Professur

an der OTH Regensburg

 

 

Erfahren Sie mehr über das spannende, abwechslungsreiche und individuelle Berufsbild einer Professur an der OTH Regensburg.

  • Die praxis- und an­wen­dungsbezogene Lehre und der enge Kontakt zu den Studierenden stehen für Professorinnen und Professoren an der OTH Regensburg  im Fokus. Sie bereichern die Lehre mit ihren langjährigen Praxiserfahrungen und pflegen intensive Kontakte zu den Unternehmen und Institutionen.

    • UnserLeitbild Lehre und Lernenspiegelt unsere Qualitätsansprüche in Studium und Lehre wider.
    • Die Servicestelle Lehre und Didaktik der OTH Regensburg bietet Unterstützung beim Kompetenzaufbau im Bereich des (digitalen) Lehrens und Lernens sowie zahlreiche Möglichkeiten zur Vernetzung und zum kollegialen Austausch.

  • An unserer Hochschule steht die Anwendbarkeit der Forschung und ihrer Ergebnisse im Vordergrund. Die OTH Regensburg gehört zu denforschungsstärkstenHochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern und ist durch kooperative Forschungsprojekte mit Wirtschaft, Industrie und Institutionen eine der wichtigsten Impulsgeberinnen für Innovationen in der Region.

    Zahlreiche Forschungseinrichtungen, -institute, -zentren und -labore in verschiedenen Fachbereichen bieten unseren Profes­sorinnen und Professoren Ressourcen für ihre Arbeit. Das Zentrum für Forschung und Transfer (ZFT) an der OTH Regensburg bietet umfassende Unterstützung bei Forschungs- und Transferthemen, z. B. im Bereich öffentlich geförderter Forschungsprojekte, der Auftragsforschung und der Labordienstleistungen.


  • Auch die akademische Weiterbildung ist eine bedeutsame Aufgabe für unsere Professorinnen und Professoren. Aktuelle Erkenntnisse aus der Wissenschaft werden für die berufliche Praxis verfügbar gemacht und im Rahmen der interdisziplinären Lehre an Berufstätige vermittelt. Auf diese Weise fließen die neuesten Erkenntnisse aus der Forschung über die Weiterbildung in die praktische Anwendung ein – und aus der Erprobung in der beruflichen Praxis zurück in die Hochschule.


  • Akademische Selbstverwaltung und Hochschulmanagement

    Die Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung gehört neben Lehre und Forschung zu den weiteren Kernaufgaben einer Professur. Hierzu zählt die Arbeit in Gremien bzw. die Übernahme von Funktionsämtern innerhalb der eigenen Fakultät (z. B. Fakultätsleitung) oder der Hochschule (z. B. Senat). Im Rahmen des Hochschulmanagements haben Professorinnen und Professoren die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung der Hochschule mitzuwirken.

     


    Lehr-, Lerninnovationen und Lehrinnovationsprofessuren

    Wir fördern innovative Lehr- und Lernmethoden und unterstützen unsere Professorinnen und Professoren bei der Implementierung neuer hochschuldidaktischer Ansätze. Mit verschiedenen Instrumenten der Lehrinnovationsförderung (u.a. auch Lehrinnovationsprofessuren) verstärken wir diese Bestrebungen. Für das Programm ausgewählte Professorinnen und Professoren haben damit bis zu drei Jahre lang Zeit, ihre Ideen für neue Lehrformate zu konkretisieren und auszuprobieren - bei einem reduzierten Lehrdeputat. Das Ziel ist, neue hochschuldidaktische Konzepte zu entwickeln, zu erproben und wissenschaftlich zu begleiten.


    Freiräume durch Forschungs- und Forschungserweiterungsprofessuren

    Wir bieten unseren Professorinnen und Professoren die Möglichkeit, ihre Forschungsarbeit mit den Instrumenten der Forschungsprofessur bzw. Forschungserweiterungsprofessur zu intensivieren und dafür ihre Lehrtätigkeit zu reduzieren. Die Forschungsprofessur schafft mit einer Entlastung von bis zu 50 % des vorgegebenen Lehrdeputats einen zeitlichen Freiraum für Forschung und Transfer. Die Forschungserweiterungsprofessur bietet bei reduzierten formalen Anforderungen einen entsprechend kleineren Umfang an Entlastung.


  • Industrie und externe Forschungseinrichtungen

    Unsere Hochschule legt großen Wert auf Kooperationen mit der Industrie und akademischen Einrichtungen. Die Nähe zur Universität Regensburg, derTechBase Regensburgund zumBioParkam TechCampus ist dabei besonders vorteilhaft.
     

    Fakultätsübergreifende Strukturen und interdisziplinäre Zusammenarbeit

    Die OTH Regensburg fördert die Zusammenarbeit zwischen den internen Fachbereichen und ermöglicht Professorinnen und Professoren, interdisziplinäre Lehrveranstaltungen und Projekte umzusetzen. Zudem unterstützt sie aktiv den Aufbau fakultätsübergreifender Strukturen (z.B.KompetenzzentrenoderRegensburg Center, Forschungsclustern, Regensburg Schools).
     

    Starke internationale Vernetzung

    Ein breites, internationales Netzwerk ermöglicht unseren Professorinnen und Professoren internationale Erfahrungen und Kontakte, woraus zahlreiche internationale Forschungs-kooperationen, Gastvorträge, Konferenzen und weitere akademische Aktivitäten resultieren.


Einstellungsvoraussetzungen

& Berufungsverfahren

  • W2-Professur nach Art. 57 BayHIG
    • abgeschlossenes Hochschulstudium
    • besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einerPromotionnachgewiesen wird
    • pädagogische Eignung, der Nachweis ist u. a. durch eine Probelehrveranstaltung zu erbringen
    • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt sein müssen. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.

    In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Andernfalls ist eine Beschäftigung in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis möglich.


    W1-Nachwuchsprofessur nach Art. 64 BayHIG
    • abgeschlossenes Hochschulstudium
    • pädagogische Eignung, der Nachweis ist u. a. durch eine Probelehrveranstaltung zu erbringen
    • Promotionoder eine mindestens fünfjährige berufliche Praxis, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs

    Die unter dem letzten Punkt fehlende Einstellungsvoraussetzung für eine W2-Professur kann innerhalb der Nachwuchsprofessur (maximal 6 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis) erworben werden. Nach erfolgreicher Evaluation kann die Übernahme einer W2-Professur erfolgen.


  • Professuren werden öffentlich ausgeschrieben und die Besetzung der Stelle wird im Rahmen eines Berufungsverfahrens entschieden. Das Verfahren umfasst mehrere Schritte, daher kann die Personalauswahl einige Zeit in Anspruch nehmen.

    In welchem Stadium sich Ihre Bewerbung befindet, können Sie jederzeit in unseremBerufungsmonitoreinsehen.


FAQs

  • Die Aufgaben von Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) umfassen Lehrtätigkeit, Forschung, Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, Gremienarbeit sowie Verwaltungsaufgaben. Grundlage hierfür ist Art. 59 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG).

    Darin ist festgelegt, dass Professorinnen und Professoren die ihrer Hochschule obliegenden Aufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen. Für die HAW-Professur bedeutet dies: Die anwendungsbezogene Lehre bildet den Schwerpunkt. Forschung wird als Dienstaufgabe in dem Umfang wahrgenommen, in dem die jeweilige Lehrverpflichtung erfüllt wird. Die Möglichkeit zur Einrichtung von Forschungs- oder Schwerpunktprofessuren bleibt hiervon unberührt.


  • Das reguläre Lehrdeputat an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) beträgt bei einer Vollzeitprofessur 18 Semesterwochenstunden (SWS).

    Im Rahmen individueller Zielvereinbarungen ist eine Reduktion des Lehrdeputats möglich, z. B. im Zusammenhang mit einer Forschungsprofessur.


  • Für eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) ist neben der wissenschaftlichen Qualifikation eine ausgeprägte Praxiskompetenz erforderlich. Voraussetzung ist eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs. An Universitäten hingegen steht der Nachweis zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen – in der Regel durch eine Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen – im Vordergrund.

    Der Schwerpunkt einer HAW-Professur liegt in der Lehre. Aufgrund kleinerer Studiengruppen besteht ein engerer Kontakt zu den Studierenden, und die Lehre ist stärker praxisorientiert. Forschung gehört ebenfalls zu den Aufgaben, jedoch in dem Umfang, in dem die jeweilige Lehrverpflichtung erfüllt wird.

    Mit Inkrafttreten des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes können besonders forschungsstarke Bereiche an HAWs das Promotionsrecht erwerben. An unserer Hochschule bestehen bereits mehrere Promotionszentren, die Promotionsprojekte strukturiert bündeln und begleiten. Daneben bleiben kooperative bzw. Verbundpromotionen mit Universitäten weiterhin möglich.


  • Nein, eine Habilitation ist für die Berufung auf eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) nicht erforderlich.


  • Eine Professur an der OTH Regensburg wird – sofern verbeamtet* - mit der für den Freistaat Bayern gültigen Besoldung W2 vergütet. Auf der Website des Landesamtes für Finanzen finden Sie die aktuellen Besoldungstabellen auf der Webseite desLandesamtes für Finanzenoder unterÖffentlicher-Dienst.Info

    Außerdem werden neben dem Grundgehalt variable Leistungsbezüge vergeben, z. B. für besondere Leistungen in Forschung und Lehre oder für die Übernahme von besonderen Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung oder Hochschulleitung.

     

    *Die Grenze für eine Verbeamtung liegt in Bayern bei 52 Jahren. Bei Überschreitung der Altersgrenze ist eine Anstellung im Angestelltenverhältnis möglich.


  • Art. 56 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) und die Bayerische Hochschullehrernebentätigkeitsverordnung enthalten die rechtlichen Grundlagen für die Beurteilung der Nebentätigkeiten von Professorinnen und Professoren. Eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen durch eine oder mehrere Nebentätigkeiten ist in der Regel anzunehmen, wenn diese den zeitlichen Umfang der Dienstaufgaben an durchschnittlich einem individuellen Arbeitstag wöchentlich übersteigen (grundsätzlich acht Stunden pro Woche).



Weitere Informationen – Kampagnen und Förderprogramme