Gut zu wissen
Teilnahmebedingungen für entgeltpflichtige Weiterbildungsangebote der OTH Regensburg
Stand: 18.11.2025
Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten für alle von der OTH Regensburg angebotenen entgeltpflichtigen Weiterbildungsveranstaltungen. Sie ergänzen die Satzung zur Erhebung von Gebühren und Entgelten an der OTH Regensburg.
- Umfang und Inhalt der Weiterbildungsveranstaltungen ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Die OTH Regensburg behält sich vor, in Ausnahmefällen Ersatzdozierende einzusetzen und/oder den Veranstaltungsinhalt geringfügig zu ändern.
- Mit der Anmeldung kommt zwischen der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer und der OTH Regensburg ein privatrechtlicher Vertrag zustande. Die Anmeldung ist verbindlich und muss schriftlich über das jeweilige Anmeldeformular auf der Website der OTH Regensburg vorgenommen werden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
- Die OTH Regensburg behält sich die Zulassung zu Weiterbildungsveranstaltungen über bestimmte Zugangsvoraussetzungen vor.
- Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die OTH Regensburg uneingeschränkt. Für sonstige Schäden haftet die OTH Regensburg nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die OTH Regensburg nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Die Teilnehmenden erhalten, soweit nichts anderes vorgesehen, nach Abschluss der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung der OTH Regensburg. Ist die Erteilung eines Zertifikats oder eines bzw. mehrerer Microcredentials vorgesehen, wird dies im Veranstaltungsprogramm mit Angabe der Voraussetzung für die Erteilung angekündigt. Näheres wird in den entsprechenden Satzungen geregelt.
- Sämtliche Weiterbildungsunterlagen dürfen nur mit Einverständnis der OTH Regensburg bzw. der betroffenen Dozierenden vervielfältigt werden.
- Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel spätestens zu Beginn der Weiterbildungsveranstaltung. Bei Zahlungsverzug können die Teilnehmenden vom weiteren Besuch des Weiterbildungsangebotes ausgeschlossen werden. Ausstehende Teilnahmeentgelte werden im automatisierten Mahnverfahren eingezogen. Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate etc. werden erst nach vollständiger Bezahlung des Teilnahmeentgelts ausgegeben. Das Teilnahmeentgelt ist nach den genannten Zahlungsmodalitäten gemäß Rechnung fällig.
- Ein Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bei Rücktritt bis zum Ablauf der Rücktrittsfrist fällt kein Teilnahmeentgelt an. Bei Rücktritt seitens der Teilnehmenden nach Ablauf dieser Frist werden die Teilnahmeentgelte in voller Höhe fällig.
- Die OTH Regensburg behält sich vor, Weiterbildungsveranstaltungen aus wichtigen Gründen auch kurzfristig abzusagen. Wichtige Gründe sind z. B. eine zu geringe Teilnehmendenzahl sowie ein krankheitsbedingter Ausfall von Dozierenden. Die OTH Regensburg ist in diesem Fall verpflichtet, die Teilnahmeentgelte ohne Abzug zurückzuerstatten, sofern diese bereits entrichtet sind. Weitere Schadensersatzansprüche seitens der Teilnehmenden gegen die OTH Regensburg sind ausgeschlossen.
- Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Weiterbildungsvertrag ist Regensburg.