Doppelstudium an der OTH Regensburg

Allgemeine Informationen:

Bei einem Doppelstudium absolvieren Sie gleichzeitig zwei Studiengänge. Bitte beachten Sie, dass an der OTH Regensburg nahezu jeder Studiengang als Vollzeit studiert wird und sich daher ein Doppelstudium als äußerst anspruchsvoll darstellt. Sie sollten die Lehrveranstaltungen beider Studiengänge ohne zeitliche Überschneidungen besuchen können, damit der Studienverlauf nicht verzögert wird. Es wird dringend vor der Studienbewerbung ein Beratungsgespräch bei der Studienfachberatung des jeweiligen Studienganges empfohlen.

  • Wenn die beiden Studiengänge zulassungsbeschränkt sind, gelten hier besondere gesetzliche Regelungen (vgl. Art. 87 Abs. 1 S. 3 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz). Demnach müssen Sie für das Doppelstudium ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschränkten Studiengängen darlegen. Hierzu senden Sie bitte ein formloses Schreiben per E-Mail an die zuständige Person im Referat Zulassung und Organisation. Die Eingangsfrist für das Schreiben ist der 27.07. für eine Bewerbung zum Wintersemester bzw. der 20.01. für eine Bewerbung zum Sommersemester. Bitte beachten Sie, dass ein dargelegtes Interesse an beiden Studiengängen inhaltlich als Begründung leider nicht ausreicht. Ausreichend wäre z.B. ein angestrebtes Tätigkeitsfeld, in dem beide Studiengänge erforderlich sind.


  • Wenn einer der beiden Studiengänge nicht zulassungsbeschränkt ist, ist keine Begründung notwendig. Standardmäßig können Sie sich im Immatrikulationsverfahren nur für einen Studiengang immatrikulieren. Für die Immatrikulation in einen weiteren Studiengang schreiben Sie bitte eine E-Mail an die zuständige Person im Referat Zulassung und Organisation. Für die E-Mail beachten Sie bitte die Immatrikulationsfrist in Ihrem Zulassungsbescheid.


  • Um einen der beiden Studiengänge zu beenden, schreiben Sie bitte eine E-Mail an die zuständige Person im Referat Zulassung und Organisation.


  • Ein Doppelstudium ist möglich, wenn beide Hochschulen zustimmen. Hierzu schreiben Sie bitte eine E-Mail an die zuständige Person im Referat Zulassung und Organisation. Bitte kontaktieren Sie ebenso die andere Hochschule für eine Zustimmung.