Informationen zum geplanten Hochschulinnovationsgesetz

Hochschule Bayern e.V. hat einen Flyer mit Informationen zu den vom Ministerrat kürzlich beschlossen Eckpunkten des geplanten bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes herausgegeben. Die Mitgliedshochschulen wurden gebeten, auf diesen Flyer, der auf der Homepage von Hochschule Bayern zum Download hinterlegt ist, hinzuweisen.

Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass die genaue Umsetzung der Eckpunkte in ein Gesetz derzeit noch nicht bekannt ist.

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ist aktuell damit beauftragt, auf Basis der beschlossenen Eckpunkte einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der Ende des 1. Quartals  bzw. Anfang des 2. Quartals 2021 dem Ministerrat vorgelegt werden soll. Im 2. Quartal 2021 folgen vermutlich verschiedene Anhörungen und die Behandlung im Landtag.

Auch wenn derzeit noch nicht bekannt ist, wie das Gesetz im Detail ausformuliert sein wird, scheint es dennoch absehbar, dass es zu größeren Veränderungen im Hochschulrecht kommen wird, wie z. B.:

  • Entsprechend den Eckpunkten ist zu erwarten, dass den Hochschulen mehr Freiraum in Lehre, Forschung, Transfer und Weiterbildung eingeräumt werden wird.
  • Auch bzgl. der Ausgestaltung ihrer Organisationsstrukturen soll den Hochschulen mehr Gestaltungsspielraum gegeben werden.
  • Optional ist auch die Möglichkeit vorgesehen, dass die Hochschule nur noch in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts agiert und die bisherige Doppelfunktion (Behörde und Körperschaft) aufgibt. In diesem Fall wird den Hochschulen in den Eckpunkten eine umfangreiche Absicherung zugesagt.

Es liegt in der Natur der Dinge, dass bei größeren Änderungen des Status Quo eher die Risiken als die Chancen gesehen werden. Und in der Tat sind mit den geplanten Änderungen für uns als erfolgreiche Technische Hochschule auch viele gute Möglichkeiten für eine positive Weiterentwicklung unserer Hochschule verbunden, die es zu nutzen gilt.  

Insgesamt wird den Hochschulen sehr viel mehr Verantwortung bei der Umsetzung der Gesetzesnovelle zukommen als bei früheren Reformen des Hochschulrechts. Ziel muss es daher für uns alle sein, den optimalen Nutzen für unsere Hochschule aus dem Hochschulinnovationsgesetz zu ziehen. Die Hochschulleitung wird daher alle Hochschulmitglieder der OTH Regensburg an diesem Reformprozess und den hierzu notwendigen Entscheidungsprozessen beteiligen.

Wir werden die Gremien und Sie alle über die jeweils aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.