Anmeldung bei der Ausländerbehörde
Wenn Sie neu nach Regensburg ziehen oder innerhalb der Stadt umziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach Bezug eines Zimmers oder einer Wohnung mit der neuen Adresse im Bürgerzentrum anmelden.
Wenn Sie im Stadtgebiet wohnen, ist die Abteilung für Ausländerangelegenheiten der Stadt Regensburg für Sie zuständig, wenn Sie im Landkreis Regensburg wohnen, ist für Sie das Ausländeramt des Landratsamts zuständig.
Bedenken Sie bitte:
Falls Sie bereits in Deutschland studiert haben, aber den Studiengang wechseln möchten, müssen Sie die Ausländerbehörde frühzeitig über den Studiengangwechsel informieren! Ansonsten ist Ihr Aufenthalt illegal!