Orientierungskriterien für die Förderung
- Vorhaben an OTH angesiedelt (Studierende/ Mitarbeitende).
 - Bezug Nachhaltigkeit (Vgl. SDGs) und Werte der OTH (Vgl. Hochschul-Entwicklungsplan).
 - Das Vorhaben muss in mindestens einem der folgenden Bereiche angesiedelt sein: Studium/ Forschung1 / Gemeinwohlorientiertheit / Kunst-, Kultur-, Musik.
 - Das Vorhaben dient überwiegend den Mitgliedern der OTH.
 - Vorhaben ist keine reguläre Studien-/Prüfungsleistung. Ausnahme: wenn Ergebnis umgesetzt und (an der OTH) weitergeführt wird; die Umsetzung konkreter Maßnahmen wird finanziell gefördert).
 - Es muss ein Eigenanteil am Projekt/ der Umsetzung geleistet werden (nicht zwingend monetär).
 - Keine Doppelförderungen desselben Projekts (eine wiederholte Förderung ist nur in besonderen Fällen möglich).
 - Zeitliche Befristung (sollten längerfristige Vorhaben förderungsberechtigt sein, muss ein Verstetigungskonzept vorgelegt werden, inwiefern langfristig vom Green Office gefördert werden kann).
 - Förderung gibt neuen Vorhaben Vorrang.
 - Antrag vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt.
 - Vorhaben darf keinen monetären Gewinn erzielen.
 - Ausgeschlossen von einer Förderung sind Kosten, welche im allgemeinen Studium entstehen.
 - Ein Anspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.
 
Anmerkung: Die Förderung von regulären Studien- und Prüfungsleistungen (beispielsweise Abschlussarbeiten, Projekte) müssen von dem oder der Prüfenden beantragt werden.