Antrag auf Zulassung zur Promotion

Erforderliche Unterlagen

  • ein aktualisierter Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache, der auch über den wissenschaftlichen Bildungsgang der oder des Promovierenden Aufschluss gibt
  • vier gedruckte und gebundene Exemplare der schriftlichen Promotionsleistung sowie eine elektronische Fassung (als PDF-Datei)
  • im Falle der vorläufigen Annahme nach § 20 Abs. 4 Satz 4 ein Nachweis über die Erfüllung der Auflagen
  • Formular zur Dokumentation des promotionsbegleitenden Programms mit Unterschrift der Geschäftsstelle: Das ausgefüllte Formular muss mit den erforderlichen Nachweisen spätestens zwei Wochen vor der Einreichung des Antrags auf Zulassung zum Promotionsverfahren bei der Geschäftsstelle des PZAI zur Prüfung und Bestätigung eingereicht werden
  • ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Pflichtelementen des promotionsbegleitenden Programms
    • Allgemeines promotionsbegleitendes Programm: Teilnahmebestätigungen der Pflichtkurse „Gute wissenschaftliche Praxis“ und „Wissenschaftliches Arbeiten / Wissenschaftliches Schreiben“ sowie des/der Wahlpflichtkurs(e)
    • Fachliches promotionsbegleitendes Programm: Die Elemente des fachlichen promotionsbegleitenden Programms werden über einen Selbstbericht nachgewiesen, der von der promovierenden Person und der Erstbetreuungsperson unterzeichnet wird. Dieser dokumentiert die regelmäßige Teilnahme am Forschungskolloquium des PZAI mit mindestens einer Präsentation zum Stand der eigenen Forschung, die Einbindung in das akademische Umfeld in einer der drei kooperierenden Hochschulen sowie die Diskussion des Forschungsprojekts in der Fachöffentlichkeit, z.B. durch Vorträge und/oder Publikationen, die separat auf der unten genannten Publikationsliste aufgelistet werden
  • bei monografischen Dissertationen: eine Liste der Vorveröffentlichungen (falls zutreffend)
  • eine vollständige und aktuelle Liste aller weiteren wissenschaftlichen Publikationen der bzw. des Promovierenden
  • bei publikationsbasierten Dissertationen und monografischen Dissertationen mit Vorveröffentlichungen: Autorenbeitragserklärungen für alle Publikationen, die in Mitautorenschaft verfasst wurden
  • ein aktuelles amtliches Führungszeugnis
  • Abgabe schriftlicher Erklärungen (Bitte nutzen Sie dafürdiese Vorlage).

Informationen zu weiteren Angaben, die für die Antragstellung erforderlich sind, finden Sie in unserer Checkliste.

Im Detail finden Sie die Regelungen in der Rahmenpromotionsordnung sowie der Fachpromotionsordnung.

Antragstellung

Den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren können Sie in unserem Online-Portal stellen. Sie müssen dort den Antrag mit den notwendigen Angaben ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen hochladen.

Falls Sie eine Befreiung von Elementen des promotionsbegleitenden Programms beantragen wollen, muss dies vor der Beantragung auf Zulassung zum Promotionsverfahren erfolgen.

Eine ausführliche Anleitung zur Nutzung unseres Portals finden Sie im Downloadbereich.

 

Was passiert, nachdem der Antrag eingegangen ist?

  1. Der Antrag wird formal geprüft.
  2. Der Promotionsausschuss entscheidet über Ihren Antrag.
  3. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung des Promotionsausschusses.
  4. Die Gutachten werden erstellt.
  5. Nach Eintreffen der Gutachten erfolgt die Auslage.
  6. Anschließend werden Sie zur mündlichen Prüfung geladen.

Promotionsbegleitendes Programm

Neben der fachlichen Betreuung bieten die kooperierenden Hochschulen ein promotionsbegleitendes Programm an, das die Promovierenden dahingehend unterstützt, Verantwortung für die eigene wissenschaftliche Arbeit, die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis und die weitere Karriere zu übernehmen.

Das promotionsbegleitende Programm besteht aus fachübergreifenden (allgemeines promotionsbegleitendes Programm) und fachspezifischen (fachliches promotionsbegleitendes Programm) Komponenten. Sowohl das allgemeine als auch das fachliche promotionsbegleitende Programm enthalten Pflicht- bzw. Wahlpflichtelemente, die als Voraussetzung zur Zulassung zum Promotionsverfahren nachzuweisen sind.

Das allgemeine promotionsbegleitende Programm umfasst folgende Elemente:

  • Pflichtkurse sind „Gute wissenschaftliche Praxis“ im Umfang von in der Regel 7 Zeitstunden und „Wissenschaftliches Arbeiten / Wissenschaftliches Schreiben“ im Umfang von in der Regel 14 Zeitstunden.
  • Aus einem Wahlpflichtangebot der kooperierenden Hochschulen müssen zudem Kurse im Umfang von mindestens 14 Zeitstunden gewählt werden.

Das fachliche promotionsbegleitende Programm besteht aus: 

  • der aktiven Teilnahme am Forschungskolloquium des Promotionszentrums. Jede Promovierende oder jeder Promovierende muss mindestens einmal den Stand ihrer oder seiner Forschung präsentieren. Informationen dazu, welche Formate für das Forschungskolloquium besucht werden können, finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
  • der Einbindung in das akademische Umfeld einer der kooperierenden Hochschulen.
  • der Diskussion des Forschungsprojekts in der Fachöffentlichkeit (bspw. Publikationen, Konferenzbeiträge).

Kurse anderer Anbieter werden von der Sitzhochschule als Pflicht- oder Wahlpflichtkurse anerkannt, sofern sie keine wesentlichen Unterschiede zu den Pflicht- oder Wahlpflichtkursen der Sitzhochschule aufweisen.
Kurse anderer Anbieter, die im promotionsbegleitenden Programm der Partnerhochschulen nicht angeboten werden, können als Wahlpflichtkurse anerkannt werden, sofern die Qualifizierung im Rahmen der Promotion stattfand und vom Betreuer oder von der Betreuerin der oder des Promovierenden empfohlen wird. Kontaktieren Sie die Geschäftsstelle, um sich zur Anerkennung beraten zu lassen.


Forschungskolloquium des PZAI

Die regelmäßige und aktive Teilnahme an dem Forschungskolloquium des Promotionszentrums im Rahmen des fachlichen promotionsbegleitenden Programms soll durch die Teilnahme an mindestens einem der im Folgenden aufgelisteten Formate nachgewiesen werden. Die Kombination verschiedener Formate und der Wechsel zwischen den Formaten sind möglich.

Mindestens einmal im Semester muss mindestens eines der folgenden Formate besucht werden:

  • Übergreifendes Forschungskolloquium: An den drei Hochschulstandorten (München, Nürnberg, Regensburg) werden übergreifende Forschungskolloquien organisiert, die allen Promovierenden des PZAI offenstehen. Aktuelle Termine und Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.
  • Forschungskolloquium der Erstbetreuungsperson (z.B. Treffen der Arbeitsgruppe, Promovierendenseminar), an dem mindestens zwei Promovierende sowie die Erstbetreuungsperson teilnehmen
  • ein anderes Forschungskolloquium, an dem mindestens zwei Promovierende teilnehmen, z.B. Forschungskolloquium oder vergleichbares Format einer anderen Arbeitsgruppe, eines Labors oder einer Fakultät bzw. eines Fachbereichs an der Heimathochschule, an einer anderen HAW, an einer Universität oder in einer außerhochschulischen Forschungseinrichtung
  • ein Forschungskolloquium oder vergleichbares Format in einem Unternehmen, sofern es sich um ein öffentliches und wissenschaftliches Format handelt
  • ein Forschungskolloquium oder vergleichbares Format in einem Unternehmen, bei dem es sich nicht um ein öffentliches und wissenschaftliches Format handelt, sofern die Erstbetreuungsperson teilnimmt
  • Konferenzen, Workshops und vergleichbare Formate, sofern es sich um eine öffentliche und wissenschaftliche Veranstaltung handelt.

Die Teilnahme soll in einem Selbstbericht dokumentiert werden, der mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren eingereicht wird.

Falls Ihnen kein passendes Forschungskolloquium bekannt ist, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des PZAI.


Downloads und Links

Kontakt

Dr. Iris Helffenstein

Geschäftsführende Referentin/Ko-Leitung Graduiertenzentrum
Geschäftsstelle PZAI

Gebäude: Seybothstraße 2
Raum: W 202
Telefon: (0941) 943-7238
E-Mail: promotion(at)oth-regensburg.de