Achtung: zum Wintersemester 2024/25 ist keine Bewerbung für das erste Semester möglich!

Informationen zur Bewerbung für den Masterstudiengang Electrical and Microsystems Engineering (MEM)

Voraussetzung für das Studienangebot ist eine ausreichende Zahl an qualifizierten Studienbewerbungen. Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von drei Semestern und wird als Vollzeitstudium durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass im Wintersemester 2024 keine Bewerbungen für das erste Semester angenommen werden. Der Studiengang wird voraussichtlich ab dem Sommersemester 2025 wieder angeboten.

Lesen Sie bitte auch die detaillierten Festlegungen in der Studien- und Prüfungsordnung (SPO).

1. Qualifikationsvoraussetzungen

  1. der erfolgreiche Abschluss (2,7 oder besser) eines einschlägigen technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums (z.B. Elektro- und Informationstechnik, Mechatronik oder Mikrosystemtechnik, physikalische Technik) an einer deutschen oder ausländischen Hochschule. Alternativ ist diese Anforderung auch durch den Nachweis darüber erfüllt, dass die vorgelegte Abschlussnote im Studiengang im Prozentrang der Abschlüsse des Studiengangs an der jeweiligen Hochschule in die Gruppe der 51% Besten fällt.
  2. Ausreichende Deutschkenntnisse (DSH 1 oder Vergleichbare) für nicht muttersprachlich deutsche Bewerberinnen und Bewerber, siehe Info zur Bewerbung --> International.

2. Aufnahmeverfahren

2.1 Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt rein in elektronischer Form. Die Unterlagen müssen frist- und formgerecht im Bewerbungsportal der OTH Regensburg hochgeladen werden.

Bewerbungsfristen:
Für ein Wintersemester 01.05.-15.06.
Für ein Sommersemester 15.11.-15.01.

Dies sind Ausschlussfristen. Verspätete Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Achtung: zum Wintersemester 2024/25 ist keine Bewerbung möglich! Der nächste Bewerbungszeitraum startet am 15. November 2024. 

2.2 Eignungsprüfung

Eine Eignungsprüfung findet nicht statt.

3. Folgende Unterlagen müssen hochgeladen werden

3.1 Sprachzertifikate

Wenn Ihre Muttersprache weder Deutsch noch Englisch ist, müssen Sie einen Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch hochladen.

Der Nachweis der Englischkenntnisse erfolgt durch Vorlage der folgenden Zertifikate:

• IELTS Academic Test mit einer Gesamtnote von insgesamt 6,0 oder
• TOEFL iBT mit mindestens 85 Punkten
• Cambridge English Qualification 170 Punkte
• TELC, Niveau B2

Der Nachweis der Deutschkenntnisse erfolgt durch Vorlage der folgenden Zertifikate:

• DSH 1 oder TestDaF (mit mind. TND 3 in allen Prüfungsteilen)
• Goethe Zertifikat, telc Zertifikat (mindestens C 1)
• DSD Zeugnis (Stufe II mit Niveau B2 in allen Prüfungsteilen)
• DSP II-Zeugnis (Stufe II mit Niveau C1)

Siehe auch Info zur Bewerbung --> International.

3.2 Folgende Unterlagen sind im Bewerbungsportal hochzuladen

• Abschlusszeugnis*
• Exmatrikulationsbescheinigung*
• Leistungsnachweise, falls das Abschlusszeugnis noch nicht vorhanden ist
• Falls das Vorstudium im Ausland stattfand: Uni-Assist Vorprüfungsdokument (VPD) mit Logo + APS Zertifikat (falls das Vorstudium in Indien stattfand)
• Falls die geforderte Abschlussnote von 2,7 nicht erreicht wurde: Nachweis, dass die Abschlussnote im Prozentrang der Abschlüsse des jeweiligen Studiengangs nachweislich zu den 51% Besten gehört
• Hochschulzugangsberechtigung (Im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigungen z. B. Schulabschlusszeugnisse müssen mindestens in Englisch übersetzt werden.)
• Nachweis 6-monatiges Praktikum** (>= 20 Wochen Vollzeit)
• Nachweis über berufliche Erfahrungen nach Abschluss des Studiums
• Sprachzertifikat (siehe oben)
• Lebenslauf

*Wenn diese Unterlagen bei der Bewerbung noch nicht vorhanden sind, können sie bei der Immatrikulation bzw. bei späterem Erhalt bis zum Ende des ersten Semesters eingereicht werden.
**Kann bis zum Ende des zweiten Studiensemesters nachgereicht werden.

Ausländische Zeugnisse müssen in Kopie und zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung eingereicht werden.

Wichtig:
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Immatrikulation kein Abschlusszeugnis vorweisen können, müssen Sie zur Immatrikulation erneut eine aktuelle Notenbescheinigung mit ausgewiesener, vorläufiger Durchschnittsnote online einreichen. In dieser muss hervorgehen, dass Sie höchstens 15 ECTS Punkte offen haben. Die vorläufige Durchschnittsnote muss bereits der geforderten Gesamtabschlussnote entsprechen.

4. Weitere Informationen

Weitere Informationen sind auf der Studiengangsseite zu finden. Mit offenen Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail Adresse: mastermem(at)oth-regensburg.de