Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen ist, dass hinsichtlich der erworbenen und der nachzuweisenden Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Die Anerkennung von Leistungen wird grundsätzlich im Bayerischen Hochschulgesetz sowie in der Allgemeinen Prüfungsordnung der OTH Regensburg geregelt.
Um einschätzen zu können, ob Sie schon anrechnungsfähige Leistungen erbracht haben, lesen Sie bitte erst die Prüfungsordnung und das Modulhandbuch des Studiengangs für den die Anrechnung erfolgen soll (Sie finden beide auf der Studiengangsseite) und gleichen Sie diese mit den schon erbrachten Leistungen ab. Falls Sie in einem Modul schon eine Prüfung an der OTH Regensburg angetreten und diese nicht bestanden haben, ist die Anrechnung ausgeschlossen. Sie müssen die nicht bestandene Prüfung wiederholen.
Über die Anrechnung von Studienleistungen entscheidet die Prüfungskommission des Studienganges, für den die Anrechnung erfolgen soll. Bei Unklarheiten bzgl. der einzureichenden Nachweise erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Prüfungskommission (in der Regel sind dies die Notenbestätigung, Modulhandbuch, usw.).
Bitte verwenden Sie eins der folgenden Formulare:
1. Antrag auf Anrechnung für Bewerberinnen und Bewerber,
2. Antrag auf Anrechnung für Studierende der OTH Regensburg, die während ihres Studiums an der OTH Regenburg Leistungen im In- oder Ausland erbracht haben, die auf das Studium angerechnet werden sollen. Bitte beachten Sie, dass eine Anrechnung auf Wiederholungsprüfungen nicht möglich ist.