Art. 41 BayHIG
Die Fakultätsräte an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg bestehen aus dem Dekan oder der Dekanin, dem Prodekan oder der Prodekanin, dem Studiendekan oder der Studiendekanin sowie aus 22 gewählten Mitgliedern (12 Professoren/innen, 4 Vertreter des wiss. Personals, 2 Vertreter des sonst. Personals, 4 Vertreter der Studierenden) und der Frauenbeauftragten der Fakultät. Dem Dekan oder der Dekanin obliegt der Vorsitz im Fakultätsrat.
Der Fakultätsrat ist zuständig in allen Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht die Zuständigkeit des Dekans oder der Dekanin oder eines anderen Organs der Fakultät bestimmt ist.