Organe der Fakultäten

Dekanin/Dekan

Art. 38 BayHIG

Der Dekan oder die Dekanin wird vom Fakultätsrat aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren der Fakultät gewählt. Die Vertretung erfolgt durch einen Prodekan oder eine Prodekanin (Art. 39. BayHIG).

Dem Dekan oder der Dekanin obliegt der Vorsitz im Fakultätsrat. Er bzw. sie vollzieht u. a. die Beschlüsse des Fakultätsrats und führt die laufenden Geschäfte der Fakultät, erarbeitet unter Einbeziehung des Studiendekans Vorschläge für die Entwicklungsplanung der Fakultät und ist für dessen Umsetzung verantwortlich, einschließlich der auf dieser Grundlage abzuschließenden Zielvereinbarungen mit der Hochschulleitung.

Studiendekan/Studiendekanin

Art. 40 BayHIG

Der Studiendekan oder die Studiendekanin wird vom Fakultätsrat aus dem Kreis der Professoren und Professorinnen gewählt. Der Studiendekan oder die Studiendekanin wirkt u. a. auf die Qualitätssicherung und ggf. Qualitätssteigerung des Studienangebots hin, ist verantwortlich für die Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertungen und erstattet dem Fakultätsrat jährlich einen Lehrbericht.

Fakultätsrat

Art. 41 BayHIG

Die Fakultätsräte an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg bestehen aus dem Dekan oder der Dekanin, dem Prodekan oder der Prodekanin, dem Studiendekan oder der Studiendekanin sowie aus 22 gewählten Mitgliedern (12 Professoren/innen, 4 Vertreter des wiss. Personals, 2 Vertreter des sonst. Personals, 4 Vertreter der Studierenden) und der Frauenbeauftragten der Fakultät. Dem Dekan oder der Dekanin obliegt der Vorsitz im Fakultätsrat.

Der Fakultätsrat ist zuständig in allen Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht die Zuständigkeit des Dekans oder der Dekanin oder eines anderen Organs der Fakultät bestimmt ist.