Informationen zur Bewerbung für den Bachelorstudiengang International Computer Science

Voraussetzung für den Start des Studienangebotes ist eine ausreichende Teilnehmerzahl.
Die Regelstudienzeit beträgt im Vollzeitstudium 7 Semester.


(1) Qualifikationsvoraussetzungen

1. Sie müssen über eine Qualifikation für ein Studium an staatlichen Fachhochschulen des Freistaats Bayern gemäß Qualifikationsverordnung (QualV) in ihrer jeweils gültigen Fassung verfügen.

2. Sie erbringen einen Nachweis über Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Wünschenswert wären Englischkenntnisse auf dem Niveau B2. Anerkannt werden folgende Sprachnachweise:

  • Abschlusszeugnis eines öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasiums mit mindestens der Note „ausreichend”, bzw. mehr als 5 Punkte der gymnasialen Oberstufe im Fach Englisch nach dem Leistungsstand am Ende der Jahrgangsstufe 11 im Grundkurs (im G8: Leistungsstand am Ende der Jahrgangsstufe 10)
  • Zeugnis der Fachhochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule oder Berufsoberschule mit mindestens der Note „ausreichend" im Fach Englisch
  • Zeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie, (Berufs)Fachschule oder Berufskolleg, in dem das GER-Niveau B1 (oder besser) für Englisch ausgewiesen ist, bzw. eine mit Erfolg abgelegte Ergänzungsprüfung mit mindestens der Note „ausreichend" im Fach Englisch, das Zeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe mit mindestens der Note „ausreichend" im Fach Englisch als erster Fremdsprache (Hauptsprache)
  • International English Language Testing System (IELTS), mit einer Gesamtnote von mindestens 5,0 Punkten bei einer Mindestleistung von 4,0 in allen Teilbereichen („IELTS General Training" wird nicht anerkannt)
  • Test of English as a Foreign Language (TOEFL) mit mindestens 460 Punkten im „Paper-based Test" (TOEFL PBT) oder 50 Punkten im ”Internet-based Test" (TOEFL iBT)
  • Cambridge Englisch Qualifikation mit Niveau B1 oder höher
  • TELC, level B1
  • Stellungnahme über Englisch als Muttersprache

3. Sie können individuell die alternative Form des dualen Studiums wählen. Dafür ist ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und mit einem von der Hochschule vertraglich zugelassenen Unternehmen oder entsprechender Einrichtung nachzuweisen.


(2) Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt rein in elektronischer Form. Die Unterlagen müssen frist- und formgerecht im Bewerbungsportal der OTH Regensburg hochgeladen werden.

Bewerbungsfrist: Für ein Wintersemester 01.05. – 15.07.

Dies sind Ausschlussfristen. Verspätete Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.


(3) Folgende Unterlagen müssen hochgeladen werden

Eine detaillierte Übersicht der für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen finden Sie im Bewerbungsportal. Hier finden Sie eine allgemeine Auflistung:
- Hochschulzugangsberechtigung*
- Lebenslauf
- Nachweis Sprachkenntnisse Englisch Niveau B1**
- Ggf. Deutschen Sprachnachweis B1 oder vergleichbare, siehe Info zur Bewerbung --> International oder nachfolgende Aufstellung:

DSH 1 oder TestDaF (mit mind. TND 3 in allen Prüfungsteilen)
Goethe Zertifikat, telc Zertifikat (mindestens B1)
DSD Zeugnis (Stufe I mit Niveau B1 in allen Prüfungsteilen)

* Bei Bewerbungen mit einem ausländischen Bildungsabschluss muss die Hochschulzugangsberechtigung von Uni Assist (VPD) anerkannt werden.
** Englischnachweis kann bis spätestens Semesterbeginn nachgereicht werden.


(4) Sprachwahl

Bei der Bewerbung geben Sie bitte an, ob Sie bereits Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen können.

Studierende, die Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen, werden dem Language Block B zugeordnet, dessen Sprachmodule aus dem entsprechenden Sprachmodulkatalog zu wählen sind.

Studierende, die diesen Nachweis nicht erbringen, belegen in den ersten vier Semestern die entsprechenden Pflichtmodule „German as a foreign language“.

Stand: 11.04.2024