Vor der Anreise

Krankenversicherung

Für die Einschreibung an einer Hochschule benötigen Sie ausreichenden Krankenversicherungs­schutz. Sie müssen während der gesamten Dauer Ihres Studiums (auch in den Semesterferien oder während Ihres Auslandsaufenthalts) den Versicherungsschutz aufrechterhalten. Wenn Sie Ihre Beiträge nicht mehr zahlen, wird die Versicherungsgesellschaft uns benachrichtigen und Sie werden exmatrikuliert. Das bedeutet, dass Sie Ihr Visum ungültig wird, weil es an den Zweck des Studiums gekoppelt ist.

Ausländische oder private Krankenversicherungen mit Maximaldeckungssumme können in der Regel nicht anerkannt werden.

Die Pflicht zur Krankenversicherung schützt die Studierenden. Denn wenn Sie ohne Krankenversicherung eine medizinische Behandlung benötigen, können die Kosten schnell explodieren.

Sehr zu empfehlen ist außerdem der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, die für viele Schäden aufkommt, die der bzw. die Versicherte schuldhaft verursacht.

Was Sie wissen sollten

  • Studierende aus Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkom­men haben (alle EU-Länder, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen nur die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder einen entsprechen­den Nachweis ihrer Versicherung im Heimatland. Bedenken Sie aber, dass Sie Ihre Versicherungsdaten an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse übermitteln und eine Befreiung von der deutschen Versicherungspflicht beantragen müssen. Die Krankenkasse bestätigt der OTH Regensburg dann, dass Ihre Versicherung in Deutschland gültig ist. Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer Ihrer Immatrikulation.

    Mit Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, der Türkei und Tunesien gibt es ein eingeschränktes Versicherungsabkommen, das nur den absoluten Notfall abdeckt. In diesem Fall ist es empfehlenswert, eine deutsche Krankenversicherung abzuschließen.


  • Alle anderen Studierenden, deren Herkunftsländer kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, müssen eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Bitte folgen Sie dem Link und lesen Sie die weiterführenden Informationen auf unserer Website.


  • Studierenden unter 30 Jahren empfehlen wir ausdrücklich eine gesetzliche Krankenversicherung für Studierende. Sie deckt die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Präventionsmaßnahmen und Rehabilitation ab. Sie sichert auch den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Für Ihren Visumantrag müssen Sie einen Versicherungsnachweis erbringen, daher können Ihnen die Anbieter von Sperrkonten Versicherungsgesellschaften empfehlen. Bitte wählen Sie Ihre Krankenkasse sorgfältig aus, denn Sie können frühestens nach einem Jahr zu einer anderen Gesellschaft wechseln. Für die gesetzliche Krankenversicherung müssen Sie zunächst eine Unterkunft finden, ein Bankkonto eröffnen und sich bei der Stadt anmelden. Bis dahin sollten Sie über eine Reiseversicherung abgesichert sein. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Aktivierung Ihrer Versicherung die Beiträge ab dem ersten Tag des Versicherungsschutzes (also spätestens ab dem ersten Tag des Semesters) zahlen müssen, nicht ab dem Tag Ihrer Ankunft in Deutschland.

    Studierende unter 30 Jahren können sich auch privat versichern, wenn sie dies wünschen. Allerdings ist die private Versicherung in der Regel entweder teurer als die gesetzliche Versicherung oder, wenn sie billiger ist, bietet sie in der Regel nicht den gleichen Versicherungsschutz. Wenn Sie sich einmal für eine private Versicherung entschieden haben, können Sie während der gesamten Dauer Ihrer Einschreibung nicht mehr in die gesetzliche Versicherung zurückkehren.


  • Studierende, die älter als 30 Jahre sind, können nicht zum Stu­dententarif versichert werden. Sie müssen eine private Krankenversicherung abschließen. Privatverischerte müssen ebenfalls einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung stellen, indem sie einen Versicherungsnachweis an eine gesetzliche Krankenkasse schicken.


Quicklinks


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