Akkreditierung

Bayerische Hochschulen sind verpflichtet ihre Studiengänge regelmäßig zu akkreditieren. Die Akkreditierung stellt dabei ein wichtiges Verfahren der Qualitätssicherung dar.

Als systemakkreditierte Hochschule ist die OTH Regensburg berechtigt, ihre Studiengänge selbst zu akkreditieren.

Akkreditierte Studiengänge

Nachfolgend finden Sie eine allgemeine Einführung zum deutschen Akkreditierungssystem im Allgemeinen und zur Systemakkreditierung im Speziellen.

Das deutsche Akkreditierungssystem

Historie

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.02.2016 führte zu einer grundlegenden Umgestaltung des deutschen Akkreditierungssystems. Diese rechtliche Umstrukturierung erfolgte zum 01.01.2018.

Der Studienakkreditierungsstaatsvertrag bildet nun mit der dazugehörigen Musterrechtsverordnung die gesetzliche Grundlage. In Bayern wurde Letztere in Form der Bayerischen Studienakkreditierungsverordnung eingeführt. Die wichtigsten rechtlichen Quellen finden Sie auf unserer Webseite Rechtliche Vorgaben.

 

Akkreditierungsarten

Das deutsche Akkreditierungssystem unterscheidet drei Arten von Akkreditierungen.

  • Bei einer Programmakkreditierung sind ein oder mehrere Studiengänge der Gegenstand der Begutachtung.
  • Bei einer Systemakkreditierung wird das hochschulinterne Qualitätsmanagementsystem akkreditiert.  
  • Weiterhin kann in einem alternativen Verfahren ein hochschulintern entwickeltes Verfahren begutachtet werden.

Akkreditierungsverfahren

Das Akkreditierungsverfahren gliedert sich in zwei Phasen. Diese sind unabhängig von der Akkreditierungsart.

In der ersten Phase beauftragt die Hochschule eine externe Agentur mit der Begutachtung des Akkreditierungsgegenstands. Die Agentur stellt eine Gruppe von Gutachtenden zusammen. Diese begutachten den Gegenstand der Akkreditierung auf Basis von Selbstberichten und Gesprächen mit den Beteiligten. Das Ergebnis der Begutachtung ist ein Akkreditierungsbericht mit einer Beschlussempfehlung für die Akkreditierungsentscheidung.

In der zweiten Phase stellt die Hochschule beim Akkreditierungsrat einen Antrag auf Akkreditierung. Dieser entschiedet auf Basis des Akkreditierungsberichts. Abweichungen von der Empfehlung der Gutachtenden ist möglich.

Tiefgehender Information über das deutsche Akkreditierungssystem finden Sie auf den Webseiten des Akkreditierungsrats.

 

Systemakkreditierung

 

Systemakkreditierung im Allgemeinen

Der Gegenstand der Systemakkreditierung ist das hochschulinterne Qualitätsmanagementsystem. Letzteres muss in der Lage sein, die Studiengänge der Hochschule selbstständig qualitätszusichern. Dabei müssen allen rechtlichen Vorgaben für Akkreditierungen eingehalten werden.

Mit einer erfolgreichen Systemakkreditierung erhält die Hochschule das Recht, die eigenen Studiengänge intern zu akkreditieren. Dies gilt auch für Studiengänge in Kooperation mit anderen Hochschulen.

 

Systemakkreditierung an der OTH Regensburg

Die OTH Regensburg ist seit September 2017 systemakkreditiert. Die Systemakkreditierung wurde durch die Akkreditierungsagentur AQAS e. V. durchgeführt. Sie gilt bis zum September 2023. Die OTH Regensburg befindet sich momentan im Verfahren zur SystemREakkreditierung. Für dieses Verfahren wurde die Agentur ZEvA beauftragt.

Grundlage für die hochschulinterne Akkreditierung von Studiengängen ist der sogenannte iSA-Prozess (interner Prozess zur Verleihung des Siegels des Akkreditierungsrates für Studienprogramme).

Weitere Informationen zur Systemreakkreditierung


    • WiSe 2021/22: Auswahl der Akkreditierungsagentur ZEvA (erledigt)
    • 01.04.2022 Auftaktseminar: Abstimmung des Gesamtzeitplans der SystemREakkreditierung (erledigt)
    • Mitte Semester 2022: Abgabe des Selbstberichts (erledigt)
    • 21.10.2022: Erste Begehung
    • Ende März bzw. Anfang April 2023: Zweite Begehung
    • Mai bzw. Juni 2023: Entwurf des Akkreditierungsberichts
    • Juli 2023 Stellungnahme der OTH Regensburg
    • September 2023: Antrag der OTH Regensburg auf Systemreakkreditierung beim Akkreditierungsrat

    September 2023 bis …: Entscheidung zur Systemreakkreditierung durch den Akkreditierungsrat.