Was Steuerberater über den Brexit wissen müssen

Prof. Dr. Claus Koss ließ sein Expertenwissen in Steuerangelegenheiten sowie die jahrzehntelange Verbindung zu England und die damit einhergehende Kenntnis dortiger Verhältnisse in eine Studie zum Brexit einfließen.

Prof. Dr. Claus Koss hat sein Studium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaft 1995 mit einem Doppelabschluss beendet: Er hat das Diplom der Universität Regensburg und der englischen Universität Birmingham in der Tasche. Seit 2002 ist er Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in eigener Kanzlei in Regensburg, seit 2003 lehrt er an der OTH Regensburg Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Betriebliche Steuern und Revisionswesen; regelmäßig hat er Lehraufträge an der Business School der „The OPEN University“ in Milton Keynes/Großbritannien.

Sein Expertenwissen in Steuerangelegenheiten sowie die jahrzehntelange Verbindung zu England und die damit einhergehende Kenntnis dortiger Verhältnisse sind nun in eine Studie zum Brexit ingeflossen. Prof. Dr. Claus Koss hat sie für DATEV, den größten Anbieter für Steuerberater- Software, erstellt. Darin informiert er Steuer - berater und Steuerberaterinnen darüber, wie sie ihre Mandanten auf den Austritt Großbritanniens aus der EU vorbereiten können. „Die Rückmeldung aus der Beraterschaft war sehr positiv – und vor allem unerwartet zahlreich“, sagt Prof. Dr. Claus Koss.

Ein entsprechender Blog-Eintrag zur Koss-Studie verzeichnet bereits 910 Aufrufe (Stichtag: 2. Mai 2017). Denn: Ob bei der eigenen Berufshaftpflicht oder durch geänderte Regelungen bei Umsatz-, Einkommen- oder Körperschaftssteuer – nahezu jeder Steuerberater und jede Steuerberaterin muss sich durch den Brexit auf Neuerungen einstellen, da alle Mandate mit Bezug zu Großbritannien betroffen sind. „Das kann das Einkommensteuermandat des Ingenieurs aus Schottland sein, der deutsche Windkraftanlagen betreut. Das kann aber auch das große Unternehmensmandat mit Niederlassungen

und Tochterunternehmen auf der anderen Seite des Kanals sein“, erläutert Prof. Dr. Claus Koss. Dass das ein oder andere Mandat deutscher Steuerberater durch den Brexit beendet oder gar nicht erst angenommen werden wird, das steht für Prof. Dr. Claus Koss fest. Was allerdings die ganz konkreten Auswirkungen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sein werden, das ist in seinen Augen „noch nicht absehbar“. „Gerade das macht aber die Herausforderung für den guten Berater aus“, meint er, „auf alle Eventualitäten vorbereitet sein.“

Prof. Dr. Claus Koss. Fioto: OTH Regensburg
Prof. Dr. Claus Koss. Fioto: OTH Regensburg