Die Vergütung sowie die max. zulässigen Arbeitsstunden richten sich nach den aktuell geltenden Regeln eines Minijobs – die Vergütung bei Tutor:innen ist allerdings etwas höher als bei Studentischen Hilfskräften. Die Abrechnung der geleisteten Stunden geschieht monatlich mithilfe eines Formblattes. Die Vertragsdauer läuft meist ein, oft aber auch mehrere Semester.