Elektronischer Rechtsbehelf

Einlegung eines Widerspruchs

Einen Widerspruch können Sie bei der OTH Regensburg schriftlich (per Brief oder Fax), zur Niederschrift oder in elektronischer Form einlegen.

 

Anforderungen bei Nutzung der elektronischen Form

Der Widerspruch kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von der OTH Regensburg eröffneten Zugang für elektronische Dokumente eingelegt werden. Die Adresse hierfür lautet rechtsbehelf@oth-regensburg.de.

Hinweis: Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.

 

Qualifizierte elektronische Signatur

Die elektronisch übermittelten Dokumente müssen, um dieselbe rechtliche Verbindlichkeit wie ein unterschriebenes Papierdokument zu erlangen, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinn des Signaturgesetzes versehen sein. Dafür muss eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwendet werden. Informationen zur elektronischen Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

 

Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner oder die Ansprechpartnerin im Bescheid, gegen den Sie vorgehen möchten.