Demokratie statt Neutralitätsmythos und Queerfeindlichkeit

(Regenbogen-)Flagge zeigen!

Das Zeigen von Regenbogenflaggen und anderen Symbolen der Solidarität mit queeren Menschen wird zunehmend kontrovers diskutiert. Häufig wird dabei auf ein angebliches Neutralitätsgebot verwiesen. Doch was bedeutet politische und institutionelle Neutralität in einer demokratischen Gesellschaft tatsächlich? Müssen staatliche und öffentliche Einrichtungen gegenüber Diskriminierung, Menschenfeindlichkeit und Angriffen auf demokratische Grundwerte "neutral" bleiben? Der Vortrag von Prof.in Dr.in Ulrike Lembke (Freie Rechtswissenschaftlerin in Berlin) beleuchtet aktuelle Debatten um Sichtbarkeit, Queerfeindlichkeit und demokratische Verantwortung. Er zeigt auf, warum Vielfalt, Menschenrechte und Gleichberechtigung keine parteipolitischen Positionen, sondern grundlegende Werte einer demokratischen Gesellschaft sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Institutionen und Einzelpersonen Haltung für Demokratie und Menschenrechte zeigen können, ohne den Anspruch demokratischer Offenheit aufzugeben.
Im Anschluss besteht Gelegenheit zur Diskussion.

 

Referentin: Ulrike Lembke - freie Rechtswissenschaftlerin, Expertin für rechtliche Geschlechterstudien, Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin

Wann: Donnerstag, 9. Juli 2026 um 18 Uhr

Wo: Leerer Beutel, Bertoldstr. 9, 93047 Regensburg

 

Barrierefreiheit:

Der Veranstaltungsort ist barrierefrei zugänglich.

Eine Übersetzung in DGS oder Untertitelung können nicht angeboten werden. 

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Die Veranstaltung steht allen Interessierten offen, eine Anmeldung ist nicht notwenig. Eintritt kostenfrei!

Die Veranstaltung ist eine Kooperation der Servicestelle für Gleichstellung und Vielfalt der OTH Regensburg, dem Büro für Chancengleichheit der Stadt Regensburg und Prof.in Dr.in Clarissa Rudolph.

 

Mehr zu Ulrike Lembke:

Prof. Dr. Ulrike Lembke ist Freie Rechtswissenschaftlerin und Expertin für rechtliche Geschlechterstudien in Berlin. Zuvor war sie fast anderthalb Jahrzehnte als Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Universität Hamburg, der FernUniversität in Hagen und der Humboldt-Universität zu Berlin sowie zehn Jahre als Expertin im European Equality Law Network tätig. Seit 2020 ist sie Richterin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin – ihr zeitaufwändigstes Ehrenamt.

Ihre Arbeitsschwerpunkte umfassen Verfassungsrecht, Antidiskriminierungsrecht, Menschenrechte, Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt, geschlechtsbezogene Gewalt, reproduktive Gerechtigkeit, Geschichte der Frauenbewegungen sowie Rassismus und Antisemitismus.

Prof. Dr. Ulrike Lembke hält Vorträge und gibt Fortbildungen, sie schreibt wissenschaftliche Texte und Rechtsgutachten, sie erklärt die Mysterien des deutschen Rechtsdiskurses und gibt Interviews, und sie berät und begleitet Hochschulen, Verwaltung, Kommunen, Parteien, Verbände, Beauftragte, Vereine und andere Akteur*innen für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung auf ihren je eigenen Wegen zu grundlegenden Veränderungen.

 

Ausgewählte Publikationen: 

Im April diesen Jahres wurde ihr Gutachten „Verfassungswidrige Anweisung zur Diskriminierung: Sprachverbote an Hochschulen und die Pflicht zu geschlechtergerechter Sprache“ veröffentlicht, welches von der bukof beauftragt wurde und dort auch abrufbar ist: https://bukof.de/inhalte/veroeffentlichungen/.

Bereits zu Jahresbeginn erschienen ihre Rechtsgutachten zur verfassungsrechtlichen und praktischen Bedeutung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (abrufbar auf der Website der BAG: https://www.gleichberechtigt.org/rechtsgutachten-die-verfassungsrechtliche-gleichstellungsverpflichtung-und-die-bedeutung-der) und zur Gleichstellungsverpflichtung von Hochschulen mit einem Schwerpunkt auf Aufgaben und Rechten von Gleichstellungsbeauftragten (abrufbar auf der Website der TU Berlin: https://www.static.tu.berlin/fileadmin/www/10002454/KFG/Dokumente/Dowloads_Gesetze/Rechtsgutachten_Frauen-Gleichstellungsbeauftragte_Hochschulen_Berlin_Lembke.pdf).