Immatrikulation

Bei erfolgreicher Bewerbung bekommen Sie einen Zulas­sungsbescheid. In diesem steht die Frist für die Immatrikulation. 

Um sich zu immatrikulieren müssen Sie zunächst den Studienplatz annehmen und dann einen Antrag auf Immatrikulation stellen. Der gesamte Immatrikulationsprozess ist digitalisiert. Sie müssen nicht persönlich an der Hochschule erscheinen und sie brauchen keine Originale oder beglaubigte Kopien. Laden Sie alle im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen innerhalb der angegebenen Frist im Bewerbungsportal hoch.

Bei Fragen zu Ihrer Immatrikulation wenden Sie sich bitte per Mail an das Referat Zulassung und Organisation. Geben Sie bitte Ihren vollen Namen und Ihre Matrikel- bzw. Bewerbernummer an sowie den Studiengang, für den Sie sich beworben haben.

Was Sie wissen sollten

  • Zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC-Studiengänge)

    Für zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC-Studiengänge) müssen Sie den Studienplatz sowohl auf hochschulstart.de als auch im Bewerbungsportal der OTH Regensburg annehmen. Lassen Sie dazwischen bitte mindestens eine Stunde Zeit.

     

    Zulassungsfreie Studiengänge

    Wenn Ihr Studiengang keinen NC hat, müssen Sie den Studienplatz nur im Bewerbungsportal der OTH annehmen. 

     

    Bitte beachten Sie in jedem Fall die Fristen! Wenn Sie den Studienplatz nicht innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist annehmen, verlieren Sie ihn.

    Nachdem Ihr Antrag auf Immatrikulation bearbeitet wurde, erhalten Sie einige Bescheide und (wenn Sie eine Postadresse in Deutschland angegeben haben) auch Ihren Studierendenausweis per Post. Wenn Sie keine Adresse in Deutschland angegeben haben, können Sie den Studierendenausweis nach Ihrer Ankunft im Referat Zulassung und Organisation abholen.  

    Die Einschreibung an der Hochschule gilt nur für das erste Semester. Für jedes weitere Semester müssen Sie sich rückmelden und erneut die Semestergebühr bezahlen.


  • Nein. Die Zulassungsbescheide sind nur für ein Semester gültig und die Zulassung oder Einschreibung kann nicht verschoben werden. Wenn Sie also Ihr Studium nicht in dem Semester aufnehmen können, für das Sie eine Zulassung erhalten haben (z. B. aufgrund von Visumsproblemen), müssen Sie sich erneut bewerben.


  • Die Immatrikulationsbescheinigung können Sie sich ab 1. September bzw. 1. März aus dem Studierenden-Serviceportal (SSP) selbst herunterladen.


  • Sollten Sie einen Studienplatz bekommen, den Deutschnachweis aber nicht rechtzeitig haben, können Sie sich in der Regel für das gleiche Semester unter anmeldung_df(at)oth-regensburg.de noch zu einem studienvorbereitenden Deutschkurs ummelden. Sie können Ihren Studienplatz aber nicht aufheben oder ins nächste Semester verschieben, sondern müssen sich zu gegebener Zeit erneut bewerben.



Vor der Anreise: Alles im Blick