Bewerbung
-
Frühster Zeitpunkt für eine Bewerbung: direkt vor Aufnahme des Studiums an der OTH Regensburg zum Wintersemester
Spätester Zeitpunkt für eine Bewerbung: zwei Semester vor Ende der Regelstudienzeit (bitte beachten Sie dazu den Punkt „Corona und Regelstudienzeit“)
Die Bewerbung für das Deutschlandstipendium erfolgt über ein Online-Bewerbungsverfahren.
Nur in diesem Zeitraum ist eine Bewerbung möglich. Es werden nur Bewerbungen über das Online-Bewerbungsverfahren berücksichtigt.
Wichtig: Eine Bewerbung vor Beginn oder nach Ende des Bewerbungszeitraumes ist nicht möglich.
-
Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch eine zentrale Auswahlkommission.
Das Auswahlgremium besteht aus …
- einem Mitglied der Hochschulleitung,
- die oder der Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft und Kunst der Hochschule
- einem Mitglied der Studierendenvertretung
- für die Stipendienvergabe zuständige Referentinnen der Servicestelle SLC.
-
Der Online-Bewerbung sind folgende Unterlagen als pdf beizufügen:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Studienbescheinigung/Immatrikulationbescheinigung der OTH Regensburg (Studienbewerberinnen und -bewerber können ihre Studienbescheinigung nach Erhalt nachreichen).
Bitte beachten: Immatrikulationsbescheinigungen mit dem Vermerk "Wenn Sie sich rückgemeldet haben, können Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung wie gewohnt für ein Wintersemester ab September und für ein Sommersemester ab März abrufen" können nicht anerkannt werden. In diesem Fall reichen Sie bitte Ihre letzte gültige Immatrikulationsbescheinigung ein, z.B. vom Sommersemester 2025.
- Nachweis über bisher erworbene ECTS-Punkte (nur für Studierende im 2. oder höheren Fachsemester)
- Nachweise über bisher abgelegte Studienleistungen (aus SSP/HISinOne) (nur für Studierende im 2. oder höheren Fachsemester)
- Nachweise über bisher abgelegten Bachelorabschluss (Note Bachelorabschluss) (nur für Studienbewerberinnen und -bewerber für den Master oder Studierende im 1. Mastersemester)
- Zeugniskopie der Hochschulzugangsberechtigung (unbeglaubigt)
- allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder
- Nachweis über besondere Qualifikation
- ggf. Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung und des Arbeitszeugnisses (unbeglaubigt)
- Nachweise über studienbegleitende Erwerbstätigkeit, Preise, Auszeichnungen, Erfolge, außerschulisches oder außerfachliches Engagement
- unterschriebene Teilnahmeerklärung: Die Teilnahmeerklärung finden Sie im Bewerbungsportal. Bei diesem Dokument bitte die letzte Seite ausfüllen, unterschreiben und als Anhang mit hochladen
Bitte beachten: Es können nur vollständige Bewerbungsunterlagen für das Deutschlandstipendium berücksichtigt werden. Das hochladen von Unterlagen ist nur innerhalb des Bewerbungszeitraums möglich.
-
Nein. Als Beleg sind die Notennachweise aus SSP/HISinOne ausreichend.
-
Kriterien, welche der Auswahl zugrunde liegen sind:
- bisher erbrachte Studienleistungen/Note der Hochschulzugangsberechtigung
- besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise
- außerschulisches/-fachliches Engagement
- soziales Engagement außerhalb der Hochschule (mit Nachweis) und/oder
- hochschulinternes Engagement (mit Nachweis)
- familiäre und persönliche Umstände
- z.B. Studium mit Kind, Erstakademikerstatus in der Familie, 2. Bildungsweg, Migrationshintergrund, Betreuung pflegebedürftiger/kranker Angehöriger, eigene schwerwiegende Erkrankung etc.
-
Hiermit ist ehrenamtliches Engagement gemeint, welches der Gesellschaft zugutekommt. Zum Beispiel eine ehrenamtliche Tätigkeit (im Tierheim, in der Gemeinde, im Sportverein etc.), politisches Engagement, die Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Verbänden und Vereinen.
Auch hochschulinternes Engagement kann hier aufgeführt werden (Mitgliedschaften in Fakultätsräten, Fachschaften, Hochschulbezogenen Vereinen, Sprecherrat etc.).
Wir können nur Engagement werten, wenn Sie hierfür einen entsprechenden Nachweis hochladen mit Dauer und Umfang des Engagements.
Wichtig: Es kann nur Engagement anerkannt werden, welches mindestens 1 Monat angedauert hat. Sie können auch vergangenes Engagement angeben dieses darf aber nicht länger als 3 Jahre in der Vergangenheit liegen (Stichtag 1.05.2022).
-
Wir können nur Engagement werten, wenn Sie hierfür einen entsprechenden Nachweis hochladen mit Dauer und Umfang des Engagements.
Bitte geben Sie kein Engagement an für welches Sie keinen Nachweis haben.
Ein gültiger Nachweis ist:
z.B. ein unterschriebenes Schreiben von einem Vertreter der Einrichtung, Verein, Fachschaft mit Information über die Dauer, den zeitlichen Rahmen und die Inhalte Ihres Engagement.
Kein gültiger Nachweis ist:
z.B. eine reine Bestätigung der Überweisung des Mitgliedsbeitrag für einen Verein, eine Partei etc.
-
Nein. Für die Bewerbung um ein Deutschlandstipendium der OTH Regensburg wird weder ein Motivationsschreiben noch ein Gutachten oder Empfehlungsschreiben einer Lehrperson benötigt. Schreiben dieser Art können im Verfahren auch nicht berücksichtigt werden.
-
Ein Deutschlandstipendium kann nur in der Regelstudienzeit bezogen werden.
Aufgrund der Corona-Situation wurde in Art. 99 Abs. 2 BayHSchG folgende Festlegung getroffen:
(2) Für die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 oder Wintersemester 2021/2022 in einem Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende individuelle Regelstudienzeit. Die individuelle Regelstudienzeit entspricht der Regelstudienzeit verlängert um ein Semester für jedes Semester, in dem die Voraussetzungen nach Satz 1 erfüllt sind. Soweit Abs. 1 die Verlängerung von Fristen vorgibt, sind die dort getroffenen Regelungen abschließend.
Dies bedeutet eine individuelle Regelstudienzeit für die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und/oder Wintersemester 2021/2022 immatrikulierten Studierenden. Die Regelstudienzeit verlängert sich um jedes Semester, in dem man in diesen Semestern immatrikuliert und nicht gleichzeitig beurlaubt war/ist.
Beispiel:
- Regelstudienzeit: 7 Semester
- Sie befinden sich im SoSe 2021 im 7. Fachsemester
- Sie waren im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021 und im Sommersemester 2021 immatrikuliert--> individuelle Regelstudienzeit beträgt 10 Semester (also 7 reguläre Semester +3 "Corona Semester")
- Sie können sich für den nächsten Förderzeitraum für ein Deutschlandstipendium bewerben, da Ihre Regelstudienzeit individuell verlängert ist.
-
Nein, es gibt keine Altersgrenze.
-
Ja. Das Stipendium ist mit der Förderung aus dem BAföG kombinierbar.
-
Das Stipendium wird bei Auslandsstudien und Praktika, die mit dem Studium in Zusammenhang stehen, fortgezahlt.
-
Förderungsfähig sind neben einem Erststudium auch ein Zweit- und Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge.
Duale Studiengänge und berufsbegleitende Studiengänge sind ebenfalls förderfähig.
-
Ja. Die Mindestförderungszeit beträgt zwei Semester Regelstudienzeit. Wenn Sie Ihr Bachelorstudium im Wintersemester des Förderzeitraumes innerhalb der Regelstudienzeit abschließen und im darauffolgenden Sommersemester unmittelbar ein Masterstudium an der OTH Regensburg aufnehmen, ist eine Bewerbung möglich. Erläutern Sie Ihre Pläne in der Online-Bewerbung entsprechend (Anmerkungsfeld ganz am Ende der Bewerbung).
Eine Weiterförderung im Sommersemester setzt voraus, dass Sie Ihr Bachelorstudium tatsächlich innerhalb der Regelstudienzeit abschließen und unmittelbar im Anschluss in einem Masterstudium an der OTH Regensburg immatrikuliert werden. Zum Beginn des Sommersemesters erfolgt daher eine entsprechende Überprüfung.
-
Als Stipendiatin oder Stipendiat verpflichten Sie sich zur Teilnahme an der Evaluation der Studienleistungen und des Stipendienprogramms.
Veränderungen, die für die Bewilligung des Stipendiums erheblich sind, müssen unverzüglich mitgeteilt werden.
Als Stipendiatin oder Stipendiat sind Sie darüber hinaus Botschafterin und Botschafter des Stipendienprogramms. Das Deutschlandstipendium lebt vom Austausch zwischen Stiftenden und Studierenden. Sie sollten daher an Veranstaltungen im Rahmen des Programms teilnehmen und dem ideellen Förderangebot der Stiftenden offen gegenüberstehen. Sehen Sie dieses als Chance, Ihr persönliches Netzwerk auszubauen.
Finanzierung
-
Die eine Hälfte des Stipendiums übernehmen private Förderer und die andere Hälfte der Bund. Ausgezahlt wird das Stipendium durch die jeweilige Hochschule.
-
Ja. Das Stipendium fördert ausschließlich Studierende, die bereits an der OTH Regensburg immatrikuliert sind oder Bewerberinnen und Bewerber, die die für das Studium an der OTH Regensburg erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und direkt vor der Aufnahme des Studiums an der OTH Regensburg stehen.
-
Die Stipendienhöhe beträgt 300 € pro Monat im Förderjahr (1. Oktober bis 30. September des Folgejahres). Die Höhe des Stipendiums ist vom eigenen und dem Einkommen der Eltern unabhängig.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!