Wahl einer/eines Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst

Liebe Hochschulangehörige, 

an der OTH Regensburg steht die Wahl einer/eines Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst für die Amtszeit vom 01.10.2025 bis 30.09.2028 an. 

Hierzu können Sie alle bis zum 18.04.2025 Wahlvorschläge beim Präsidenten der OTH Regensburg per E-Mail einreichen.  

Bitte verwenden Sie für Ihren Vorschlag zur Wahl der/des Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der OTH Regensburg das entsprechende Formular aus dem Dokumentenportal, das von der vorschlagenden Person zu unterzeichnen ist. Zudem bestätigt die kandidierende Person mit ihrer Unterschrift die Bereitschaft zur Kandidatur.  

Die/der Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der OTH Regensburg wird vom Senat gewählt. Die Wahl findet voraussichtlich am 22.05.2025 statt. 

Aufgaben der/des Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst 
Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und berücksichtigen diese als Leitprinzip. Zur Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, Künstlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studentinnen werden Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst bestellt. Sie wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern werden Frauen unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Ziel ist eine Steigerung des Anteils der Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft. 

Die/der Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, nicht an Weisungen gebunden und unterstützt die OTH Regensburg bei der Wahrnehmung der oben genannten Aufgaben.  

Die/der Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst ist stimmberechtigtes Mitglied der Erweiterten Hochschulleitung sowie des Senats. Zudem ist sie/er nicht stimmberechtigtes Mitglied des Hochschulrats, Mitglied in der Besoldungskommission sowie in der Kommission für Forschungsprofessuren.  

Zusammenarbeit der/des Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst mit der Hochschulleitung 
Die Hochschulleitung beteiligt die/den Beauftragten für Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst bei den sie/ihn betreffenden Angelegenheiten und gibt ihr/ihm regelmäßig Gelegenheit, ihre/seine Anliegen vorzutragen. Die Abstimmung für den Bereich Gleichstellung und Vielfalt erfolgt regelmäßig mit der/dem zuständigen Vizepräsidentin/Vizepräsidenten. In allen Fragen, die die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft betreffen, hat die/der Beauftragte für Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst jederzeit die Möglichkeit, einen Termin mit dem Präsidenten und/oder der Hochschulleitung zu vereinbaren. Sie/er wird mindestens einmal pro Semester in die Sitzung der Hochschulleitung eingeladen.  

Ressourcen 
Zur Erfüllung der Aufgaben erhält die/der Beauftragte für Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst folgende Ressourcen: 

  • Das Budget wird durch das StMWK zur Verfügung gestellt und über die Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an bayerischen Hochschulen (LaKoF Bayern) verteilt. 
  • 0,5 Stelle in der Wertigkeit E9. Die Finanzierung von 0,25 erfolgt aus dem o.a. Budget. Weitere 0,25 werden aus dem Budget der HL finanziert.   
  • Die/der Frauenbeauftragte erhält 4 SWS Entlastung.  

Ein Aufruf zur Wahl der Stellvertretung erfolgt unmittelbar nach der Wahl und Bekanntgabe der/des Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst.

Foto: OTH Regensburg/Mitch Rue