Senat der OTH Regensburg
Der Senat besteht aus zehn gewählten Mitgliedern (6 Professoren/innen, 1 Vertreter des wiss. Personals, 1 Vertreter des sonst. Personals, 2 Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden) sowie der Frauenbeauftragten der Hochschule. Der Senat wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden.
Der Senat nimmt die in Art. 35 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) geregelten Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung wahr. Aufgaben des Senats als zentrales Kollegialorgan sind unter anderem der Beschluss der von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften, die Bestimmung von Forschungsschwerpunkten sowie der Beschluss von Vorschlägen für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen.
Der Senat der OTH Regensburg tagt in der Regel an jedem zweiten Donnerstag eines Monats während des Semesters.
Die hochschulöffentlichen Kurzprotokolle der Senatssitzungen können im Dokumentenportal unter Hochschulsteuerung/Senat eingesehen werden.