Kein Platz für Diskriminierung!

Antidiskriminierung an der OTH Regensburg

Ein diskriminierungsfreier Arbeitsplatz bildet die Grundlage für ein respektvolles und produktives Miteinander. In einer vielfältigen und internationalen Umgebung wie an der OTH Regensburg sind gegenseitiger Respekt und Wertschätzung unerlässlich. Jede Form von Diskriminierung, sexueller Belästigung, Mobbing, Stalking oder sexualisierter Gewalt stellt nicht nur eine schwere Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar, sondern beeinträchtigt auch das Arbeits- und Lernumfeld erheblich. Solche Verhaltensweisen schaffen ein toxisches Klima, das die Gesundheit der Betroffenen gefährdet und die Qualität der Arbeit mindert.
Die OTH Regensburg verurteilt jede Form von Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit. Wir stehen für ein respektvolles, tolerantes und vielfältiges Miteinander, in dem alle Menschen sicher und wertgeschätzt leben, studieren und arbeiten können. Wir verpflichten uns daher, eine Kultur des Vertrauens, der Offenheit und der gegenseitigen Wertschätzung zu fördern. Durch klare Richtlinien und präventive Maßnahmen soll ein sicheres, respektvolles und konfliktarmes Umfeld ermöglicht werden.

Was ist Diskriminierung?

Diskriminierung bezeichnet jede Form der Benachteiligung, Herabwürdigung oder Ungleichbehandlung von Menschen oder Gruppen aufgrund bestimmter, tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale. Diese Merkmale können rassistische Zuschreibungen, Nationalität oder Migrationsgeschichte, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung oder chronische Erkrankung, Alter oder sexuelle Identität betreffen. Diskriminierung äußert sich in verschiedenen Formen, sei es durch mündliche oder schriftliche Äußerungen oder durch entsprechende Handlungen. Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der genannten Merkmale ist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) rechtlich verankert. Das AGG soll so Benachteiligung verhindern und die Gleichbehandlung aller Menschen sicherstellen.

Über den gesetzlichen Mindestschutz hinaus gilt die Antidiskriminierungsrichtlinie der OTH Regensburg für sämtliche Statusgruppen der Hochschule und bezieht weitere Merkmale ein, die an der OTH Regensburg als schutzwürdig erachtet werden. Hierzu zählen insbesondere rassistische oder antisemitische Zuschreibungen, Nationalität, Migrationsgeschichte, geschlechtliche Identität und geschlechtliche Zuschreibungen, sexuelle Orientierung, religiöse, weltanschauliche und politische Überzeugungen, Behinderung, chronische Erkrankung, Alter, Familienstatus, Schwangerschaft sowie soziale Herkunft oder Status. Dieser erweiterte Schutzrahmen resultiert aus der Fürsorgepflicht der Hochschule gegenüber allen Mitgliedern und Angehörigen und dient der Gewährleistung eines sicheren, respektvollen Lern- und Arbeitsumfelds.

  • Eine unmittelbare Diskriminierung bezeichnet jede Form der Benachteiligung, Geringschätzung, Herabwürdigung, Belästigung, Ungleichbehandlung oder eines Ausschlusses von Menschen oder Gruppen aufgrund einer oder mehrerer tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale (siehe oben). Diskriminierung äußert sich in verschiedenen Formen, sei es durch verbale, non-verbale oder schriftliche Äußerungen oder durch entsprechende Verhaltensweisen, die die Würde einer Person verletzen und/oder ein Umfeld schaffen, welches von Einschüchterung und Beleidigung gekennzeichnet ist. Dabei kann eine Person von mehreren Diskriminierungsmerkmalen gleichzeitig betroffen sein, deren spezifisches Zusammenwirken zu spezifischen Diskriminierungserfahrungen führt.

    Eine mittelbare Diskriminierung besteht, wenn anscheinend neutrale Vorschriften, Regelungen, Verfahren oder Handlungsweisen Personen oder Personengruppen aufgrund einer oder mehrerer der in oben definierten Merkmale im Vergleich zu anderen regelmäßig in besonderer Weise benachteiligen (können). Eine mittelbare Diskriminierung liegt nicht vor, wenn die betreffenden Vorschriften, Regelungen, Verfahren oder Handlungsweisen durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt sind und die Mittel zur Erreichung des Ziels angemessen und erforderlich sind.

    Eine Anweisung zur Benachteiligung einer Person ist eine Diskriminierung. Das Unterlassen von diskriminierungsbeendenden Maßnahmen und Handlungen kommt einer Diskriminierung gleich, sofern eine Pflicht zum Tätigwerden besteht. Eine Handlung kann unabhängig von ihrer Intention diskriminierend sein.


  • Sexuelle Belästigung umfasst jedes unerwünschte Verhalten mit sexuellem oder geschlechtsbezogenem Bezug, das bezweckt oder bewirkt, die Würde der betroffenen Person zu verletzen. Dazu zählen unerwünschte sexuelle Handlungen, Aufforderungen, anstößige Bemerkungen oder Witze, ungewollte körperliche Berührungen sowie das Erstellen, Zeigen oder Verteilen pornografischer Darstellungen. Zu sexueller Belästigung gehören auch verbale, schriftliche, bildliche oder körperliche Übergriffe mit sexuellem Bezug, wie etwa sexuelle Bemerkungen, pornografische Darstellungen oder unerwünschte körperliche Annäherungen. Per Gesetz wird sexuelle Belästigung nicht nach den Absichten des Täters, sondern nach der objektiven Wahrnehmung des Vorfalls definiert: Relevant ist ausschließlich, ob ein bestimmtes Verhalten objektiv einen sexuellen Charakter hat und sich die betroffene Person dadurch belästigt fühlt. 


  • Stalking, auch als Nachstellung bekannt, bezeichnet das wiederholte und beharrliche Verfolgen oder Belästigen einer Person. Dies schließt auch Stalking auf digitaler Ebene und Stalking unter Zuhilfenahme mit digitalen Hilfsmitteln ein. (Cyber-)Stalking kann die physische und psychische Unversehrtheit betroffener Personen bedrohen und deren Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Beispielhaft seien Handlungen wie unerwünschte Telefonanrufe, wiederholte schriftliche Kontaktaufnahmen, das Aufsuchen der betroffenen Person oder das Verfolgen ihrer täglichen Bewegungen genannt. Stalking führt zu einer ständigen Bedrohung und löst psychische Belastungen sowie Ängste aus. Es ist ein systematisches Vorgehen, das die betroffene Person terrorisiert und ihre Lebensgestaltung massiv stört.


  • Mobbing bezeichnet das wiederholte, gezielte Schikanieren oder Belästigen einer Person, sei es durch verbale Angriffe, Drohungen oder absichtliches Zurückhalten von Informationen, mit dem Ziel, die betroffene Person zu isolieren oder zu entwerten. Dies schließt auch Cybermobbing in den diversen digitalen Räumen ein, in denen sich die OTH Regensburg und ihre Mitglieder bewegen. Mobbing liegt vor, wenn das Verhalten eine unfaire und schädliche Absicht verfolgt, die betroffene Person über einen längeren Zeitraum hinweg belastet wird und das Wohlbefinden und die Würde der betroffenen Person beeinträchtigt werden. Liegt ein Bezug zu einem in dieser Richtlinie genannten geschützten Merkmal vor, handelt es sich beim Mobbing zugleich um Diskriminierung. Sachliche Auseinandersetzungen oder konstruktive Kritik zählen nicht als Mobbing, wenn sie auf eine faire und gemeinsame Zielerreichung abzielen.


  • Machtmissbrauch bezeichnet das Ausnutzen einer (ggf. nur gefühlten) strukturellen oder hierarchischen Machtposition, um für sich persönlich oder für einen Günstling Vorteile zu gewinnen oder um andere zu benachteiligen. Machtmissbrauch kann in Abhängigkeitsverhältnissen insbesondere in hierarchischen Strukturen – wie beispielsweise dem Wissenschafts- und Hochschulsystem – auftreten und kann sich auf vielfältige Weise äußern.


Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es für Betroffene?

Sollten Sie eine Diskriminierungserfahrung gemacht haben, können Sie dies jederzeit und - falls gewünscht - anonym melden und Beratung in Anspruch nehmen. Daneben steht Ihnen der Weg einer formellen, nicht-anonymen Beschwerde über die Beschwerdestelle (gem. § 13 AGG) der OTH Regensburg offen. 

 

 

  • Personen, die sich von einer Diskriminierungserfahrung betroffen fühlen oder eine solche beobachtet haben, haben die Möglichkeit, dies informell zu melden und Beratung durch die hier genannten beauftragten Personen und Anlaufstellen in Anspruch zu nehmen. Dies ist auch anonym möglich. Die Ansprechpersonen unterliegen der Vertraulichkeit und haben für alle Schritte zur Konfliktlösung das Einvernehmen mit der betroffenen Person bzw. je nach Problemstellung Maßnahmen für den Opferschutz herzustellen. 

    Eine Meldung bzw. Beratung ist keine formelle Beschwerde.


  • Die offizielle Beschwerdestelle für Beschwerden gem. § 13 AGG sowie alle anderen Beschwerden nach der Antidiskriminierungsrichtlinie der OTH Regensburg ist in der Stabstelle Recht angesiedelt. Eine formelle Beschwerde kann in mündlicher oder schriftlicher Form an die Stabsstelle Recht gerichtet werden. Diese ist unter der Funktionsemailadresse recht(at)oth-regensburg.de zu erreichen, welche von allen Mitarbeitenden der Stabstelle inkl. Leitung/Vizekanzlerin und Kanzler eingesehen werden kann. Betroffene, die ihre Beschwerde nicht per Mail an o. g. Adresse einreichen wollen, können sich direkt an ein Mitglied der Stabstelle Recht wenden oder das Gespräch mit einem Mitglied des Teams gegen Diskriminierung suchen, um einen alternativen Weg zu eruieren.

    Mehr Informationen zum Prozess einer formellen Beschwerde finden Sie hier. 



Externe Beratungs- und Anlaufstellen

Hier finden Sie weitere externe Beratungs- und Anlaufstellen, an die Sie sich in Akutfällen oder auch in Fällen, welche sich nicht in einem OTH Regensburg-Kontext zugetragen haben, wenden können.

Externe Ressourcen

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