9-Euro-Ticket: Erstattung des Differenzbetrags für Regensburger Studierende

Studierende, die für das Sommersemster 2022 ein Semesterticket bezahlt hatten, bekommen nun Geld zurück. Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz informiert.

In den kommenden Tagen beginnt die Auszahlung des Differenzbetrags von 24,50 Euro. Den Differenzbetrag erhalten die Studierenden des Sommersemesters 2022 der Universität Regensburg und der OTH Regensburg, die das Semesterticket in Höhe von 103 Euro gezahlt hatten. Mit diesem Semesterticket wurde monatlich mehr entrichtet als die neun Euro für das 9-Euro-Ticket, welches für die Monate Juni, Juli und August 2022 angeboten wurde.

Wie bereits angekündigt, haben sich das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz, die Universität Regensburg, die OTH Regensburg und der RVV darüber geeinigt, den Studierenden des Sommersemesters 2022, die das Semesterticket bezahlt haben, den Differenzbetrag von 24,50 Euro zu erstatten. Offen war bisher die Frage, wie die Rückerstattung des Differenzbetrages erfolgt, sofern die monatlichen Kosten des Semestertickets höher als 9 Euro liegen.

Die Rückzahlung des Differenzbetrags von 24,50 Euro findet in den nächsten Tagen statt. Wann genau der Betrag auf den jeweiligen Konten ankommt, kann je nach Bankinstitut variieren. Die Verantwortlichen rechnen damit, dass der Auszahlungsvorgang spätestens Ende November 2022 abgeschlossen sein wird.

Hintergrund:

Das 9-Euro-Ticket konnte für die Monate Juni, Juli und August 2022 für jeweils 9 Euro genutzt werden. Das Ticket war deutschlandweit im Nah- und Regionalverkehr gültig – also in U-Bahn, S-Bahn, Bus, Tram sowie in Regionalzügen. Inhaber*innen von Abokarten – dazu gehört auch das Semesterticket – profitierten automatisch vom 9-Euro-Ticket, d.h. Studierende mit Semesterticket konnten den Nah- und Regionalverkehr in ganz Deutschland nutzen.

Nach dem Ende der Verhandlungen über eine Rückerstattung des Differenzbetrags an die Studierenden in Regensburg legten Studentenwerk, Universität Regensburg und OTH Regensburg gemeinsam einen Zeitpunkt der Rückerstattung der Differenz von 24,50 Euro fest. Diese findet erst im Wintersemester 2022/23 statt, da die Verhandlungen mit dem RVV bzgl. der Rückzahlungsmodalitäten und eine entsprechende Satzungsänderung Zeit in Anspruch genommen haben.