Home-Office-Verlängerung bis 14. März 2021

Die Bundesregierung hat aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen den für November ausgesprochenen Lockdown bis zum 20. Dezember 2020 verlängert. Aus diesem Grund wird die Möglichkeit bis zu 100 % im Home-Office zu arbeiten für die gesamte Dauer des Wintersemesters 2020/2021 (bis zum 14. März 2021) ebenfalls verlängert. Es sind keine neuen Anträge erforderlich!

Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass kein Anspruch darauf besteht, dass Home-Office bis zur Obergrenze genehmigt wird. Die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Die erforderliche Anwesenheit von Mitarbeiter*innen an der OTH geschieht in Absprache zwischen den Mitarbeiter*innen und den Vorgesetzten.

Weiterhin gilt Folgendes:

  • Beschäftigten mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko, pflegenden Beschäftigten, Alleinerziehenden und schwangeren Mitarbeiterinnen sollte aus Fürsorgegründen vorrangig Home-Office im Umfang bis zu 100 % ermöglicht werden.
  • In der Präsenzarbeit sind die bekannten Abstandsregelungen und Hygienekonzepte zu beachten, sowie Mehrfachbelegungen von Büroräumen nach Möglichkeit zu vermeiden.
  • Auch Beschäftigte mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko können ihre Arbeitszeit grundsätzlich in Präsenzarbeit einbringen, wenn das Infektionsrisiko durch geeignete Maßnahmen geringgehalten werden kann (siehe E-Mail der Hochschulleitung vom 23. Juli 2020).