankenversicherung soll die Studierenden schützen. Denn wenn Sie ohne Krankenversicherung eine medizinische Behandlung benötigen, können die Kosten schnell explodieren.
Sehr zu empfehlen ist außerdem der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, die für viele Schäden aufkommt, die der bzw. die Versicherte schuldhaft verursacht.