Lehrbeauftragte

Lehrbeauftragte sind nebenberuflich sowie selbständig tätig und halten neben dem hauptberuflichen wissenschaftlichen/künstlerischen Personal Lehrveranstaltungen an der Hochschule.

Somit stellen Lehraufträge eine Ergänzung des Lehrangebotes dar und bieten insbesondere durch das Fachwissen der Lehrbeauftragten aus der beruflichen Praxis einen hohen Mehrwert.

    • Abgeschlossenes Hochschulstudium
    • Pädagogische Eignung
    • Dreijährige einschlägige Berufspraxis

    Die Fakultäten haben die Möglichkeit abweichend hiervon einen Antrag auf Sondergenehmigung zu stellen.


  • Lehrbeauftragte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis zum Freistaat Bayern und werden semesterweise bestellt. Die Anzahl aller Lehraufträge an bayerischen Hochschulen darf insgesamt die Summe von 9 Semesterwochenstunden nicht überschreiten (1 SWS = 45 min).

    Die Vergütung erfolgt nach tatsächlich geleisteten Stunden.


  • Lehrbeauftragte zählen sozialversicherungsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, weshalb keine Pflicht zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht.


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