Gut zu wissen

Teilnahmebedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen der OTH Regensburg

Stand: 16.11.2022

Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten für alle von der OTH Regensburg angebotenen Weiterbildungsveranstaltungen, soweit sich nicht aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt.

Die OTH Regensburg behält sich vor, ausgeschriebene Weiterbildungsveranstaltungen aus wichtigen Gründen auch kurzfristig abzusagen. Wichtige Gründe sind z. B. eine zu geringe Teilnehmerzahl sowie ein krankheitsbedingter Ausfall von Dozierenden. Die OTH Regensburg ist dann verpflichtet, die Teilnahmegebühren ohne Abzug zurückzuerstatten, sofern diese bereits entrichtet sind. Weitere Schadensersatzansprüche seitens der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers gegen die OTH Regensburg sind ausgeschlossen.

  1. Umfang und Inhalt der Weiterbildungsveranstaltungen ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Die OTH Regensburg behält sich vor, in Ausnahmefällen Ersatzdozierende einzusetzen und/oder den Veranstaltungsinhalt geringfügig zu ändern.
  2. Mit der Anmeldung kommt zwischen der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer und der OTH Regensburg ein Weiterbildungsvertrag zustande. Die Anmeldung ist verbindlich und muss schriftlich per Post, E-Mail oder Fax vorgenommen werden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Eine Ausnahme bilden die offenen Lehrveranstaltungen, in denen studentischen Anmeldungen der Vorrang eingeräumt wird.
  3. Die OTH Regensburg behält sich die Zulassung zu Weiterbildungsveranstaltungen über bestimmte Zugangsvoraussetzungen vor. Die Zulassung zu weiterbildenden Studiengängen erfolgt entsprechend den Regelungen der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung.
  4. Für Teilnehmende von Weiterbildungsveranstaltungen der OTH Regensburg besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die OTH Regensburg übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, ausgenommen Mitarbeiter:innen der OTH Regensburg haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Die Teilnehmenden haften für alle von ihnen verursachten Personen, Sach- oder Vermögensschäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
  5. Die Teilnehmerinnen und Teilnhemer erhalten nach Abschluss der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung der OTH Regensburg. Ist die Erteilung eines Zertifikats vorgesehen, wird dies im Veranstaltungsprogramm mit Angabe der Voraussetzungen für die Erteilung des Zertifikats angekündigt. Bei Weiterbildungsstudiengängen erhalten die Teilnehmenden Abschlusszeugnis und Urkunde über den erworbenen akademischen Grad nach Maßgabe der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung.
  6. Die Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungsabwicklung und für künftige Veranstaltungshinweise gespeichert und verwendet. Wenn Sie künftig keine Veranstaltungshinweise von uns erhalten möchten, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.
  7. Sämtliche Weiterbildungsunterlagen dürfen nur mit Einverständnis der OTH Regensburg bzw. des:der betroffenen Dozent:in vervielfältigt werden.
  8. Die Teilnahmegebühr ist nach den in der Anmeldung genannten Zahlungsmodalitäten oder gemäß Rechnung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich vor Beginn der jeweiligen Weiterbildungsveranstaltung. Der Rechnungsbetrag ist ohne Skontoabzug und unter Angabe der Buchungskennziffer innerhalb von 10 Tagen zu entrichten.
  9. Bei Zahlungsverzug kann die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer vom weiteren Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen ausgeschlossen werden. Ausstehende Teilnahmegebühren werden über das Landesamt für Finanzen (Landshut) im automatisierten Mahnverfahren eingezogen.
  10. Bescheinigungen, Zertifikate usw. werden erst nach vollständiger Bezahlung des Teilnahmebeitrags ausgegeben.
  11. Ein Rücktritt vom Weiterbildungsvertrag/einer Weiterbildungsveranstaltung muss schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt bis zum Ablauf der Rücktrittsfrist fällt keine Teilnahmegebühr an. Bei Rücktritt von Seiten einer Teilnehmerin bzw. eines Teilnehmers werden die Teilnahmegebühren in voller Höhe fällig, wenn der Rücktritt später als wie folgt der OTH Regensburg zugeht und von dem/der Rücktretenden keine geeignete Ersatzteilnehmerin/kein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt wird:

    Rücktrittsfrist 1-Tages-Veranstaltungen: 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn

    Rücktrittsfrist 2-5-Tages-Veranstaltungen: 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

    Rücktrittsfrist längere Veranstaltungen: 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

    Für berufsbegleitende Studiengänge gilt: Rücktrittsfrist von 6 Wochen zum jeweiligen Semesterbeginn (01.10. bzw. 15.03. eines Kalenderjahres). Ausnahme hierzu ist ein Start des Studienangebotes vor Semesterbeginn. In diesem Fall wird die sechswöchige Rücktrittsfrist vom Datum des ersten Vorlesungstages zurückgerechnet (Rechenbeispiel: Wäre der erste Vorlesungstag am 21.09. angesetzt, wäre ein kostenfreier Rücktritt noch bis zum 10.08. möglich).

    Im Falle eines Studienabbruchs reicht es nicht aus, sich nicht für das Folgesemester rückzumelden. Zusätzlich dazu muss dem ZWW 6 Wochen vor Semesterbeginn (01.10. bzw. 15.03. eines Kalenderjahres) des Folgesemesters eine schriftliche Information über den Studienabbruch vorliegen, ansonsten werden die Studienbeiträge für das Folgesemester in Rechnung gestellt. Ausnahme hierzu ist auch hier ein Start des Studienangebotes vor Semesterbeginn. In diesem Fall wird die sechswöchige Rücktrittsfrist vom Datum des ersten Vorlesungstages zurückgerechnet.
  12. Die OTH Regensburg behält sich vor, ausgeschriebene Weiterbildungsveranstaltungen aus wichtigen Gründen auch kurzfristig abzusagen. Wichtige Gründe sind z. B. eine zu geringe Teilnehmerzahl sowie ein krankheitsbedingter Ausfall von Dozent:innen. Die OTH Regensburg ist dann verpflichtet, die Teilnahmegebühren ohne Abzug zurückzuerstatten, sofern diese bereits entrichtet sind. Weitere Schadensersatzansprüche seitens der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers gegen die OTH Regensburg sind ausgeschlossen.
  13. Mit Teilnehmenden an Weiterbildungsveranstaltungen wird ein privatrechtlicher Vertrag über die Durchführung des Studiums geschlossen, in dem auch die Zahlungsmodalitäten gesondert geregelt werden, sofern diese nicht als Studierende der Hochschule immatrikuliert werden. Im Falle einer Immatrikulation erfolgt die Regelung der Zahlungsmodalitäten im jeweiligen Zulassungsantrag.
  14. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Weiterbildungsvertrag ist Regensburg.