Informationen zur Bewerbung für den Masterstudiengang Mathematik (MMA)

Voraussetzung für das Studienangebot ist eine ausreichende Zahl an qualifizierten Studienbewerbungen.  Die Regelstudienzeit beträgt bei Vollzeitstudium 3, bei Teilzeitstudium 6 Semester.

1. Qualifikationsvoraussetzungen

a) ein mit der Gesamtprüfungsleistung „gut“ bzw. B nach ECTS-Notenskala oder besser abgeschlossenes Hochschulstudium in einem einschlägigen Studiengang oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss, dessen Umfang in der Regel 210 Credits, mindestens jedoch 180 Credits umfasst. Über die Einschlägigkeit oder Gleichwertigkeit des Abschlusses sowie die Gleichwertigkeit der an ausländischen Hochschulen erworbenen Abschlüsse entscheidet die Prüfungskommissionunter Beachtung des Art. 63 BayHSchG oder

b) Nachweis der Eignung durch eine mündliche Eignungsprüfung

c) Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (DSH 1 oder Vergleichbare), siehe Info zur Bewerbung --> International.

Bitte beachten Sie außerdem die Studien- und Prüfungsordnung (SPO).

2. Aufnahmeverfahren

2.1. Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt rein in elektronischer Form. Die Unterlagen müssen frist- und formgerecht im Bewerbungsportal der OTH Regensburg hochgeladen werden.

Bewerbungsfristen:
Für ein Wintersemester          01.05.-29.08.
Für ein Sommersemester       15.11.-15.02.

Dies sind Ausschlussfristen. Verspätete Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

2.2. Eignungsprüfung

Zur Eignungsfeststellung wird eine mündliche Prüfung durchgeführt, deren Termin, Dauer und Gegenstand die Prüfungskommission festlegt. Die Nicht-Teilnahme hat den Ausschluss vom Zulassungsverfahren zur Folge.

Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn Sie
• die Motivation für die Aufnahme des Masterstudiums überzeugend dargelegt haben,
• gute fachliche Kenntnisse in wesentlichen mathematischen Gebieten belegt haben,
• die Fähigkeiten nachweisen können, grundlegende mathematisch relevante Problemstellungen logisch-analytisch zu strukturieren und systematische Lösungsansätze mit mathematischen Methoden zu erarbeiten, wissenschaftlich zu diskutieren und darzustellen.

3. Folgende Unterlagen müssen hochgeladen werden:

- Leistungsnachweise, falls das Abschlusszeugnis noch nicht vorhanden ist, die auch die aktuelle Durchschnittsnote ausweisen
- Abschlusszeugnis *
- Hochschulzugangsberechtigung (Im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigungen z. B. Schulabschlusszeugnisse müssen in Kopie und mindestens in Englisch übersetzt werden)
- Exmatrikulationsbescheinigung *
- Lebenslauf
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (DSH 1 oder Vergleichbare)**, siehe Info zur Bewerbung --> International.

* Wenn diese Unterlagen bei der Bewerbung noch nicht vorhanden sind, können sie bei der Immatrikulation bzw. bei späterem Erhalt bis zum Ende des ersten Semesters eingereicht werden.

** Erforderlich bis Studienbeginn.

Wichtig:
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Immatrikulation kein Abschlusszeugnis vorweisen können, müssen Sie zur Immatrikulation erneut eine aktuelle Notenbescheinigung mit ausgewiesener, vorläufiger Durchschnittsnote online einreichen. In dieser muss hervorgehen, dass Sie höchstens 15 ECTS Punkte offen haben. Die vorläufige Durchschnittsnote muss bereits der geforderten Gesamtabschlussnote entsprechen.