Die Bundesregierung hat aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen den für November ausgesprochenen Lockdown bis zum 20. Dezember 2020 verlängert. Aus diesem Grund wird die Möglichkeit bis zu 100 % im Home-Office zu arbeiten für die gesamte Dauer des Wintersemesters 2020/2021 (bis zum 14. März 2021) ebenfalls verlängert. Es sind keine neuen Anträge erforderlich!
Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass kein Anspruch darauf besteht, dass Home-Office bis zur Obergrenze genehmigt wird. Die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Die erforderliche Anwesenheit von Mitarbeiter*innen an der OTH geschieht in Absprache zwischen den Mitarbeiter*innen und den Vorgesetzten.
Weiterhin gilt Folgendes:
- Beschäftigten mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko, pflegenden Beschäftigten, Alleinerziehenden und schwangeren Mitarbeiterinnen sollte aus Fürsorgegründen vorrangig Home-Office im Umfang bis zu 100 % ermöglicht werden.
- In der Präsenzarbeit sind die bekannten Abstandsregelungen und Hygienekonzepte zu beachten, sowie Mehrfachbelegungen von Büroräumen nach Möglichkeit zu vermeiden.
- Auch Beschäftigte mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko können ihre Arbeitszeit grundsätzlich in Präsenzarbeit einbringen, wenn das Infektionsrisiko durch geeignete Maßnahmen geringgehalten werden kann (siehe E-Mail der Hochschulleitung vom 23. Juli 2020).