Arbeitssicherheit

Ziel der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation ist die Gewährleistung von Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Einrichtung und Erhalt menschengerechter Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen durch Planung und Zusammenwirken der Hochschulleitung mit den Beschäftigten.

Als Beauftragte der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg ist Frau Petra Faldum Ansprechpartnerin für Belange des Arbeitsschutzes.

Zu ihren Aufgaben gehören u.a.:

  • die Organisation von Planung, Beschaffung und Instandhaltung von Betriebsstätten und Arbeitsmitteln unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes
  • die Gewährleistung einer wirksamen Ersten Hilfe durch ausgebildete Ersthelfer und technische/räumliche Einrichtungen
  • die Beratung bei der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen wie Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Ergonomie am Arbeitsplatz und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Umgang mit Gefahr-/Biostoffen, Lärm- und Vibrationsschutz, der Schutz vor Strahlung, etc.

Ansprechpartnerin

Petra Faldum
Gesunde Hochschule und Arbeitssicherheit

OTH Regensburg
Galgenbergstraße 30
93053 Regensburg

Tel.: +49 941 943-8050
Fax: +49 941 1027
petra.faldum(at)oth-regensburg.de

  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe die Hochschulleitung sowie alle Vorgesetzten und Fachverantwortlichen beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in sämtlichen Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen.

    Sabrina Geijer - Fachkraft für Arbeitssicherheit
    B.A.D. Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
    Im Gewerbepark A35
    93059 Regensburg


    Tel +49 941 29752-0
    Fax +49 941 29752-150
    Mobil +49 151176 48702
    Sabrina.geijer(at)bad-gmbh.de


  • Ein Betriebsarzt hat die zentrale Aufgabe, den Arbeitgeber und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesem Gebiet zu unterstützen.

    Betriebsärztin der OTH Regensburg:


    Dr. med. Bettina Ritz

    Gesundheitszentrum Regensburg - Sparte Medizin - Team Medizin

    B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH

    Im Gewerbepark A 35, 93059 Regensburg

    Tel. 0941 297520

    Fax 0941 29752150

    Mobil 0179 9191923

    regensburg(at)bad-gmbh.de

    ww.bad-gmbh.de


  • Ziel der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation ist die Gewährleistung von Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Einrichtung und Erhalt menschengerechter Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen durch Planung und Zusammenwirken der Hochschulleitung mit den Beschäftigten.

    Als Beauftragte der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg ist Frau Petra Faldum Ansprechpartnerin für Belange des Arbeitsschutzes.

    Zu ihren Aufgaben gehören u.a. die Organisation von Planung, Beschaffung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln und Betriebsstätten unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes, die Gewährleistung einer wirksamen Ersten Hilfe durch ausgebildete Ersthelfer und räumliche Einrichtungen sowie die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen wie zum Beispiel Beurteilung der Arbeitsbedingungen bzw. die Durchführung erforderlicher Unterweisungen.

     

    Petra Faldum
    Gesunde Hochschule und Arbeitssicherheit

    OTH Regensburg
    Galgenbergstraße 30
    93053 Regensburg

    Tel.: +49 941 943-8050
    Fax: +49 941 1027
    petra.faldum(at)oth-regensburg.de


      • Bereich

        Angewandte Natur- und Kulturwissenschaften

      • Name

        Thomas Zimmerer

      • Telefon

        9375

      • Bereich

        Angewandte Natur- und Kulturwissenschaften

      • Name

        Tobias Wolf

      • Telefon

        8047

      • Bereich

        Angewandte Natur- und Kulturwissenschaften

      • Name

        Dagmar Hornik

      • Telefon

        9732

      • Bereich

        Architektur

      • Name

        Alois Bräu

      • Telefon

        1190

      • Bereich

        Architektur

      • Name

        Michael Salberg

      • Telefon

        1188

      • Bereich

        Bauingenieurwesen

      • Name

        Stefanie Hofmann

      • Telefon

        9368

      • Bereich

        Betriebswirtschaft und Sozialwissenschaften

      • Name

        Jürgen Heubach

      • Telefon

        1090

      • Bereich

        Bibliothek

      • Name

        Stephan Ligl

      • Telefon

        1042

      • Bereich

        Bibliothek

      • Name

        Marleen Nebe

      • Telefon

        5143

      • Bereich

        Elektro- und Informationstechnik

      • Name

        Jürgen Bachl

      • Telefon

        9877

      • Bereich

        Elektro- und Informationstechnik

      • Name

        Florian Moosbauer

      • Telefon

        1052

      • Bereich

        Elektro- und Informationstechnik

      • Name

        Monika Portner

      • Telefon

        9820

      • Bereich

        Informatik und Mathematik

      • Name

        Ralph Buchfelder

      • Telefon

        1336

      • Bereich

        Informatik und Mathematik

      • Name

        Eva Gschrey

      • Telefon

        9868

      • Bereich

        Maschinenbau

      • Name

        Josef Mayer

      • Telefon

        5213

      • Bereich

        Technische Bereiche und Anlagen (GuT)

      • Name

        Wilhelm Melchior

      • Telefon

        9312

      • Bereich

        Veranstaltungsmanagement

      • Name

        Klaus Martin

      • Telefon

        9274

      • Bereich

        Verwaltungsgebäude

      • Name

        Dominik Dechant

      • Telefon

        1206

      • Bereich

        Beauftragter für Gefahrstoffe, Umweltschutz, Explosions- und Brandschutz

      • Name

        Frank Steckler

      • Telefon

        1289

      • Bereich

        Beauftragter für Laserschutz

      • Name

        Prof. Dr. Peter Bickel

      • Telefon

        9762

      • Bereich

        Beauftragter für Laserschatz (Stellvertretung)

      • Name

        Prof. Dr. Heiko Unold

      • Telefon

        1121

      • Bereich

        Beauftragter für Strahlenschutz

      • Name

        Prof. Dr. Martin Kammler

      • Telefon

        1271

    Bereich

    Name

    Telefon

    Angewandte Natur- und Kulturwissenschaften

    Thomas Zimmerer

    9375

    Angewandte Natur- und Kulturwissenschaften

    Tobias Wolf

    8047

    Angewandte Natur- und Kulturwissenschaften

    Dagmar Hornik

    9732

    Architektur

    Alois Bräu

    1190

    Architektur

    Michael Salberg

    1188

    Bauingenieurwesen

    Stefanie Hofmann

    9368

    Betriebswirtschaft und Sozialwissenschaften

    Jürgen Heubach

    1090

    Bibliothek

    Stephan Ligl

    1042

    Bibliothek

    Marleen Nebe

    5143

    Elektro- und Informationstechnik

    Jürgen Bachl

    9877

    Elektro- und Informationstechnik

    Florian Moosbauer

    1052

    Elektro- und Informationstechnik

    Monika Portner

    9820

    Informatik und Mathematik

    Ralph Buchfelder

    1336

    Informatik und Mathematik

    Eva Gschrey

    9868

    Maschinenbau

    Josef Mayer

    5213

    Technische Bereiche und Anlagen (GuT)

    Wilhelm Melchior

    9312

    Veranstaltungsmanagement

    Klaus Martin

    9274

    Verwaltungsgebäude

    Dominik Dechant

    1206

    Beauftragter für Gefahrstoffe, Umweltschutz, Explosions- und Brandschutz

    Frank Steckler

    1289

    Beauftragter für Laserschutz

    Prof. Dr. Peter Bickel

    9762

    Beauftragter für Laserschatz (Stellvertretung)

    Prof. Dr. Heiko Unold

    1121

    Beauftragter für Strahlenschutz

    Prof. Dr. Martin Kammler

    1271


  • Rettungstreffpunkte

    Um wertvolle Zeit bei Unfällen oder Bränden zu gewinnen, wurden für externe Rettungskräfte Treffpunkte definiert. Bei einer Unfallmeldung sollte der Einsatzzentrale (Integrierte Leitstelle) ganz konkret mitgeteilt werden, welchen Rettungstreffpunkt die Fahrzeuge ansteuern müssen. Am Rettungstreffpunkt wird das ankommende Rettungsfahrzeug von Ersthelfern bzw. Helfenden erwartet und die Sanitäter von dort bis zum Unfallort begleitet. Dies kann z.B. durch eine winkende Person in der Zufahrtsstraße und am Rettungstreffpunkt erfolgen. Die Orientierung der mit Blaulicht anfahrenden Einsatzfahrzeuge wird erheblich erleichtert, wertvolle Zeit wird gespart.

    Ist dies nicht bekannt oder können verletzte Personen diesen Rettungstreffpunkt nicht erreichen ist es unbedingt notwendig, eine Rettungskette zu bilden um die Einsatzkräfte einzuweisen. Dies kann z.B. durch eine winkende Person in der Zufahrtsstraße und am Rettungstreffpunkt erfolgen. Die Orientierung der mit Blaulicht anfahrenden Einsatzfahrzeuge wird erheblich erleichtert. 


      • Name Rettungstreffpunkt

        Agentur für Arbeit

      • Standort

        Galgenbergstraße 24

      • Name Rettungstreffpunkt

        Biopark III

      • Standort

        Am Biopark 9

      • Name Rettungstreffpunkt

        Galgenbergstraße

      • Standort

        Galgenbergstraße 30

      • Name Rettungstreffpunkt

        Parkplatz Universitätsstraße

      • Standort

        Seybothstraße 2, Parkplatz Universitätsstraße

      • Name Rettungstreffpunkt

        Prüfeninger Straße

      • Standort

        Prüfeninger Str. 58

      • Name Rettungstreffpunkt

        Sammelgebäude (Universität)

      • Standort

        Albertus-Magnus-Straße

      • Name Rettungstreffpunkt

        Seybothstr.

      • Standort

        Seybothstraße 2, Haupteingang

      • Name Rettungstreffpunkt

        TechBase

      • Standort

        Franz-Meyer-Str. 1

    Name Rettungstreffpunkt

    Standort

    Agentur für Arbeit

    Galgenbergstraße 24

    Biopark III

    Am Biopark 9

    Galgenbergstraße

    Galgenbergstraße 30

    Parkplatz Universitätsstraße

    Seybothstraße 2, Parkplatz Universitätsstraße

    Prüfeninger Straße

    Prüfeninger Str. 58

    Sammelgebäude (Universität)

    Albertus-Magnus-Straße

    Seybothstr.

    Seybothstraße 2, Haupteingang

    TechBase

    Franz-Meyer-Str. 1


    Sammelstellen

    Eine Sammelstelle ist ein Punkt, an dem sich im Brand- oder Schadensfall, also in der Regel bei einer Gebäudeevakuierung, alle Personen aus einem Gebäude sammeln sollen. Sammelstellen bieten die Möglichkeit, die Räumung eines Gefahrenbereichs zu überprüfen. Außerdem besteht durch die Befragung der an der Sammelstelle eingetroffener Personen die Möglichkeit, sich einen weiteren Überblick über die aktuelle Lage in einzelnen Bereichen zu verschaffen. Zusätzlich können Personen, die aus Gefahrenbereichen unmittelbar eingetroffen sind, gezielt betreut werden. 

    Die Lage der Sammelstellen an der OTH finden Sie unter: Dokumentenportal/Sicherheit/Sammelstellen Campus bzw. Sammelstellen Prüfening

     


  • Diese Geräte unterstützen Ersthelfer durch gesprochene Anweisungen und können auch von medizinischen Laien bedient werden.

    Lassen Sie sich bei einer Verwendung im Notfall nicht durch den Entnahme-Alarm abschrecken. Dadurch werden weitere Helfer aufmerksam. Der Alarm endet sobald Sie die Aufbewahrungsbox wieder schließen.

    Notfallgeräte für Herzversagen (Defibrillator) finden Sie an folgenden Standorten:

    • Seybothstraße 2, Altbaufoyer (Übergang Cafeteria)
    • Seybothstraße 2, Mensa (Nähe Geschirr-Rückgabe)
    • Seybothstraße 2, Nähe Ausgang Mikrosystemtechnik
    • Prüfeninger Str 58, Foyer Haupteingang
    • Galgenbergstr. 30, Foyer Haupteingang Gebäudeteil A
    • Haus der Technik, Trakt I, Flur Erdgeschoss
    • Biopark 1, Eingang RCBE
    • Agentur für Arbeit, Foyer Erdgeschoss
    • TechBase, Foyer Erdgeschoss
    • Gebäude IM, Nähe Ersthelferraum K063

    Schulung "Richtiger Umgang mit dem Defibrillator" am Montag, 06.11.23, 08:30-11:00 Uhr in Raum S113. Anmeldung bei Herr Kara

     


  • Ist Ihnen ein Unfall auf dem Campus oder auf dem Weg zur Hochschule passiert?

     

    Beschäftigte

    1. Bitte füllen Sie einen Unfallmeldebogen aus.

    a)  Unfallanzeige für tariflich Angestellte:
    Die Anzeige ist zu erstatten, wenn ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall (z.B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen oder den Tod eines Versicherten zur Folge hat. Zuständig ist die Bayerische Landesunfallkasse.

    b) Unfallmeldung für Beamte:
    Der Antrag auf Anerkennung eines Dienstunfalles ist in jedem Fall auszufüllen, unabhängig von einer Arbeitsunfähigkeit, da die anfallenden Arztkosten von der Beihilfestelle nicht übernommen werden. Zuständig ist die Unfallstelle am Landesamt für Finanzen.

    Hinweis: In beiden Fällen sind die Formulare vom Kanzler bzw. Präsidenten zu unterzeichnen, bevor diese weitergeleitet werden. 

    2. Bitte informieren Sie Frau Nicole Misirli, Abteilung Personal

     

    Studierende

    Ein Unfall ist unverzüglich dem Referat Zulassung und Organisation durch eine Unfallanzeige, bzw. zusätzlich durch einen Wegeunfallfragebogen per E-Mail zu melden.


    Wann sollten Sie sich an einen Durchgangsarzt wenden?

    Unfallverletzte sind nach Arbeitsunfällen/Wegeunfällen einem Durchgangsarzt vorzustellen, wenn
    • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt, oder
    • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert, oder
    • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind, oder
    • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

    Der Durchgangsarzt entscheidet, ob allgemeine Heilbehandlung beim Hausarzt durchgeführt wird oder wegen Art oder Schwere der Verletzung besondere Heilbehandlung erforderlich ist, die er dann regelmäßig selbst durchführt. In Fällen der allgemeinen (hausärztlichen) Behandlung überwacht er den Heilverlauf.
    Die Landesverbände beteiligen ausschließlich fachlich geeignete Ärzte mit entsprechender Ausstattung der Praxis/Klinik am Durchgangsarztverfahren.
    Nächstgelegene Durchgangsärzte finden Sie unter Landesverbände  der gesetzlichen Unfallversicherungen. Hinweis: Unter Suchkriterien bei Ort nur REGENSBURG eingeben, andere Felder leer lassen.

     
    Aufzeichnung der Erste-Hilfe-Leistung

    Auch wenn ein Arztbesuch nicht erforderlich, der Unfall nicht meldepflichtig war, und die Verletzungen durch einen Ersthelfer versorgt werden konnten, ist ein Eintrag im Verbandbuch/-block vorzunehmen. Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln. Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn Spätfolgen (z.B. Infektion nach einer Schnittverletzung) eintreten sollten.


  • Erste Hilfe-Räume (Verbandszimmer) dienen zur Versorgung von Verletzten. Diese Räume sind mit Liege, Verbandsmaterial, Notruftelefon und mit einer mobilen Krankentrage ausgestattet.


      • Standort

        Agentur für Arbeit

      • Raumnummer

        1.022

      • Ansprechpartner*in

        Mitarbeiter A.f.A.

      • Standort

        Architektur

      • Raumnummer

        L 163

      • Standort

        Galgenbergstraße

      • Raumnummer

        C 095

      • Ansprechpartner*in

        Siegfried Schrammel

      • Standort

        Gebäude IM

      • Raumnummer

        K 063

      • Ansprechpartner*in

        Kurt Fellerer

      • Standort

        Haus der Technik

      • Raumnummer

        J 203

      • Ansprechpartner*in

        Petra Faldum

      • Standort

        Prüfeninger Straße

      • Raumnummer

        P - 167 (UG)

      • Ansprechpartner*in

        Hilde Wagner

      • Standort

        Seybothstraße

      • Raumnummer

        S 038

      • Ansprechpartner*in

        Manfred Röhrl, Dagmar Hornik

      • Standort

        Univeritätsstraße

      • Raumnummer

        Nähe U 616

      • Ansprechpartner*in

        Tobias Probst

      • Standort

        Verwaltungsgebäude

      • Raumnummer

        V 028

      • Ansprechpartner*in

        Ines Beck

    Standort

    Raumnummer

    Ansprechpartner*in

    Agentur für Arbeit

    1.022

    Mitarbeiter A.f.A.

    Architektur

    L 163

    Galgenbergstraße

    C 095

    Siegfried Schrammel

    Gebäude IM

    K 063

    Kurt Fellerer

    Haus der Technik

    J 203

    Petra Faldum

    Prüfeninger Straße

    P - 167 (UG)

    Hilde Wagner

    Seybothstraße

    S 038

    Manfred Röhrl, Dagmar Hornik

    Univeritätsstraße

    Nähe U 616

    Tobias Probst

    Verwaltungsgebäude

    V 028

    Ines Beck


    Weitere Informationen für Beschäftigte der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg im Intranet (Nachrichtenbereich und Dokumentenportal).


  • Zur Wahrnehmung des regelmäßigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeangebots stehen folgende Termine zur Auswahl:

     

    Standort Seybothstraße:

    15.04.2024 08.00-12.00 Untersuchungen

    08.07.2024 08.00-12.00 Untersuchungen

    05.11.2024 08.00-12.00 Untersuchungen

     

    Folgende Vorsorgeuntersuchungen können vor Ort an der OTH durchgeführt werden:

    • Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung, G 42
    • Bildschirmtätigkeit, G37
    • Lärm, G20
    • Feuchtarbeit, G24
    • Atemschutzgeräte inkl. FFP2-Masken, 26.1 und 26.2
    • Belastungen Muskel-, Skelettsystem, inkl. Vibrationen, G46
    • Obstruktive Atemwegserkrankungen durch bestimmte Stäube, G23
    • Hartholzstäube, G44
    • Schweißrauche, G39
    • Gefahrstoffe , zu veranlassen wenn:
      • der Arbeitsplatzgrenzwert für den Gefahrstoff nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird,
      • eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder keimzellmutagener Stoff der Kategorie 1A oder 1B oder ein krebserzeugendes oder keimzellmutagenes Gemisch der Kategorie 1A oder 1B im Sinne der Gefahrstoffverordnung ist oder die Tätigkeiten mit dem Gefahrstoff als krebserzeugende Tätigkeiten oder Verfahren der Kategorie 1A oder 1B im Sinne der Gefahrstoffverordnung bezeichnet werden oder, 
      • der Gefahrstoff hautresorptiv ist und eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann
    • Arbeitsaufenthalt im Ausland mit klimatischen und gesundheitlichen Belastung, G35
    • Natürliche UV-Strahlung
    • Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeit, G25

    Die Durchführung erfolgt durch die Betriebsärztin. Bitte nehmen Sie bei Interesse Ihre verbindliche Anmeldung vor bei Herrn Daniel Listl (Tel-Nr. 1028).
    Desweiteren können Sie auf Anfrage individuelle Termine direkt bei der BAD GmbH wahrnehmen.

     

    Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Bildschirmarbeit, G37

    Gesundheitliche Risiken und Präventionsmaßnahmen
    Durch ungünstige ergonomische Verhältnisse am Arbeitsplatz und ein eingeschränktes Sehvermögen können typische Beschwerden verursacht werden. Hierzu gehören Kopfschmerzen, brennende und tränende Augen, Flimmern vor den Augen oder Beschwerden durch körperliche Fehlhaltungen wie Verspannungen im Nacken- oder Schulterbereich. 
    Zur Prävention dienen diese Maßnahmen:
    • Reduzieren Sie die Belastung soweit wie möglich durch eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, z.B.: Stellen Sie Ihren Bildschirm so auf, dass Sie ihn von oben „wie ein Buch“ an-sehen. Vermeiden Sie Blendungen durch Sonnenlicht oder Beleuchtung. Sorgen Sie für eine optimale Stuhl- und Tischhöhe und nutzen Sie ggf. eine Fußstütze. Bedienen Sie Maus und Telefon mit unterschiedlichen Händen. Verwenden Sie ggf. ein Headset. Sorgen Sie für eine ausreichende Helligkeit.
    • Vermeiden Sie Phasen maximaler Belastung (z.B. durch einen Wechsel der Tätigkeiten). 
    • Sorgen Sie für ein gutes Sehvermögen und nutzen Sie ggf. spezielle Sehhilfen, vor allem ab dem 45igsten Lebensjahr, wenn die Alterssichtigkeit beginnt.
    • Sitzen Sie aufrecht. „Lümmeln“ ist zwar bequem, aber ungesund.
    • Machen Sie regelmäßig Gymnastik, auch im Büro.

    Untersuchungsprogramm
    Die empfohlenen Untersuchungen beinhalten kein Untersuchungsrisiko und bestehen aus:
    • Sehschärfebestimmung im Nah- und Fernbereich sowie der arbeitsplatzrelevanten Sehabstände
    • Prüfung des Farbensehen
    • Prüfung der Stellung der Augen (Phorie und ggf. auch Stereosehen)
    • Prüfung des zentralen Gesichtsfeldes

    Beratungsthemen
    Beratungsthemen können weitere arbeitsplatzspezifische Informationen zu den gesundheitlichen Gefährdungen und zur Prävention beinhalten.
    Bei Beschwerden werden Sie beraten, ob und wie diese minimiert werden können. Falls Sie es wünschen, werden Sie dabei unterstützt, ggf. notwendige Maßnahmen (z.B. Bildschirmbrille) seitens des Arbeitgebers zu veranlassen.


  • Mit zunehmendem Alter, aber nicht nur deswegen, kann sich das Sehvermögen mindern. Die sogenannte Alterssichtigkeit ist eine normale Veränderung der Linse, zumeist ab dem 40. Lebensjahr eintretend, die vor allem die Tätigkeiten die scharfes Sehen im Nahbereich erfordern zu großen Anstrengungen macht. In vielen Fällen ist dieser Symptomatik mit einer normalen Sehhilfe bzw. einer sog. Altersnahbrille beizukommen. Wenn bei stärker eingeschränktem Akkommodationsvermögen die Altersnahbrille für die Bildschirmarbeit nicht mehr ausreicht, oder die normale Sehhilfe zwar für den Alltag ausreicht, aber zu Beschwerden bei der Bildschirmarbeit führt, ist eine Bildschirmbrille notwendig.

    Die Feststellung der Notwendigkeit einer geeigneten Bildschirmbrille bedarf der abgestimmten Zusammenarbeit von der den Sehtest durchführende Person, Augenärztin/Augenarzt und Optikerin/Optiker. Die Kosten für die augenärztliche Untersuchung und für die Beschaffung einer Bildschirmbrille trägt der Arbeitgeber/Dienstherr (dazu beachten Sie bitte die Liste der abrechnungsfähigen Kosten unter 3.). Zur Gewährleistung einer einheitlichen Verfahrensweise ist das beigefügte Antragsformular zu verwenden. 

    Für weitere Informationen steht die Bekanntmachung der bay. Regierung und das Infoblatt der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Verfügung.

    Die Definition und Verordnung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz (Bildschirmarbeitsbrille) führen in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen. Mit dieser Information über Indikation und Verordnungsweg soll eine Hilfestellung für Betriebsärzte, Augenärzte und Betriebe vermittelt werden. 

    Um festzustellen ob eine Bildschirmbrille benötigt wird bzw. um eine Solche anfertigen zu lassen, folgen Sie den folgenden vier Schritten:

     

    1. Untersuchung der Augen durch Betriebsärztin/-arzt oder eine andere fachkundige Person

    Der/dem Beschäftigten ist, unabhängig von der Dauer der Tätigkeit am Bildschirmgerät, eine Untersuchung der Augen vom Arbeitgeber/Dienstherrn anzubieten und zu bezahlen. Werden bei der Sehschärfeprüfung die  Mindestanforderungen nach G 37 erfüllt, jedoch Beschwerden im Zusammenhang mit der Bildschirmarbeit angegeben, ist der Bildschirmarbeitsplatz auf ergonomische Mängel hin zu untersuchen. Hierzu können auch die Termine der Vorsorgengebote der Arbeitssicherheit genutzt werden.

    Kontakt Betriebsärztin

    Dr. med. Bettina Ritz

    Gesundheitszentrum Regensburg - Sparte Medizin - Team Medizin

    B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH

    Im Gewerbepark A 35, 93059 Regensburg

    Tel. 0941 297520

    Fax 0941 29752150

    Mobil 0179 9191923

    regensburg(at)bad-gmbh.de

    ww.bad-gmbh.de

     

    2. Untersuchung durch eine Augenärztin/einen Augenarzt

    Dabei wird auf asthenopische (fehlsichtigkeitsbedingte) Beschwerden hin untersucht, bzw. eine bereits vorhandene Alltagsbrille auf Tauglichkeit überprüft. Bei Korrekturbedarf wird in der Regel eine neue Alltagsbrille verordnet. Dann erfolgt ein Arbeitsversuch mit dieser normalen Sehhilfe. Die Kosten dieser Untersuchung werden teilweise nicht durch die Krankenkasse erstattet; dem Augenarzt/der Augenärztin ist dazu die - durch den Präsidenten oder Kanzler unterzeichnete - Bescheinigung Augenarzt vorzulegen, sodass die Kosten durch den Arbeitgeber getragen werden.

     

    3.    Brillenanfertigung

    Die Brille durch ein Augenoptikfachgeschäft aus beigefügten Listen:  Liste 1  und Liste 2 angefertigt ist. Dazu beachten Sie bitte auch die Vertragspreisliste mit den vom Arbeitgeber/Dienstherr übernommenen Kosten bzw. -Anteilen.

     

    4.    Kostenübernahme

    Die Übernahme der Kosten erfolgt per Vorfinanzierung durch den/die Mitarbeiter*in und anschließende (Teil-)Erstattung durch die Abteilung Finanzen.


  • Der Bildschirmarbeitsplatz ist von zentralem Interesse, wenn es um die ergonomische Verbesserung konkreter Arbeitssituationen geht. Vergegenwärtigt man sich, wie lange man täglich am Rechner arbeitet, dann spricht schon die Dauer der Tätigkeit am Monitor für die Notwendigkeit einer möglichst gesunden Arbeitssituation. So viel Zeit wie bei der professionellen Bildschirmarbeit verbringt man sonst nur im Bett. Das Zusammenspiel von Bildschirm, Tastatur, Stuhl, weiteren Eingabegeräten, dem Schreibtisch, der Größe der Arbeitsfläche, der Geräuschentwicklung im Arbeitsraum, die Versorgung mit Frischluft, der Beleuchtung, dem Blendungsgrad, die Sitzhaltung am Monitor, etc. spielen eine wichtige Rolle in der Gestaltung eines optimalen Bildschirmarbeitsplatzes und können einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung gesundheitlicher Beschwerden leisten.

    Die Ergonomieberatung erfolgt durch Herrn Christian Bergauer (Dipl.-Sportlehrer, Physiotherapiepraxis Brummer, Regensburg) und findet direkt an Ihrem Arbeitsplatz statt, Dauer etwa 20-30 Minuten.

    Termine

    Montag 25.11.24, 8-12 Uhr

    Montag 02.12.24, 9-13 Uhr

    Dienstag 10.12.24, 8-12 Uhr

     

    Die Termine 02.12.24 und 10.12.24 finden am Campus statt, der Termin am 25.11.24 in der Prüfeninger Straße.

     

    Anmelden können Sie sich bei Kiyan Sebastian Kara unter Angabe folgender Daten: Name, Telefonnummer, Gebäude & Raumnummer, und Terminwünsche
    Zur Erleichterung der Planung ist es hilfreich, wenn Sie - sofern möglich - gleich mehrere alternative Termine angeben könnten.

    Sie erhalten eine Rückmeldung zur Terminbestätigung.


  • Unter H:\fh\Arbeitsschutz finden Mitarbeiter der OTH hilfreiche Formulare und Literaturhinweise zur Erstellung erforderlicher Dokumentation wie Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen,Unterweisungen, etc.


  • In der Zentralen Entsorgung Gefahrstoffe (ZEG) werden Gefahrstoff-Abfälle angenommen und zur finalen Entsorgung weitergeleitet. Zweck der Einrichtung ist die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen zu Umweltschutz und Arbeitssicherheit.

    Die zu entsorgenden Chemikalien/Gefahrstoffe können zu den Öffnungszeiten im Raum I 006 im Trakt I, Haus der Technik, abgegeben werden. Öffnungszeiten  sind dienstags, 14tägig, 09:00-10:00 Uhr am 08.10., 22.10., 05.11., 19.11, 03.12., 17.12.2024, 14.01., 28.01., 11.02.2025 . Während der vorlesungsfreien Zeit sind keine Öffnungszeiten. Falls  dringende Entsorgungsbedarfe außerhalb der regulären Öffnungszeiten bestehen, sprechen Sie uns gerne an.

    Informationen über das Vorgehen, sowie weitere Details sind für alle Beschäftigte unter H:\fh\Arbeitsschutz\Gefahrstoffe\ZEG Zentrale GS-Entsorgung einzusehen.

    Batterien und Akkus - auch deformierte Lithiumzellen z.B. Lithium-Ionen, Lithium-Polymer - können in Rücksprache mit Ines Beck GuT, Tel. 9361 bei ihr im Verwaltungsgebäude V111 abgegeben werden.

    Für alle Rückfragen, stehen die Ansprechpartner  Dr. Birgit Striegl und Petra Faldum zur Verfügung.