Wenn Sie wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Prüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, wird Nachteilsausgleich gewährt, soweit dies zur Herstellung der Chancengleichheit erforderlich ist.
Ein Nachteilsausgleich ist schriftlich zu beantragen. Der Antrag soll spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung gestellt werden.
Aus organisatorischen Gründen ist es wichtig, dass Sie den Antrag so früh wie möglich stellen (am besten zeitnah zum Semesterbeginn). Reichen Sie den Antrag bitte spätestens innerhalb der Prüfungsanmeldefrist beim Prüfungsausschuss ein. Damit wird sichergestellt, dass die Fakultäten noch die Möglichkeit haben, in der Prüfungsplanungsphase organisatorisch entsprechend zu reagieren. Sollten Sie Ihren Antrag erst nach Ablauf des Anmeldezeitraums einreichen, kann es sein, dass (außer bei akut auftretenden Erkrankungen) der Nachteilsausgleich für den kommenden Prüfungszeitraum nicht mehr realisiert werden kann.
Sollten Sie aufgrund einer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung nicht in der Lage sein, Ihr Studium in der vorgesehenen Dauer oder in der vorgesehenen Form durchzuführen, besteht die Möglichkeit in Absprache mit der zuständigen Fakultät und der Beauftragten für Studierende mit Behinderung/chronischen Erkrankungen einen Antrag auf Verlängerung der Studienzeit oder auf einen individuellen Studienablaufplan zu stellen.
Ein Antrag auf Verlängerung der Studienzeit ist für ein Wintersemester bis spätestens 15.01 und für ein Sommersemester bis spätestens 30.06. zu stellen. Ein Antrag auf individuelle Studienverlaufsplanung ist für ein Wintersemester bis 31.10. und für ein Sommersemester bis 31.03. zu stellen.
Beratung zum Antrag:
Andrea März-Bäuml, Beauftragte für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung Raum D107, Tel. 0941/943 9710, E-Mail: andrea.maerz-baeuml(at)oth-regensburg.de
und Herr Prof. Dr. Striepling, Prüfungsausschussvorsitzender, E-Mail: pruefungsausschuss(at)oth-regensburg.de