Zertifikat

Sicherheitsingenier/in - Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

Das Zusatzstudium qualifiziert zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und vermittelt die gesetzlich erforderliche Fachkunde. Durch das Zusatzstudium wird fundiertes Fachwissen erworben sowie methodische und persönliche Kompetenzen, um Unternehmen kompetent im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu beraten und zu unterstützen. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt du Unternehmen dabei, Arbeitsplätze sicher und gesund zu gestalten. Du übernimmst eine wichtige Beratungs- und Unterstützungsfunktion und trägst dazu bei, Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.

Du bist nach Abschluss in der Lage:

  • Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz systematisch zu erkennen und zu bewerten
  • geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsrisiken zu entwickeln und umzusetzen
  • sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen aktiv mitzugestalten
  • die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften sicherzustellen

 


(bis Sommersemester 2026)

  • Das Zusatzstudium besteht aus drei aufeinander aufbauenden Stufen. Das abgeschlossenes Zusatzstudium berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung Sicherheitsingenieur*in sowie zur selbstständigen Ausübung dieses Berufs.

    Ausbildungsstufe I

    Für Stufe I sind drei Semester erforderlich. Die Kurse sind in folgender Reihenfolge zu absolvieren:

    Präsenzphase I (P I): Vorlesung mit Selbstlernphase I (CBT, computer based training) im WiSe mit Abschluss als AW-Modul. 2 SWS

    Präsenzphase II (P II): Blockseminar mit Selbstlernphase II (CBT) im SoSe mit Abschluss als AW-Modul. 3 SWS

    Präsenzphase III (P III): Blockseminar mit Selbstlernphase III (CBT) im WiSe mit Abschluss als AW-Modul. 5 SWS

    Mit erfolgreich bestandener P III ist die Ausbildungsstufe I zur/zum Sicherheitsingenieur*in erreicht.

    Ausbildungsstufe II

    Ausbildungsstufe II wird während des Praxissemesters sowie im anschließenden Sommersemester absolviert.

    1. Während des Praxissemesters ist ein ca. 40-stündiges Praktikum zum Thema Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik zu absolvieren und ein Praktikumsbericht zu erstellen. Das Vorbereitungsgespräch dazu findet am Ende von P III statt.
    2. Präsenzphase IV (P IV): Blockseminar im SoSe mit einer Präsentation und Diskussion der Praktikumsarbeiten. 2 bis 3 SWS

    Mit dem erfolgreichen Abschluss von P IV ist die Ausbildungsstufe II zur/zum Sicherheitsingenieur*in erreicht.

    Ausbildungsstufe III

    Präsenzphase V (P V): Fachspezifische Vertiefung der bisherigen Ausbildungsinhalte. Für die Fakultäten Maschinenbau und Elektrotechnik wird P V als Blockseminar (3 SWS) im WiSe angeboten. Für die Fakultäten Bau und Architektur findet P V als Blockseminar im 5. oder 6. Fachsemester statt.

    Mit dem erfolgreichen Abschluss von P V ist die Ausbildung zur/zum Sicherheitsingenieur*in abgeschlossen.


ab Sommersemester 2026

Aufbau des Zusatzstudiums

Das Zusatzstudium ist in der vorgegebenen Reihenfolge zu absolvieren, was bedeutet, dass Modul 1 - 5 nacheinander absolviert werden müssen.

Modul I: Aufgaben der SiFa – Grundlagen

Das Modul vermittelt grundlegende Kenntnisse des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Betrieben. Die Teilnehmenden lernen die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des Arbeitsschutzes sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der beteiligten Akteurinnen und Akteure kennen. Darüber hinaus werden Grundlagen der Beratung und Kommunikation, arbeitsmedizinische Aspekte sowie der Umgang mit Gefährdungen, Gefahrstoffen und Explosionsrisiken behandelt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Gefährdungsbeurteilung als zentralem Instrument zur Erkennung, Bewertung und Prävention von gesundheitlichen und sicherheitsrelevanten Risiken am Arbeitsplatz. Dabei werden verschiedene physische, psychische, biologische und technische Gefährdungsfaktoren betrachtet und Maßnahmen zu deren Vermeidung aufgezeigt.

Modul II: Aufgaben der SiFa – Vertiefung 1

Das Modul vertieft die Kenntnisse in den Bereichen Arbeitsmedizin, sozialer Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung. Die Teilnehmenden befassen sich mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), dem Arbeitsschutzausschuss (ASA) sowie vertiefenden Aspekten arbeitsmedizinischer Eignungsbeurteilungen. Darüber hinaus werden die rechtlichen Grundlagen des sozialen Arbeitsschutzes behandelt, insbesondere der Schutz besonderer Personengruppen durch das Mutterschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gefährdungsbeurteilung und deren praktischer Anwendung. Neben der Bewertung von Gefährdungen und Risiken werden verschiedene Methoden der Gefährdungsbeurteilung anhand praxisnaher Beispiele vorgestellt. Ergänzend erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die Anforderungen an Arbeitsmittel und Arbeitsstätten, einschließlich der rechtlichen Rahmenbedingungen, der CE-Kennzeichnung sowie von Prüf- und Dokumentationspflichten.

Darüber hinaus werden Grundlagen des Gefahrstoffrechts, des Brand- und Explosionsschutzes sowie Maßnahmen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen vermittelt. Abschließend behandelt das Modul psychische Belastungen am Arbeitsplatz, geeignete Erhebungsmethoden sowie deren Berücksichtigung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.

Modul III: Aufgaben der SiFa – Vertiefung 2

Das Modul vertieft zentrale Fachkenntnisse des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und bereitet die Teilnehmenden auf die praktische Umsetzung im betrieblichen Umfeld vor. Behandelt werden weiterführende arbeitsmedizinische Themen wie Arbeitshygiene, Hautschutz, persönliche Schutzausrüstung (PSA) sowie ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen. Darüber hinaus erwerben die Teilnehmenden grundlegende Kenntnisse im Brandschutz sowie im sicheren Umgang mit Gefährdungen durch elektrischen Strom, Vibrationen und Strahlung.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung und Umsetzung geeigneter Arbeitsschutzmaßnahmen. Hierzu werden Beratungs- und Kommunikationstechniken, Konfliktmanagement, Projektmanagement sowie die Planung und Organisation der Arbeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit vermittelt. Ergänzend erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über Aufbau, Elemente und Steuerungsinstrumente von Arbeitsschutzmanagementsystemen.

Anhand eines praxisnahen Beispiels zur Gestaltung sicherer Schweißarbeitsplätze werden rechtliche, technische und organisatorische Anforderungen im Arbeitsschutz angewendet. Zudem behandelt das Modul die Themen Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz sowie die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung für die rechtssichere Organisation betrieblicher Prozesse. Abschließend erfolgt die Vorbereitung auf das Praktikumssemester und die Vermittlung grundlegender Präsentationstechniken.

Modul IV: Praktikumssemester

Das Modul 4 besteht aus einem betrieblichen Praktikum mit der Aufgabenstellung der Bearbeitung eines sicherheitstechnischen Themas wie z.B. Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung oder eines Explosionsschutzdokuments. Das Praktikum muss mindestens eine Woche dauern. Vor dem Praktikum ist eine Projektskizze nach einer vorgegebenen Gliederung zu erstellen. Über die Arbeit ist ein mindestens 10-seitiger Bericht zu erstellen und das Ergebnis ist im Rahmen einer ca. 15-minütigen Präsentation vor dem Seminar darzustellen. Hier soll dann unter Beachtung der Feedbackregeln vom Plenum Feedback gegeben werden.

Modul V: Branchenspezifischer Teil

Branche Verarbeitungsgewerbe

Das Modul vermittelt vertiefte Kenntnisse zu den rechtlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Teilnehmenden befassen sich mit dem Inverkehrbringen und dem sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln, einschließlich der europäischen Rechtsgrundlagen, der CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertungsverfahren sowie den Grundlagen der funktionalen Sicherheit und Cybersicherheit. Darüber hinaus werden Anforderungen an Prüfungen, Dokumentation und die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln behandelt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, Biostoffen und Gefahrgütern. Hierzu werden rechtliche Grundlagen, Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen, Unterweisungen sowie Aspekte des Brand- und Explosionsschutzes vermittelt. Ergänzend lernen die Teilnehmenden die Organisation von Instandhaltungs- und Störungsbeseitigungsprozessen kennen und setzen sich mit der Festlegung von Verantwortlichkeiten sowie Methoden zur Risikobewertung auseinander.

Darüber hinaus behandelt das Modul Schutzmaßnahmen gegen Absturz bei Arbeiten in der Höhe und Tiefe, einschließlich technischer Schutzeinrichtungen, persönlicher Schutzausrüstung und der Anforderungen der Baustellenverordnung. Die Teilnehmenden erwerben dabei die Fähigkeit, sichere Arbeitsbedingungen auf Baustellen zu planen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten umzusetzen.

Branche Bau

Für Studierende des Bachelors Bauingenierwesen kann das Modul „Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“ aus dem Wahlpflichtmodulkatalog als „AW_SIFA_M5 - Branchenspezifischer Teil“ angerechnet werden.

Anmeldung + Zugangsvoraussetzung

Das Zusatzstudium "Sicherheitsingenier/in - Fachkraft für Arbeitssicherheit" wird nur für Studierende technischer Studiengänge (inklusive Architektur) angeboten.

Die Anmeldung erfolgt über WebUntis zu den jeweiligen Modulen.


Weitere Infos

Das Zusatzstudium wird in Zusammenarbeit mit der Regierung Oberpfalz angeboten.