Hochschulrat
Dem Hochschulrat gehören die gewählten Mitglieder des Senats und zehn Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur insbesondere aus Wirtschaft und beruflicher Praxis (nicht hochschulangehörige Mitglieder) an. Die Frauenbeauftragte ist nichtstimmberechtigtes Mitglied des Hochschulrats.
Der Hochschulrat wählt u. a. die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten. Er nimmt den Rechenschaftsbericht der Hochschulleitung entgegen und beschließt über die Grundordnung sowie über die Hochschulentwicklungsplanung.