Qualitätssicherung in Studium und Lehre

Die Qualitätssicherung in Studium und Lehre an der OTH Regensburg umfasst neben dem Prozess- und Dokumentenmanagement insbesondere drei ineinandergreifende Regelkreise.

  • Siebenjähriger Regelkreis: iSA-Prozess (Prozess zur Verleihung des Siegels des Akkreditierungsrates)
  • Jährlicher Regelkreis: SIL- und Lehrbericht
  • Kontinuierlicher Regelkreis: Studiengangkommissionen

Diese werden im Folgenden kurz erläutert.

Siebenjähriger Regelkreis – iSA-Prozess

Der iSA-Prozess ist das Kernelement zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre. Er dient neben der internen Akkreditierung von Studiengängen auch der kontinuierlichen Weiterentwicklung. Mit Hilfe einer standardisierten Kriterienliste wird die Umsetzung aller formalen und fachlichen-inhaltlichen Akkreditierungskriterien sichergestellt. Die Ergebnisse der Akkreditierungsverfahren werden dokumentiert und in Form von Qualitätsberichten veröffentlicht (s. Webseite Akkreditierte Studiengänge).

Der siebenjährige Regelkreis ist das Herzstück der Verfahren zur Erst- oder Reakkreditierung von Studiengängen. Jeder Studiengang muss sich alle sieben Jahre dem iSA-Prozess unterziehen. Das gesamte Akkreditierungsverfahren wird von der Stabsstelle QuO koordiniert und gestartet.

Internes Akkreditierungsverfahren

Die Begutachtung des bzw. der Studiengänge erfolgt durch eine hauptsächlich extern besetzte Gruppe von Gutachtenden. Das zentrale qualitätssichernde Element ist die Begehung des Studiengangs im Rahmen eines internen Audits. In diesen führen die Gutachtenden Gespräche mit den Studiengangverantwortlichen, Lehrenden und Studierenden. Die Begutachtung erfolgt anhand einer standardisierten Kriterienliste.

Das standardisierte Gutachten erhält die interne Akkreditierungskommission (iAkkrKom), die für die verbindliche Ergebnisfeststellung verantwortlich ist. Die interne Akkreditierungskommission kann Auflagen oder Empfehlungen für einen Studiengang aussprechen und bewertet die Auflagenerfüllung. Weiterhin entscheidet die Kommission über Akkreditierungsverlängerungen und wesentlichen Änderungen entsprechend der hochschulinternen Verfahren.

Für den Fall, dass Fakultäten Beschlüsse der internen Akkreditierungskommission nicht akzeptieren, ist eine „Schlichtungskommission“ vorgesehen. Diese steht unter der Leitung des Präsidenten, der weitere Mitglieder hinzuziehen kann. Bei Bedarf kann dies auch eine externe Gutachterin bzw. einen externen Gutachter umfassen.

Kontinuierlicher Regelkreis

Die fachspezifische Weiterentwicklung der Studiengänge wird innerhalb des kontinuierlichen Regelkreises von den Studiengangkommissionen verantwortet. Sie beziehen folgende Statusgruppen mit ein:

  • Lehrenden,
  • Studierenden,
  • Absolventinnen und Absolventen,
  • Mitarbeitende der Fakultät,
  • Abteilung Studium und Servicestellen sowie
  • Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner.

Die Kommission muss mind. alle drei Jahre einmal tagen und alle Statusgruppen beteiligen.

Jährlicher Regelkreis

Innerhalb des jährlichen Regelkreises wird von der Stabsstelle QuO der SIL-Bericht (Statistik – Indikatoren – Lehre) erstellt. Dieser beruht auf aktuellen statistischen Daten und zentralen internen und externen Befragungsergebnissen. Innerhalb der Studiengangkommission werden die im SIL-Bericht definierten Sollthemen diskutiert und notwendige Maßnahmen entwickelt. Die Studiendekanin oder der Studiendekan führt das Ergebnis dieser Diskussionen im Lehrbericht auf.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen, Dokumente und hochschulinterne Vorgaben sind im Dokumentenportal im Ordner Qualitätsmanagement zu finden.