Anmeldung bei der Ausländerbehörde

Wenn Sie neu nach Regensburg ziehen oder innerhalb der Stadt umziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach Bezug eines Zimmers oder einer Wohnung mit der neuen Adresse im Bürgerzentrum anmelden.

Wenn Sie im Stadtgebiet wohnen, ist die Abteilung für Ausländerangelegenhei­ten der Stadt Regensburg für Sie zuständig, wenn Sie im Landkreis Regensburg wohnen, ist für Sie das Ausländeramt des Landratsamts zuständig. 

 

Bedenken Sie bitte: 
Falls Sie bereits in Deutschland studiert haben, aber den Studiengang wechseln möchten, müssen Sie die Ausländerbehörde frühzeitig über den Studiengangwechsel informieren! Ansonsten ist Ihr Aufenthalt illegal!

Was Sie wissen sollten

  • EU-Bürger sowie Bürger von Island, Liechtenstein und Norwegen müssen sich bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten beim Bürgerzentrum der Stadt anmelden. Sie müssen dort eine Bescheinigung über ihr gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht = Freizügigkeitsbescheinigung beantragen.

    Erforderlich sind hierfür:

    • Aufenthaltsanzeige für EU-Staatsangehörige und der EWR-Staaten sowie deren Familienangehörige
    • gültiger Reisepass
    • biometrisches Passfoto

  • Nicht-EU-Bürger müssen sich nach ihrer Ankunft in Regensburg inner­halb einer Woche beim Bürgerzentrum der Stadt Regensburg anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis für Studieren­de wird erst nach der Einschreibung erteilt.

    Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind folgende Unterlagen nötig:

    • Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
    • gültiger Reisepass mit Einreisevisum
    • Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
    • Bescheinigung der Krankenkasse
    • biometrisches Passfoto
    • Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (992 EUR pro Monat)
    • Geld für Gebühren


Ankunft und Orientierung: Alles im Blick