Was ändert sich durch den BREXIT in der Buchführung? Damit mussten sich die Studierenden im Januar 2019 in der Klausur "Buchführung" an der OTH Regensburg auseinandersetzen. Denn Professor Dr. Claus Koss fragte, was sich am Buchungssatz zum innergemeinschaftlichen Erwerb ändert, nachdem das Vereinigte Königreich aus der Zollunion ausgetreten ist? Inspiriert zu der Aufgabe wurde der auch als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer qualifizierte Dozent durch eine Studie zu den Auswirkungen des BREXIT.
"Buchführung gilt gemeinhin als konservatives Fach", gesteht Professor Dr. Claus Koss zu. Denn an der Verbuchung der Umsatzerlöse oder der Abschreibungen hat sich nichts Grundlegendes geändert. Professor Koss greift daher gerne auf Fälle aus den Tagesmedien zurück. "Studierende soll sehen, dass die im Hörsaal diskutierten Probleme in der Wirklichkeit passieren", ist sein didaktisches Konzept. Gleichzeitig sollen die BWL-Studierenden sich daran gewöhnen, aktuelle Entwicklung in der Wirtschaft mit zu verfolgen.
Unterscheidung: Vereinigtes Königreich, Schottland, Nordirland und Irland
Aus Anlass des BREXIT-Referendums am 23. Juni 2016 fragte der Professor für Betriebswirtschaftslehre bereits nach den Folgen in der Buchhaltung. Interessant fand der Aufgabensteller damals, dass gleich drei Studierende fragten: "Gehört Schottland eigentlich zur EU?" - In der Aufgabenstellung ging es um den Import schottischen Whiskys. Bisher stellt die Lieferung von Gütern aus dem Vereinigten Königreich auf britischer Seite eine umsatzsteuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung dar.
Auf Seiten des Leistungsempfängers innerhalb der Europäischen Zollunion muss der Unternehmer grundsätzlich einen umsatzsteuerbaren innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern. Nach aktuellem Stand verlässt das Vereinigte Königreich nach dem 29. März 2019 die Europäische Union. Die Lieferungen aus dem Vereinigten Königreich werden dann wie Importe aus den USA behandelt: umfangreiche Zollkontrollen, Einfuhrumsatzsteuer, ggfs. weitere Einfuhrabgaben.
Die umfangreiche Berichterstattung in den Tagesmedien war für Professor Dr. Koss wiederum Anlass für Fragen in der Buchführungsklausur. Diesmal war es der Einkauf von 1.500 Päckchen Butter aus der Nähe von Dublin. Um geographische Verwirrungen auszuschließen, wies der BWL-Dozent diesmal in der Aufgabenstellung darauf hin, dass Dublin die "Hauptstadt der Republik Irland" ist. Außerdem war in der Aufgabenstellung zu lesen, dass nur die "Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs (United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland - UK)" enden werde.
"Buchhaltung hat etwas mit Genauigkeit zu tun", schmunzelt der Professor für Steuern und Wirtschaftsprüfung nach der Korrektur dieser Aufgabe. Wer nicht mitbekommen hatte, dass die derzeit offene Grenze zwischen der Republik Irland und Nordirland einer der wesentlichen Streitpunkte ist, hätte aus der Bezeichnung der Länder ("'Northern' Ireland") erkennen können, dass die Republik Irland in der EU verbleibt. "Beim Warenaustausch mit Irland ändert sich durch den BREXIT in der Buchhaltung grundsätzlich nichts", berichtet Professor Dr. Claus Koss davon, dass einige Kandidatinnen und Kandidaten dies nicht erkannten.