Gesellschaft

Nach dem CSD-Anschlag in Berlin: Was die Wissenschaft über Jugendstrafrecht, Radikalisierung und Prävention sagt

Das Attentat beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin hat bundesweit Entsetzen ausgelöst. Viele Menschen fragen sich nun: Hätte die Tat verhindert werden können? Braucht Deutschland strengere Gesetze für junge Straftäter? Oder liegen die eigentlichen Herausforderungen an anderer Stelle? Forschende der OTH Regensburg ordnen die aktuelle Debatte aus pädagogischer, gesellschaftlicher und juristischer Perspektive ein.

Eine Frau wurde getötet, 31 Menschen teils lebensgefährlich verletzt: Der Täter, ein 21-jähriger Mann, war den Sicherheitsbehörden bereits bekannt. Der Anschlag beim CSD in Berlin berührt einen sensiblen Punkt des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Nach schweren Gewalttaten wächst das Bedürfnis nach schnellen Antworten, klaren Konsequenzen und größtmöglicher Sicherheit. Gleichzeitig zeigen Erfahrungen aus Wissenschaft und Praxis, dass einfache Erklärungen oft zu kurz greifen.

Ein wesentlicher Kritikpunkt in der aktuellen Debatte richtet sich gegen die frühere Verurteilung des Täters nach Jugendstrafrecht. Viele Menschen fragen sich, warum ein damals 20-Jähriger nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde.

Tatsächlich sieht das Jugendgerichtsgesetz für sogenannte Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren eine Einzelfallprüfung vor, erklärt Prof. Dr. Markus Enser von der Fakultät Sozial- und Gesundheitswissenschaften der OTH Regensburg. Gerichte müssen bewerten, ob eine Person bereits die Reife eines Erwachsenen erreicht hat oder ob noch eine sogenannte Reifeverzögerung vorliegt. Im Fall des Täters kam das zuständige Amtsgericht Tiergarten nach Medienberichten zu dem Schluss, dass Jugendstrafrecht anzuwenden sei. In die Entscheidung flossen unter anderem ein, dass der Angeklagte noch bei seiner Mutter lebte, über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügte und sein Auftreten vor Gericht auf eine noch nicht abgeschlossene persönliche Entwicklung hindeutete.

Warum das Gericht Jugendstrafrecht anwandte

Für Prof. Dr. Markus Enser ist genau diese Einordnung wichtig, um die aktuelle Diskussion sachlich zu führen. Der Erziehungswissenschaftler arbeitet seit mehr als 25 Jahren mit Kindern und Jugendlichen, die sich selbst oder andere erheblich gefährden, und erstellt Gutachten für Familiengerichte. „Viele Menschen verbinden Jugendstrafrecht automatisch mit einer milderen Behandlung. Das stimmt aber so nicht. Entscheidend ist zunächst die gesetzlich vorgeschriebene Einzelfallprüfung, die bei Heranwachsenden die persönliche und sittliche Reife berücksichtigt“, sagt Prof. Dr. Enser.

Aus seiner Sicht wirft der Fall die grundsätzliche Frage auf, wie eine Gesellschaft mit jungen Menschen umgeht, die durch Gewaltbereitschaft, Straftaten oder extremistisches Verhalten auffallen. Der Wissenschaftler beobachtet seit Jahren einen steigenden Bedarf an intensiven therapeutischen und pädagogischen Hilfen für Jugendliche mit erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdungen. Gleichzeitig fehle es bundesweit an spezialisierten Einrichtungen, Betreuungsplätzen und qualifiziertem Fachpersonal. Wer Prävention stärken wolle, müsse daher auch die notwendigen Strukturen schaffen.

Die Frage, wie gefährdete junge Menschen überhaupt in solche Entwicklungen geraten, steht im Mittelpunkt der Forschung von Prof. Dr. Mehmet Kart von der OTH Regensburg. Der Experte für islamistische Radikalisierung betont, dass Radikalisierungsprozesse meist lange vor einer möglichen Straftat beginnen. Der Wissenschaftler warnt davor, einzelne Ursachen oder einfache Erklärungsmuster zu suchen. Die Forschung zeige vielmehr, dass sich Radikalisierung aus einem komplexen Zusammenspiel verschiedener Risikofaktoren entwickeln könne. Dazu gehören beispielsweise Erfahrungen von Ausgrenzung, instabile soziale Beziehungen, biografische Krisen oder selbst erlebte Gewalt. Gleichzeitig spielen sogenannte Schutzfaktoren eine entscheidende Rolle: stabile Familien- und Freundschaftsbeziehungen, verlässliche Bezugspersonen, gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Bildung. Das Fehlen von Schutzfaktoren erhöht die Vulnerabilität, ist aber weder notwendige noch hinreichende Bedingung für eine Radikalisierung.

Was junge Menschen vor Extremismus schützt

„Wer langfristig schwere Gewalttaten verhindern will, muss daher sehr viel früher ansetzen. Präventionsarbeit schafft genau jene Schutzfaktoren, die junge Menschen widerstandsfähiger gegen extremistische Ideologien machen“, so Prof. Dr. Kart.

Nach seiner Einschätzung kommt dabei Schulen, Jugendhilfe, Familien und Beratungsstellen eine Schlüsselrolle zu. Sie seien häufig die ersten Orte, an denen problematische Entwicklungen sichtbar werden. Gleichzeitig warnt er vor vorschnellen Zuschreibungen und Stigmatisierungen. Nicht jede provokante Aussage oder religiöse Orientierung sei ein Hinweis auf eine Radikalisierung. Entscheidend sei eine differenzierte Betrachtung und eine professionelle Begleitung dort, wo tatsächlich Risiken erkennbar würden.

Die Wissenschaftler plädieren deshalb dafür, die aktuelle Debatte nicht auf die Frage nach höheren Strafrahmen zu verengen. Schwere Gewalttaten verlangten eine konsequente Reaktion des Rechtsstaates. Gleichzeitig müsse darüber gesprochen werden, wie gefährdete Jugendliche früher erreicht, Radikalisierungsprozesse verhindert und Präventionsstrukturen gestärkt werden können. Denn die entscheidende Frage beginnt nicht erst nach einer Tat. Sie beginnt lange davor.

Forschung statt schneller Schlussfolgerungen: Die OTH Regensburg ordnet die Debatte nach dem Anschlag beim Berliner CSD wissenschaftlich ein. Foto: OTH Regensburg/Florian Hammerich
Prof. Dr. Markus Enser Foto: OTH Regensburg/Florian Hammerich
Prof. Dr. Mehmet Kart Foto: OTH Regensburg/Florian Hammerich